Propose a change

Personalreglement der Stadt Thun (PR)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 29

1 Angestellte sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert, sofern ihr Jahresbruttolohn den im Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) festgelegten Mindestbetrag erreicht. Einzelheiten bestimmt das Reglement der Städtischen Pensionskasse. 2 Angestellte, deren Lohn den BVG-Mindestbetrag nicht erreicht, können sich freiwillig bei der Städtischen Pensionskasse versichern. Art. 29a1 1 Angestellte mit mindestens fünf Dienstjahren und einem Pensum von 60 Prozent oder höher können nach dem zurückgelegten 59. Altersjahr ihr bisheriges Pensum im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten reduzieren. Der Beschäftigungsgrad muss nach der Reduktion mindestens 50 Prozent eines vollen Pensums betragen. 1 Fassung vom 14.12.2001 Öffentliche Ämter Ferien, Freitage, Urlaub Arbeitszeugnis Unfallversicherung Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Altersteilzeit IX 153.01 2 Der durch die Reduktion wegfallende Lohn wird je zehn wegfallende Pensenprozente zu 2,5 Prozent weiter bezahlt, im Maximum jedoch 12,5 Prozent. Der bisherige versicherte Lohn bleibt unverändert und die Beiträge und Nachzahlungen an die Pensionskasse werden weiterhin gemäss Pensionskassenreglement entrichtet. 3. Teil: Entstehung und Beendigung des öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnisses

Your change, as a redline

Art. 29

1 Angestellte sind gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität versichert, sofern ihr Jahresbruttolohn den im Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) festgelegten Mindestbetrag erreicht. Einzelheiten bestimmt das Reglement der Städtischen Pensionskasse. 2 Angestellte, deren Lohn den BVG-Mindestbetrag nicht erreicht, können sich freiwillig bei der Städtischen Pensionskasse versichern. Art. 29a1 1 Angestellte mit mindestens fünf Dienstjahren und einem Pensum von 60 Prozent oder höher können nach dem zurückgelegten 59. Altersjahr ihr bisheriges Pensum im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten reduzieren. Der Beschäftigungsgrad muss nach der Reduktion mindestens 50 Prozent eines vollen Pensums betragen. 1 Fassung vom 14.12.2001 Öffentliche Ämter Ferien, Freitage, Urlaub Arbeitszeugnis Unfallversicherung Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Altersteilzeit IX 153.01 2 Der durch die Reduktion wegfallende Lohn wird je zehn wegfallende Pensenprozente zu 2,5 Prozent weiter bezahlt, im Maximum jedoch 12,5 Prozent. Der bisherige versicherte Lohn bleibt unverändert und die Beiträge und Nachzahlungen an die Pensionskasse werden weiterhin gemäss Pensionskassenreglement entrichtet. 3. Teil: Entstehung und Beendigung des öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnisses

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds