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Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 39a Schutz vor Cyberbedrohungen

1 Die Betreiber treffen Massnahmen für einen angemessenen Schutz ihrer Rohrleitungsanlagen vor Cyberbedrohungen. 2 Sie erarbeiten gemeinsam Richtlinien über die Cybersicherheit und passen diese regelmässig dem neuesten Stand der Technik an. Dabei konsultieren sie das BFE, die Kantone und die interessierten Kreise. 3 Sie veröffentlichen die Richtlinien über eine frei zugängliche Adresse im Internet. Die Richtlinien sind kostenlos abrufbar. 4 Für Betreiber von Gasleitungen sind die im Minimalstandard für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Gasversorgung, Ausgabe Mai 2024, enthaltenen Anforderungen verbindlich. Die Betreiber müssen der Aufsichtsbehörde nachweisen, dass sie die für das massgebende Schutzniveau geltenden Anforderungen nach Kapitel 5 des Minimalstandards erfüllen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 768). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Mai 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2025 386). Der Minimalstandard kann kostenlos bezogen werden beim Bundesamt für Energie, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen. Er kann beim Fachverband für Wasser, Gas und Wärme kostenlos abgerufen werden unter: www.svgw.ch > Shop > Suchfeldeingabe «G1008» oder kostenlos bezogen werden per E-Mail an: info@svgw.ch . Eingefügt durch Ziff. I der V vom 21. Mai 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2025 386).

Your change, as a redline

Art. 39a Schutz vor Cyberbedrohungen

1 Die Betreiber treffen Massnahmen für einen angemessenen Schutz ihrer Rohrleitungsanlagen vor Cyberbedrohungen. 2 Sie erarbeiten gemeinsam Richtlinien über die Cybersicherheit und passen diese regelmässig dem neuesten Stand der Technik an. Dabei konsultieren sie das BFE, die Kantone und die interessierten Kreise. 3 Sie veröffentlichen die Richtlinien über eine frei zugängliche Adresse im Internet. Die Richtlinien sind kostenlos abrufbar. 4 Für Betreiber von Gasleitungen sind die im Minimalstandard für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Gasversorgung, Ausgabe Mai 2024, enthaltenen Anforderungen verbindlich. Die Betreiber müssen der Aufsichtsbehörde nachweisen, dass sie die für das massgebende Schutzniveau geltenden Anforderungen nach Kapitel 5 des Minimalstandards erfüllen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 768). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 21. Mai 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2025 386). Der Minimalstandard kann kostenlos bezogen werden beim Bundesamt für Energie, Pulverstrasse 13, 3063 Ittigen. Er kann beim Fachverband für Wasser, Gas und Wärme kostenlos abgerufen werden unter: www.svgw.ch > Shop > Suchfeldeingabe «G1008» oder kostenlos bezogen werden per E-Mail an: info@svgw.ch . Eingefügt durch Ziff. I der V vom 21. Mai 2025, in Kraft seit 1. Juli 2025 (AS 2025 386).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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