Propose a change

Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 33 Absperrorgane

1 Rohrleitungsanlagen müssen mit Absperrorganen ausgerüstet sein, welche die Abtrennung einzelner Leitungsabschnitte oder Nebenanlagen in kürzester Frist ermöglichen. 2 Absperrorgane sind in folgenden Fällen vorzusehen und wie folgt zu platzieren: a. in allen Leitungen:1. Streckenschieber in Abständen von höchstens 20 km in Abhängigkeit des Volumens und der örtlichen Verhältnisse, 2. am Anfang von abzweigenden Leitungen, sofern diese länger als 100 m sind, und in der Regel in der Hauptleitung unmittelbar vor und nach den Abzweigungen, 3. in Anschlüssen von Nebenanlagen, die der Erhöhung oder der Reduzierung des Druckes und der Messung des Durchflusses dienen, in einer Entfernung von 10 bis 100 m vor und nach der Nebenanlage; b. in Ölleitungen: zusätzliche Absperrorgane zum Schutz von nutzbaren Grundwasservorkommen entsprechend der Topografie. 3 Absperrorgane sind so zu konfigurieren, dass deren interne Dichtheit geprüft werden kann. 4 Die Antriebe der Absperrorgane müssen jederzeit leicht zugänglich sein und einfach betätigt werden können. Die für die Sicherheit wichtigen Absperrorgane müssen zusätzlich mit einem Motorantrieb ausgerüstet sein. 5 Streckenschieber, die aufgrund des Leitungsvolumens oder der Leitungslänge notwendig sind, müssen mit einem ferngesteuerten Antrieb versehen sein.

Your change, as a redline

Art. 33 Absperrorgane

1 Rohrleitungsanlagen müssen mit Absperrorganen ausgerüstet sein, welche die Abtrennung einzelner Leitungsabschnitte oder Nebenanlagen in kürzester Frist ermöglichen. 2 Absperrorgane sind in folgenden Fällen vorzusehen und wie folgt zu platzieren: a. in allen Leitungen:1. Streckenschieber in Abständen von höchstens 20 km in Abhängigkeit des Volumens und der örtlichen Verhältnisse, 2. am Anfang von abzweigenden Leitungen, sofern diese länger als 100 m sind, und in der Regel in der Hauptleitung unmittelbar vor und nach den Abzweigungen, 3. in Anschlüssen von Nebenanlagen, die der Erhöhung oder der Reduzierung des Druckes und der Messung des Durchflusses dienen, in einer Entfernung von 10 bis 100 m vor und nach der Nebenanlage; b. in Ölleitungen: zusätzliche Absperrorgane zum Schutz von nutzbaren Grundwasservorkommen entsprechend der Topografie. 3 Absperrorgane sind so zu konfigurieren, dass deren interne Dichtheit geprüft werden kann. 4 Die Antriebe der Absperrorgane müssen jederzeit leicht zugänglich sein und einfach betätigt werden können. Die für die Sicherheit wichtigen Absperrorgane müssen zusätzlich mit einem Motorantrieb ausgerüstet sein. 5 Streckenschieber, die aufgrund des Leitungsvolumens oder der Leitungslänge notwendig sind, müssen mit einem ferngesteuerten Antrieb versehen sein.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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