Law

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation

Germany · decree

Ask the law about thisMore laws of GermanyFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-11-08.

Copy read on 2026-11-08. The page it was read from

sha256 377bac03c61656ffc008a17afec46effe1280a4a367188efbb19b289f6361ffd

Contents: 4 provisions
  1. I. Erlaß von Widerspruchsbescheiden
  2. II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
  3. III. Schlußvorschriften
  4. Schlußformel

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

4 provisions

I. Erlaß von Widerspruchsbescheiden

Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 479) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBl. I S. 462) übertrage ich die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, a) dem Direktor des Zentralamts für Zulassungen im Fernmeldewesen, b) dem Präsidenten des Bundesamts für Post und Telekommunikation, c) dem Präsidenten der Bundesdruckerei, soweit diese oder ihnen nachgeordnete Behörden den mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlaß eines Verwaltungsakts abgelehnt haben.

Propose a change

II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter I. genannten Behördenleitern, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden zuständig sind. Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.

Propose a change

III. Schlußvorschriften

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Propose a change

← Find another law