Verordnung über Zulagen für besondere Arbeitsbedingungen (ZbAV)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 3
1 Als Pikettdienst gilt die Verpflichtung, sich ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit und ausserhalb seines Arbeitsplatzes zur Ausübung dienstlicher Verrichtungen ständig bereitzuhalten. Er wird durch den Abteilungsleiter oder die Abteilungsleiterin direkt angeordnet. 2 Tage- oder halbtageweiser Pikettdienst an Samstagen, Sonntagen, Feier- und Frei-Tagen oder an Arbeitstagen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit wird mit einer Zeitgutschrift von einer Stunde pro Halbtag (12 Stunden) entschädigt. Bei stundenweisem Pikettdienst beträgt die Zeitgutschrift 5 Minuten pro Stunde.5 3 Jede volle Woche Pikettdienst ist durch einen zusätzlichen Frei-Tag 1 Titel Fassung vom 4.5.2016 2 Mit Revision vom 4.5.2016 (GRB Nr. 234, in Kraft seit 1.7.2016) 3 SSG 153.01 4 Aufgehoben am 4.5.2016 5 Fassung vom 4.5.2016 Zulageberechtigte Arbeitsbedingungen Pikettdienst 2 153.315 zu kompensieren. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Betroffenen wichtige Gründe geltend machen oder betriebliche Gründe gegen eine Kompensation sprechen. 4 Fällt ein dienstfreier Tag nach Art. 43 Abs. 1 der Verordnung vom 7. November 2014 über Arbeits- und Freizeit1 auf einen Werktag innerhalb der Pikettwoche, besteht Anspruch auf einen zusätzlichen Frei-Tag bzw. freien Halbtag, der zwingend zu kompensieren ist.2 5 Die als Folge des Pikettdienstes ausserhalb der Betriebszeit tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach den Bestimmungen über die Überzeit respektive der Überzeit-Sonderregelung für Personal mit besonderen Arbeitsplänen angerechnet.2
Art. 3
1 Als Pikettdienst gilt die Verpflichtung, sich ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit und ausserhalb seines Arbeitsplatzes zur Ausübung dienstlicher Verrichtungen ständig bereitzuhalten. Er wird durch den Abteilungsleiter oder die Abteilungsleiterin direkt angeordnet. 2 Tage- oder halbtageweiser Pikettdienst an Samstagen, Sonntagen, Feier- und Frei-Tagen oder an Arbeitstagen ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit wird mit einer Zeitgutschrift von einer Stunde pro Halbtag (12 Stunden) entschädigt. Bei stundenweisem Pikettdienst beträgt die Zeitgutschrift 5 Minuten pro Stunde.5 3 Jede volle Woche Pikettdienst ist durch einen zusätzlichen Frei-Tag 1 Titel Fassung vom 4.5.2016 2 Mit Revision vom 4.5.2016 (GRB Nr. 234, in Kraft seit 1.7.2016) 3 SSG 153.01 4 Aufgehoben am 4.5.2016 5 Fassung vom 4.5.2016 Zulageberechtigte Arbeitsbedingungen Pikettdienst 2 153.315 zu kompensieren. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Betroffenen wichtige Gründe geltend machen oder betriebliche Gründe gegen eine Kompensation sprechen. 4 Fällt ein dienstfreier Tag nach Art. 43 Abs. 1 der Verordnung vom 7. November 2014 über Arbeits- und Freizeit1 auf einen Werktag innerhalb der Pikettwoche, besteht Anspruch auf einen zusätzlichen Frei-Tag bzw. freien Halbtag, der zwingend zu kompensieren ist.2 5 Die als Folge des Pikettdienstes ausserhalb der Betriebszeit tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird nach den Bestimmungen über die Überzeit respektive der Überzeit-Sonderregelung für Personal mit besonderen Arbeitsplänen angerechnet.2
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.