Propose a change

Verordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

§ 4 Erstellung elektronischer Dokumente durch das Bundesamt

(1) Elektronische Dokumente sind in druckbarer, kopierbarer und, soweit technisch möglich, elektronisch durchsuchbarer Form zu erstellen. (2) Bei der Erstellung elektronischer Dokumente sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. (3) Wird ein elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, so muss diese den nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 bekanntgemachten Vorgaben entsprechen. An oder in jedem elektronischen Dokument, das qualifiziert elektronisch zu signieren ist, sind qualifizierte elektronische Signaturen einzeln anzubringen. (4) Bei der Erstellung elektronischer Dokumente durch Übertragung aus der Papierform ist der Stand der Technik im Sinne des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz insbesondere dann gewahrt, wenn den Anforderungen der Technischen Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in der zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden Fassung genügt wird. Eingescannte Leerseiten müssen nicht gespeichert werden. (5) Wird ein elektronisches Dokument unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage erstellt, so können die Unterschrift und die Namenswiedergabe fehlen. In diesem Fall muss das Dokument den Hinweis enthalten, dass es nicht zu unterzeichnen ist und unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wurde. Satz 1 gilt nicht für behördeninterne Verfügungen.

Your change, as a redline

§ 4 Erstellung elektronischer Dokumente durch das Bundesamt

(1) Elektronische Dokumente sind in druckbarer, kopierbarer und, soweit technisch möglich, elektronisch durchsuchbarer Form zu erstellen. (2) Bei der Erstellung elektronischer Dokumente sind die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. (3) Wird ein elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, so muss diese den nach § 7 Absatz 1 Nummer 3 bekanntgemachten Vorgaben entsprechen. An oder in jedem elektronischen Dokument, das qualifiziert elektronisch zu signieren ist, sind qualifizierte elektronische Signaturen einzeln anzubringen. (4) Bei der Erstellung elektronischer Dokumente durch Übertragung aus der Papierform ist der Stand der Technik im Sinne des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz insbesondere dann gewahrt, wenn den Anforderungen der Technischen Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen (RESISCAN) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in der zum Zeitpunkt der Übertragung geltenden Fassung genügt wird. Eingescannte Leerseiten müssen nicht gespeichert werden. (5) Wird ein elektronisches Dokument unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage erstellt, so können die Unterschrift und die Namenswiedergabe fehlen. In diesem Fall muss das Dokument den Hinweis enthalten, dass es nicht zu unterzeichnen ist und unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wurde. Satz 1 gilt nicht für behördeninterne Verfügungen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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