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Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 16 Schutzbereiche

1 Um Rohrleitungsanlagen sind Schutzbereiche einzurichten. 2 Für Rohrleitungen beträgt der Schutzbereich 10 m beidseitig der Leitung. 3 Die Schutzbereiche um Nebenanlagen sind freizuhalten und müssen von den Betreibern oder den Ereignisdiensten auf einfache Weise abgesperrt werden können. 4 Für Nebenanlagen betragen die Schutzbereiche mindestens: a. 50 m (Radius) bei Pump- und Kompressorenstationen mit mehr als 300 kW Antriebsleistung, deren technische Einrichtungen in Räumen mit explosionsgefährdeten Zonen von mehr als 50 m3 Rauminhalt untergebracht sind; b. 30 m (Radius) bei anderen Nebenanlagen sowie bei Portalen und Fenstern von begehbaren Rohrleitungsstollen. 5 Für Nebenanlagen gilt der gleiche Schutzbereich wie für die dazugehörigen Leitung, wenn deren technische Einrichtungen in Räumen mit explosionsgefährdeten Zonen von weniger als folgenden Rauminhalten untergebracht sind: a. 50 m3 bei gasförmigen Medien; b. 10 m3 bei flüssigen Medien. 6 Für einzelne Streckenschieber gilt ein Schutzbereich wie für die dazugehörige Leitung.

Your change, as a redline

Art. 16 Schutzbereiche

1 Um Rohrleitungsanlagen sind Schutzbereiche einzurichten. 2 Für Rohrleitungen beträgt der Schutzbereich 10 m beidseitig der Leitung. 3 Die Schutzbereiche um Nebenanlagen sind freizuhalten und müssen von den Betreibern oder den Ereignisdiensten auf einfache Weise abgesperrt werden können. 4 Für Nebenanlagen betragen die Schutzbereiche mindestens: a. 50 m (Radius) bei Pump- und Kompressorenstationen mit mehr als 300 kW Antriebsleistung, deren technische Einrichtungen in Räumen mit explosionsgefährdeten Zonen von mehr als 50 m3 Rauminhalt untergebracht sind; b. 30 m (Radius) bei anderen Nebenanlagen sowie bei Portalen und Fenstern von begehbaren Rohrleitungsstollen. 5 Für Nebenanlagen gilt der gleiche Schutzbereich wie für die dazugehörigen Leitung, wenn deren technische Einrichtungen in Räumen mit explosionsgefährdeten Zonen von weniger als folgenden Rauminhalten untergebracht sind: a. 50 m3 bei gasförmigen Medien; b. 10 m3 bei flüssigen Medien. 6 Für einzelne Streckenschieber gilt ein Schutzbereich wie für die dazugehörige Leitung.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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