Personalreglement der Stadt Thun (PR)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 38
1 Die Wahlbehörde darf nach Ablauf der Probezeit keine Kündigungen aussprechen für Angestellte: a während sie schweizerischen Militärdienst, Ersatzdienst, Wehrdienst, Zivilschutzdienst, Militärischen Frauendienst oder Rotkreuzdienst leisten und, sofern die Dienstleistung mehr als zwölf Tage dauert, während vier Wochen vorher und nachher, b während sie mit Zustimmung der Gemeinde an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnehmen, c während 360 Tagen, wenn sie ohne eigenes Verschulden durch Unfall oder Krankheit ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert sind, d während eines bewilligten unbezahlten Urlaubs, e weibliche Angestellte während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt, Abfindung bei Kündigung infolge Aufhebung der Stelle Kündigungsschutz XII 153.01 f vor dem Ende des verlängerten Mutterschaftsurlaubs,1 g solange sie Anspruch auf einen Betreuungsurlaub haben, längstens aber während sechs Monaten ab dem Tag, für den das erste Taggeld bezogen wurde.1 2 Eine Kündigung während der Sperrfristen nach Abs. 1 ist nichtig. 3 Wird die Kündigung vor Beginn der Sperrfrist nach Abs. 1 ausgesprochen, ist die Frist bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber noch nicht abgelaufen, so wird der Ablauf dieser Frist unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt. Fällt das Ende der fortgesetzten Frist nicht mit dem Monatsende als Endtermin zusammen, verlängert sich die Frist bis dahin.
Art. 38
1 Die Wahlbehörde darf nach Ablauf der Probezeit keine Kündigungen aussprechen für Angestellte: a während sie schweizerischen Militärdienst, Ersatzdienst, Wehrdienst, Zivilschutzdienst, Militärischen Frauendienst oder Rotkreuzdienst leisten und, sofern die Dienstleistung mehr als zwölf Tage dauert, während vier Wochen vorher und nachher, b während sie mit Zustimmung der Gemeinde an einer von der zuständigen Bundesbehörde angeordneten Dienstleistung für eine Hilfsaktion im Ausland teilnehmen, c während 360 Tagen, wenn sie ohne eigenes Verschulden durch Unfall oder Krankheit ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert sind, d während eines bewilligten unbezahlten Urlaubs, e weibliche Angestellte während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Geburt, Abfindung bei Kündigung infolge Aufhebung der Stelle Kündigungsschutz XII 153.01 f vor dem Ende des verlängerten Mutterschaftsurlaubs,1 g solange sie Anspruch auf einen Betreuungsurlaub haben, längstens aber während sechs Monaten ab dem Tag, für den das erste Taggeld bezogen wurde.1 2 Eine Kündigung während der Sperrfristen nach Abs. 1 ist nichtig. 3 Wird die Kündigung vor Beginn der Sperrfrist nach Abs. 1 ausgesprochen, ist die Frist bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber noch nicht abgelaufen, so wird der Ablauf dieser Frist unterbrochen und erst nach Beendigung der Sperrfrist fortgesetzt. Fällt das Ende der fortgesetzten Frist nicht mit dem Monatsende als Endtermin zusammen, verlängert sich die Frist bis dahin.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.