Gesetz über die Universität
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 46
Organisation – Dekanin oder Dekan 1 Die Dekanin oder der Dekan der Fakultät wird aus den Mitgliedern der Professorenschaft der Fakultät gewählt. Sie oder er wird für mindestens drei Jahre gewählt und ist wiederwählbar. Die Rektorin oder der Rektor bestätigt die Wahl der Dekanin oder des Dekans. Diese oder dieser wird von ihren oder seinen Lehr- und Forschungsaufgaben vollständig oder teilweise befreit. 2 Die Dekanin oder der Dekan ist das leitende und vollziehende Organ der Fakultät, unter Vorbehalt der Zuständigkeit der zentralen Organe; bei Bedarf wird sie oder er durch einen Dekanatsrat und eine Fakultätsverwalterin oder einen Fakultätsverwalter unterstützt. 3 Die Dekanin oder der Dekan: a) präsidiert und leitet den Fakultätsrat, sorgt für die Ausführung der Ratsbeschlüsse, trifft die Entscheide, die in ihre oder seine Zuständigkeit fallen, und erledigt die laufenden Geschäfte; b) vertritt die Fakultät im Rahmen des Gesetzes und der Statuten; sie oder er kann sich vertreten lassen; c) steht für alle Belange der Fakultät mit dem Rektorat in Verbindung, und d) übt die anderen Befugnisse aus, die ihr oder ihm durch die Statuten und Reglemente übertragen werden.
Art. 46
Organisation – Dekanin oder Dekan 1 Die Dekanin oder der Dekan der Fakultät wird aus den Mitgliedern der Professorenschaft der Fakultät gewählt. Sie oder er wird für mindestens drei Jahre gewählt und ist wiederwählbar. Die Rektorin oder der Rektor bestätigt die Wahl der Dekanin oder des Dekans. Diese oder dieser wird von ihren oder seinen Lehr- und Forschungsaufgaben vollständig oder teilweise befreit. 2 Die Dekanin oder der Dekan ist das leitende und vollziehende Organ der Fakultät, unter Vorbehalt der Zuständigkeit der zentralen Organe; bei Bedarf wird sie oder er durch einen Dekanatsrat und eine Fakultätsverwalterin oder einen Fakultätsverwalter unterstützt. 3 Die Dekanin oder der Dekan: a) präsidiert und leitet den Fakultätsrat, sorgt für die Ausführung der Ratsbeschlüsse, trifft die Entscheide, die in ihre oder seine Zuständigkeit fallen, und erledigt die laufenden Geschäfte; b) vertritt die Fakultät im Rahmen des Gesetzes und der Statuten; sie oder er kann sich vertreten lassen; c) steht für alle Belange der Fakultät mit dem Rektorat in Verbindung, und d) übt die anderen Befugnisse aus, die ihr oder ihm durch die Statuten und Reglemente übertragen werden.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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