Gesetz über die Gewässernutzung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 37
b) Ansätze 1 Der Wasserzins für Wasserkraftnutzungen wird nach dem bundesrechtlichen Höchstansatz berechnet. 2 Für Wasserbezugsanlagen beträgt der Wasserzins 0,2 bis 10 Rappen je Kubikmeter des während eines Jahres bezogenen Wassers. Für öffentliche Wasserversorgungsanlagen dürfen höchstens 2 Rappen je Kubikmeter erhoben werden. 3 Für andere Wassernutzungen wird der Wasserzins nach den besonderen Verhältnissen bestimmt. Art. 38 c) öffentliche Wasserversorgungsunternehmen 1 Die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen sind für den Teil des Wasserbezuges, welcher der Trinkwasserversorgung dient, von der Wasserzinspflicht befreit. 2 Sofern das Abwasser der Abnehmer in einwandfreier Weise gereinigt wird und das Wasserversorgungsunternehmen oder dessen Abnehmer angemessen zu Bau und Betrieb der Reinigungsanlage beitragen, erstreckt sich die Befreiung auf den
Art. 37
b) Ansätze 1 Der Wasserzins für Wasserkraftnutzungen wird nach dem bundesrechtlichen Höchstansatz berechnet. 2 Für Wasserbezugsanlagen beträgt der Wasserzins 0,2 bis 10 Rappen je Kubikmeter des während eines Jahres bezogenen Wassers. Für öffentliche Wasserversorgungsanlagen dürfen höchstens 2 Rappen je Kubikmeter erhoben werden. 3 Für andere Wassernutzungen wird der Wasserzins nach den besonderen Verhältnissen bestimmt. Art. 38 c) öffentliche Wasserversorgungsunternehmen 1 Die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen sind für den Teil des Wasserbezuges, welcher der Trinkwasserversorgung dient, von der Wasserzinspflicht befreit. 2 Sofern das Abwasser der Abnehmer in einwandfreier Weise gereinigt wird und das Wasserversorgungsunternehmen oder dessen Abnehmer angemessen zu Bau und Betrieb der Reinigungsanlage beitragen, erstreckt sich die Befreiung auf den
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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