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Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Berufsfeld «Verkehrswegbau» mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)

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Change 1

What to do with it
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Art. 7 Berufsfachschule

1 Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 720 Lektionen. Diese teilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf: Unterricht 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr Total a. Berufskenntnisse– Organisieren der Arbeiten und Gewährleisten von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz 40 40 80 – Ausführen allgemeiner Arbeiten im Verkehrswegbau 40 40 80 – berufsspezifische Handlungskompetenzbereiche 120 120 240 Total 200 200 400 b. Allgemeinbildung 120 120 240 c. Sport 40 40 80 Total Lektionen 360 360 720 2 Geringfügige Abweichungen der vorgegebenen Anzahl Lektionen pro Lehrjahr innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs sind in Absprache mit den zuständigen kantonalen Behörden und den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt möglich. 3 Für den allgemeinbildenden Unterricht gilt die Verordnung des SBFI vom 9. April 2025 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. 4 Unterrichtssprache ist in der Regel die Landessprache des Schulortes. 5 Zweisprachiger Unterricht in der Landessprache des Schulortes und in einer weiteren Landessprache oder in Englisch ist empfohlen. 6 Die Kantone können andere Unterrichtssprachen zulassen. SR 412.101.241 Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) auf den 1. Jan. 2026 angepasst (siehe AS 2025 593).

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Art. 7 Berufsfachschule

1 Der obligatorische Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 720 Lektionen. Diese teilen sich gemäss nachfolgender Tabelle auf: Unterricht 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr Total a. Berufskenntnisse– Organisieren der Arbeiten und Gewährleisten von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz 40 40 80 – Ausführen allgemeiner Arbeiten im Verkehrswegbau 40 40 80 – berufsspezifische Handlungskompetenzbereiche 120 120 240 Total 200 200 400 b. Allgemeinbildung 120 120 240 c. Sport 40 40 80 Total Lektionen 360 360 720 2 Geringfügige Abweichungen der vorgegebenen Anzahl Lektionen pro Lehrjahr innerhalb eines Handlungskompetenzbereichs sind in Absprache mit den zuständigen kantonalen Behörden und den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt möglich. 3 Für den allgemeinbildenden Unterricht gilt die Verordnung des SBFI vom 9. April 2025 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. 4 Unterrichtssprache ist in der Regel die Landessprache des Schulortes. 5 Zweisprachiger Unterricht in der Landessprache des Schulortes und in einer weiteren Landessprache oder in Englisch ist empfohlen. 6 Die Kantone können andere Unterrichtssprachen zulassen. SR 412.101.241 Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) auf den 1. Jan. 2026 angepasst (siehe AS 2025 593).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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