Tarifreglement der Tagesstrukturen der Gemeinde Glarus
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 11 Nichtbeanspruchung des Angebotes
1 Wird ein vereinbartes Betreuungsangebot nicht in Anspruch genommen, so erfolgt einzig in folgenden Fällen eine Reduktion der Betreuungsbeiträge: a. Krankheit und Unfall i. Bei Abwesenheit von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Wochentagen besteht für die in diesem Zeitraum nicht beanspruchten Betreuungstage kein Anspruch auf Erlass der Betreuungsbeiträge. ii. Bei Abwesenheit von 6 bis 20 aufeinanderfolgenden Wochentagen muss innerhalb 30 Tagen mit der Einreichung des Arztzeugnisses ein schriftliches Gesuch bei der zuständigen Stelle der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Gemeinde kann eine Ermässigung von 50 % der Betreuungsbeiträge gut sprechen. iii. Bei Abwesenheit von 6 bis 20 aufeinanderfolgenden Wochentagen muss innerhalb 30 Tagen mit der Einreichung des Arztzeugnisses ein schriftliches Gesuch bei der zuständigen Stelle der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Gemeinde kann eine Ermässigung von 50 % der Betreuungsbeiträge gut sprechen. b. Schulbedingte Abwesenheiten i. Bei schulbedingten Abwesenheiten wie beispielsweise Schulreisen, Klassenlagern, Projektwochen und dergleichen von bis zu einer Woche Dauer, besteht kein Anspruch auf Erlass der Betreuungsbeiträge.
Art. 11 Nichtbeanspruchung des Angebotes
1 Wird ein vereinbartes Betreuungsangebot nicht in Anspruch genommen, so erfolgt einzig in folgenden Fällen eine Reduktion der Betreuungsbeiträge: a. Krankheit und Unfall i. Bei Abwesenheit von bis zu fünf aufeinanderfolgenden Wochentagen besteht für die in diesem Zeitraum nicht beanspruchten Betreuungstage kein Anspruch auf Erlass der Betreuungsbeiträge. ii. Bei Abwesenheit von 6 bis 20 aufeinanderfolgenden Wochentagen muss innerhalb 30 Tagen mit der Einreichung des Arztzeugnisses ein schriftliches Gesuch bei der zuständigen Stelle der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Gemeinde kann eine Ermässigung von 50 % der Betreuungsbeiträge gut sprechen. iii. Bei Abwesenheit von 6 bis 20 aufeinanderfolgenden Wochentagen muss innerhalb 30 Tagen mit der Einreichung des Arztzeugnisses ein schriftliches Gesuch bei der zuständigen Stelle der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Die Gemeinde kann eine Ermässigung von 50 % der Betreuungsbeiträge gut sprechen. b. Schulbedingte Abwesenheiten i. Bei schulbedingten Abwesenheiten wie beispielsweise Schulreisen, Klassenlagern, Projektwochen und dergleichen von bis zu einer Woche Dauer, besteht kein Anspruch auf Erlass der Betreuungsbeiträge.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file it