Propose a change

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch vom 1. Juni 1811 (ABGB)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 59b 2. Unterrichtung und Anhörung

1) Um der Arbeitnehmervertretung die Gelegenheit zu Gegenvorschlägen zu geben und um, wenn möglich, zu einer Übereinkunft über: a) die Möglichkeit, geplante Massenentlassungen zu vermeiden oder ihre Zahl zu verringern; b) die Möglichkeit, die Folgen geplanter Massenentlassungen durch Massnahmen wie Umschulungen zu mildern, zu kommen, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung rechtzeitig zu unterrichten und anzuhören. Sachverständige können sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Arbeitnehmervertretung beigezogen werden. 2) Im Zuge der Unterrichtung und Anhörung im Sinne von Abs. 1 hat der Arbeitgeber der Arbeitnehmervertretung rechtzeitig alle zweckdienlichen Angaben zu machen. Er hat der Arbeitnehmervertretung insbesondere schriftlich mitzuteilen: a) die Gründe der geplanten Massenentlassung; b) die Zahl und die Kategorien der betroffenen Arbeitnehmer und die Gründe für ihre Auswahl; c) die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer; d) den Zeitraum der geplanten Massenentlassungen; e) das Verfahren der Festsetzung von Abfindungen (Sozialplan).

Your change, as a redline

Art. 59b 2. Unterrichtung und Anhörung

1) Um der Arbeitnehmervertretung die Gelegenheit zu Gegenvorschlägen zu geben und um, wenn möglich, zu einer Übereinkunft über: a) die Möglichkeit, geplante Massenentlassungen zu vermeiden oder ihre Zahl zu verringern; b) die Möglichkeit, die Folgen geplanter Massenentlassungen durch Massnahmen wie Umschulungen zu mildern, zu kommen, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmervertretung rechtzeitig zu unterrichten und anzuhören. Sachverständige können sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Arbeitnehmervertretung beigezogen werden. 2) Im Zuge der Unterrichtung und Anhörung im Sinne von Abs. 1 hat der Arbeitgeber der Arbeitnehmervertretung rechtzeitig alle zweckdienlichen Angaben zu machen. Er hat der Arbeitnehmervertretung insbesondere schriftlich mitzuteilen: a) die Gründe der geplanten Massenentlassung; b) die Zahl und die Kategorien der betroffenen Arbeitnehmer und die Gründe für ihre Auswahl; c) die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer; d) den Zeitraum der geplanten Massenentlassungen; e) das Verfahren der Festsetzung von Abfindungen (Sozialplan).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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