Propose a change

Stromversorgungsverordnung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 4d Kosten für Massnahmen zur Effizienzsteigerung

1 Von den Kosten, die für Massnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben zur Effizienzsteigerung anfallen, kann den Endverbrauchern mit Grundversorgung derjenige Anteil belastet werden, der ihrem Anteil am Referenzstromabsatz entspricht. 2 Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichtet haben und die für die Bestimmung des Referenzstromabsatzes nicht berücksichtigt werden (Art. 51a Abs. 2 EnV), dürfen nicht mit Kosten belastet werden. 3 Die Kosten sind nur anrechenbar, wenn die Verteilnetzbetreiber: a. die Massnahmen in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktorientierten Verfahren in Auftrag gegeben haben; b. die Nachweise von Massnahmen höchstens zu marktüblichen Ansätzen erworben haben; c. die Massnahmen kostenbasiert, jedoch höchstens zu marktüblichen Ansätzen selber umgesetzt haben. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 706). SR 730.01 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 304).

Your change, as a redline

Art. 4d Kosten für Massnahmen zur Effizienzsteigerung

1 Von den Kosten, die für Massnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben zur Effizienzsteigerung anfallen, kann den Endverbrauchern mit Grundversorgung derjenige Anteil belastet werden, der ihrem Anteil am Referenzstromabsatz entspricht. 2 Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichtet haben und die für die Bestimmung des Referenzstromabsatzes nicht berücksichtigt werden (Art. 51a Abs. 2 EnV), dürfen nicht mit Kosten belastet werden. 3 Die Kosten sind nur anrechenbar, wenn die Verteilnetzbetreiber: a. die Massnahmen in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktorientierten Verfahren in Auftrag gegeben haben; b. die Nachweise von Massnahmen höchstens zu marktüblichen Ansätzen erworben haben; c. die Massnahmen kostenbasiert, jedoch höchstens zu marktüblichen Ansätzen selber umgesetzt haben. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 706). SR 730.01 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Mai 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026 (AS 2026 304).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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