Propose a change

Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4 Zulässige Fusionen

1 Kapitalgesellschaften können fusionieren: a. mit Kapitalgesellschaften; b. mit Genossenschaften; c. als übernehmende Gesellschaften mit Kollektiv- und Kommanditgesellschaften; d. als übernehmende Gesellschaften mit Vereinen, die im Handelsregister eingetragen sind. 2 Kollektiv- und Kommanditgesellschaften können fusionieren: a. mit Kollektiv- und Kommanditgesellschaften; b. als übertragende Gesellschaften mit Kapitalgesellschaften; c. als übertragende Gesellschaften mit Genossenschaften. 3 Genossenschaften können fusionieren: a. mit Genossenschaften; b. mit Kapitalgesellschaften; c. als übernehmende Gesellschaften mit Kollektiv- und Kommanditgesellschaften; d. als übernehmende Gesellschaften mit Vereinen, die im Handelsregister eingetragen sind; e. falls keine Anteilscheine bestehen, als übertragende Gesellschaften mit Vereinen, die im Handelsregister eingetragen sind. 4 Vereine können mit Vereinen fusionieren. Im Handelsregister eingetragene Vereine können überdies fusionieren: a. als übertragende Gesellschaften mit Kapitalgesellschaften; b. als übertragende Gesellschaften mit Genossenschaften; c. als übernehmende Gesellschaften mit Genossenschaften ohne Anteilscheine.

Your change, as a redline

Art. 4 Zulässige Fusionen

1 Kapitalgesellschaften können fusionieren: a. mit Kapitalgesellschaften; b. mit Genossenschaften; c. als übernehmende Gesellschaften mit Kollektiv- und Kommanditgesellschaften; d. als übernehmende Gesellschaften mit Vereinen, die im Handelsregister eingetragen sind. 2 Kollektiv- und Kommanditgesellschaften können fusionieren: a. mit Kollektiv- und Kommanditgesellschaften; b. als übertragende Gesellschaften mit Kapitalgesellschaften; c. als übertragende Gesellschaften mit Genossenschaften. 3 Genossenschaften können fusionieren: a. mit Genossenschaften; b. mit Kapitalgesellschaften; c. als übernehmende Gesellschaften mit Kollektiv- und Kommanditgesellschaften; d. als übernehmende Gesellschaften mit Vereinen, die im Handelsregister eingetragen sind; e. falls keine Anteilscheine bestehen, als übertragende Gesellschaften mit Vereinen, die im Handelsregister eingetragen sind. 4 Vereine können mit Vereinen fusionieren. Im Handelsregister eingetragene Vereine können überdies fusionieren: a. als übertragende Gesellschaften mit Kapitalgesellschaften; b. als übertragende Gesellschaften mit Genossenschaften; c. als übernehmende Gesellschaften mit Genossenschaften ohne Anteilscheine.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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