Propose a change

Gesetz über die Universität

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 35

Rektorat – Kompetenzen und Aufgaben 1 Das Rektorat ist das leitende und vollziehende Organ der Universität. Es hat folgende Kompetenzen und Aufgaben: a) Strategische und qualitätsbezogene Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es ist verantwortlich für die Ausarbeitung der allgemeinen Politik der Universität und ihres Entwicklungskonzepts, insbesondere der Mehrjahresplanung. 2. Es fördert die Koordination mit den anderen Lehr- und Forschungseinrichtungen. 3. Es bestätigt die Lehrprogramme und entscheidet in Übereinstimmung mit der allgemeinen Politik der Universität und ihrem Entwicklungskonzept über die Schaffung, Aufhebung und Besetzung sämtlicher Stellen der Professorenschaft und der ständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 4. Es gewährleistet die Koordination von Lehre und Forschung innerhalb der Universität und erlässt Reglemente über interfakultäre Studien. 5. Es organisiert die Qualitätskontrolle in Lehre und Forschung und übermittelt dem Senat einen Bericht. 6. Es arbeitet eine Kommunikations- und Informationsstrategie aus. 7. Es pflegt die Beziehungen zum Staat und zu den anderen Hochschulen. b) Finanzielle Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es handelt die Zielvereinbarung aus, schliesst diese ab und erarbeitet den Vorschlag für das Globalbudget sowie das jährliche Budget und die Jahresrechnung der Universität. 2. Es entscheidet über die Verwendung des Fonds zur Innovations- und Entwicklungsförderung. 3. Es erstellt den Bericht über die Umsetzung der Zielvereinbarung. c) Gesetzgeberische Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es beantragt dem Senat die Statuten der Universität sowie die Reglemente und Vereinbarungen, die die gesamte Universität betreffen. 2. Es genehmigt die Statuten der Lehr- und Forschungseinheiten sowie der universitären Körperschaften. 3. Es genehmigt die von den Fakultäten ausgearbeiteten Reglemente. 4. Es erlässt die Richtlinien zur zentralen Verwaltung der Universität und der ihm unterstehenden Dienste und Kommissionen. d) Exekutive Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es beantragt den Organen der Universität und der Fakultäten alle Massnahmen im Interesse der Universität. 2. Es entscheidet bei Konflikten zwischen Fakultäten; Beschwerden an den Staatsrat sind vorbehalten. 3. Es sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung an der Universität und ergreift die Disziplinarmassnahmen nach diesem Gesetz. 4. Es sorgt für die Anwendung des Gesetzes, der Statuten und der Reglemente an der Universität. e) Administrative Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es sorgt für die Personalführung, die Budget- und Rechnungsführung der Universität sowie die zweckmässige Nutzung ihrer Räumlichkeiten und Einrichtungen. 2. Es prüft zusammen mit den zuständigen Dienststellen des Staates die Projekte für den Bau und die Instandstellung der Universitätsgebäude. 2 Das Rektorat ist zudem zuständig für alle Entscheide zum Betrieb der Universität, die das Gesetz oder das Ausführungsreglement nicht einem anderen Organ überträgt oder die das Rektorat nicht einem anderen Organ übertragen hat. 3 Das Rektorat kann ständige oder temporäre Kommissionen beiziehen.

Your change, as a redline

Art. 35

Rektorat – Kompetenzen und Aufgaben 1 Das Rektorat ist das leitende und vollziehende Organ der Universität. Es hat folgende Kompetenzen und Aufgaben: a) Strategische und qualitätsbezogene Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es ist verantwortlich für die Ausarbeitung der allgemeinen Politik der Universität und ihres Entwicklungskonzepts, insbesondere der Mehrjahresplanung. 2. Es fördert die Koordination mit den anderen Lehr- und Forschungseinrichtungen. 3. Es bestätigt die Lehrprogramme und entscheidet in Übereinstimmung mit der allgemeinen Politik der Universität und ihrem Entwicklungskonzept über die Schaffung, Aufhebung und Besetzung sämtlicher Stellen der Professorenschaft und der ständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 4. Es gewährleistet die Koordination von Lehre und Forschung innerhalb der Universität und erlässt Reglemente über interfakultäre Studien. 5. Es organisiert die Qualitätskontrolle in Lehre und Forschung und übermittelt dem Senat einen Bericht. 6. Es arbeitet eine Kommunikations- und Informationsstrategie aus. 7. Es pflegt die Beziehungen zum Staat und zu den anderen Hochschulen. b) Finanzielle Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es handelt die Zielvereinbarung aus, schliesst diese ab und erarbeitet den Vorschlag für das Globalbudget sowie das jährliche Budget und die Jahresrechnung der Universität. 2. Es entscheidet über die Verwendung des Fonds zur Innovations- und Entwicklungsförderung. 3. Es erstellt den Bericht über die Umsetzung der Zielvereinbarung. c) Gesetzgeberische Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es beantragt dem Senat die Statuten der Universität sowie die Reglemente und Vereinbarungen, die die gesamte Universität betreffen. 2. Es genehmigt die Statuten der Lehr- und Forschungseinheiten sowie der universitären Körperschaften. 3. Es genehmigt die von den Fakultäten ausgearbeiteten Reglemente. 4. Es erlässt die Richtlinien zur zentralen Verwaltung der Universität und der ihm unterstehenden Dienste und Kommissionen. d) Exekutive Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es beantragt den Organen der Universität und der Fakultäten alle Massnahmen im Interesse der Universität. 2. Es entscheidet bei Konflikten zwischen Fakultäten; Beschwerden an den Staatsrat sind vorbehalten. 3. Es sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung an der Universität und ergreift die Disziplinarmassnahmen nach diesem Gesetz. 4. Es sorgt für die Anwendung des Gesetzes, der Statuten und der Reglemente an der Universität. e) Administrative Kompetenzen und Aufgaben: 1. Es sorgt für die Personalführung, die Budget- und Rechnungsführung der Universität sowie die zweckmässige Nutzung ihrer Räumlichkeiten und Einrichtungen. 2. Es prüft zusammen mit den zuständigen Dienststellen des Staates die Projekte für den Bau und die Instandstellung der Universitätsgebäude. 2 Das Rektorat ist zudem zuständig für alle Entscheide zum Betrieb der Universität, die das Gesetz oder das Ausführungsreglement nicht einem anderen Organ überträgt oder die das Rektorat nicht einem anderen Organ übertragen hat. 3 Das Rektorat kann ständige oder temporäre Kommissionen beiziehen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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