Personalreglement der Stadt Thun (PR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 37
1 Die Abfindung besteht aus einer monatlichen Rente von 70 Prozent des zuletzt bezogenen Monatslohnes (Art. 46 Ziff. 1 und 5). 2 Die Abfindung wird bis zum vollendeten 40. Altersjahr während sechs Monaten, für jedes darüber hinausgehende vollendete Altersjahr während weiterer zwei Monate ausgerichtet. 3 Die Abfindung wird um jenen Betrag gekürzt, um den sie zusammen mit den Ansprüchen gegen die Sozialversicherungen und allfälligen Ersatzeinkommen den zuletzt bezogenen Grundlohn mit Sozialzulagen übersteigt. Sie wird entzogen, wenn die Betroffenen a eine ihnen von der Gemeinde oder Dritten angebotene, zumutbare Stelle nicht annehmen, b bei der Stellensuche die ihnen zumutbaren Anstrengungen nicht unternehmen, c das reglementarische Rücktrittsalter der Städtischen Pensionskasse erreicht haben. 4 Wer eine Abfindung bezieht, hat auf Verlangen über seine Ansprüche gegen Sozialversicherungen und allfällige Ersatzeinkommen dem Personalamt Auskunft zu geben. 5 Der Gemeinderat ist befugt, in Härtefällen die Höhe der Abfindung abweichend von diesem Artikel festzulegen.
Art. 37
1 Die Abfindung besteht aus einer monatlichen Rente von 70 Prozent des zuletzt bezogenen Monatslohnes (Art. 46 Ziff. 1 und 5). 2 Die Abfindung wird bis zum vollendeten 40. Altersjahr während sechs Monaten, für jedes darüber hinausgehende vollendete Altersjahr während weiterer zwei Monate ausgerichtet. 3 Die Abfindung wird um jenen Betrag gekürzt, um den sie zusammen mit den Ansprüchen gegen die Sozialversicherungen und allfälligen Ersatzeinkommen den zuletzt bezogenen Grundlohn mit Sozialzulagen übersteigt. Sie wird entzogen, wenn die Betroffenen a eine ihnen von der Gemeinde oder Dritten angebotene, zumutbare Stelle nicht annehmen, b bei der Stellensuche die ihnen zumutbaren Anstrengungen nicht unternehmen, c das reglementarische Rücktrittsalter der Städtischen Pensionskasse erreicht haben. 4 Wer eine Abfindung bezieht, hat auf Verlangen über seine Ansprüche gegen Sozialversicherungen und allfällige Ersatzeinkommen dem Personalamt Auskunft zu geben. 5 Der Gemeinderat ist befugt, in Härtefällen die Höhe der Abfindung abweichend von diesem Artikel festzulegen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.