Propose a change

Personalreglement der Stadt Thun (PR)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 36

1 Die Wahlbehörde kann das definitive Arbeitsverhältnis jederzeit mit Verfügung unter Wahrung folgender Fristen jeweils auf das Ende eines Monats kündigen: a bei weniger als drei Dienstjahren: drei Monate, b bei mehr als drei Dienstjahren: sechs Monate. 2 Das Arbeitsverhältnis kann nur aus sachlichen oder organisatorischen Gründen gekündigt werden. Die Kündigung ist zu begründen. Die betroffene Person ist vorher anzuhören. Vorbehalten bleiben Art. 39 und 40.2 3 Sachliche Gründe für eine Kündigung liegen insbesondere vor, wenn die betreffende Person trotz vorangegangener schriftlicher Mahnung2 a ungenügende Leistungen erbringt und eine lohnmässige Rückstufung nicht zweckmässig erscheint, b Dienstpflichten wiederholt missachtet hat, c durch ihr Verhalten während der Arbeitszeit das Arbeitsklima in der 1 Fassung vom 17.09.2015 2 Fassung vom 20.03.2025 Ordentliche Beendigung Kündigung durch die Angestellten Kündigung durch die Wahlbehörde XI 153.01 betroffenen Dienststelle nachhaltig stört. 4 Eine Kündigung aus organisatorischen Gründen kann ausgesprochen werden, wenn eine Stelle aufgehoben oder verschoben wird, ohne dass den betroffenen Angestellten eine zumutbare Stelle angeboten werden kann. In diesem Fall wird eine Abfindung nach Art. 37 ausgerichtet. 5 Die Kündigung ist schriftlich und allenfalls unter Anordnung des Entzugs der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde zu eröffnen.

Your change, as a redline

Art. 36

1 Die Wahlbehörde kann das definitive Arbeitsverhältnis jederzeit mit Verfügung unter Wahrung folgender Fristen jeweils auf das Ende eines Monats kündigen: a bei weniger als drei Dienstjahren: drei Monate, b bei mehr als drei Dienstjahren: sechs Monate. 2 Das Arbeitsverhältnis kann nur aus sachlichen oder organisatorischen Gründen gekündigt werden. Die Kündigung ist zu begründen. Die betroffene Person ist vorher anzuhören. Vorbehalten bleiben Art. 39 und 40.2 3 Sachliche Gründe für eine Kündigung liegen insbesondere vor, wenn die betreffende Person trotz vorangegangener schriftlicher Mahnung2 a ungenügende Leistungen erbringt und eine lohnmässige Rückstufung nicht zweckmässig erscheint, b Dienstpflichten wiederholt missachtet hat, c durch ihr Verhalten während der Arbeitszeit das Arbeitsklima in der 1 Fassung vom 17.09.2015 2 Fassung vom 20.03.2025 Ordentliche Beendigung Kündigung durch die Angestellten Kündigung durch die Wahlbehörde XI 153.01 betroffenen Dienststelle nachhaltig stört. 4 Eine Kündigung aus organisatorischen Gründen kann ausgesprochen werden, wenn eine Stelle aufgehoben oder verschoben wird, ohne dass den betroffenen Angestellten eine zumutbare Stelle angeboten werden kann. In diesem Fall wird eine Abfindung nach Art. 37 ausgerichtet. 5 Die Kündigung ist schriftlich und allenfalls unter Anordnung des Entzugs der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde zu eröffnen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds