Propose a change

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch vom 1. Juni 1811 (ABGB)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 67 II. Kündigung durch den Vermieter

1) Die Kündigung durch den Vermieter ist insbesondere anfechtbar, wenn sie ausgesprochen wird: a) weil der Mieter nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht; b) weil der Vermieter eine einseitige Vertragsänderung zu Lasten des Mieters oder eine Mietzinsanpassung durchsetzen will; c) allein um den Mieter zum Erwerb der gemieteten Wohnung zu veranlassen; d) während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Gerichtsverfahrens, ausser wenn der Mieter das Verfahren missbräuchlich eingeleitet hat; e) wegen Änderungen in der familiären Situation des Mieters, aus denen dem Vermieter keine wesentlichen Nachteile entstehen. 2) Abs. 1 Bst. d ist nicht anwendbar bei Kündigungen: a) wegen Eigenbedarfs des Vermieters für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte; b) wegen Zahlungsrückstand des Mieters (Art. 13); c) wegen schwerer Verletzung der Pflicht des Mieters zu Sorgfalt und Rücksichtnahme (Art. 15 Abs. 3 und 4); d) infolge Veräusserung der Sache (Art. 29); e) aus wichtigen Gründen (Art. 43); f) wegen Konkurs des Mieters (Art. 36 IO).

Your change, as a redline

Art. 67 II. Kündigung durch den Vermieter

1) Die Kündigung durch den Vermieter ist insbesondere anfechtbar, wenn sie ausgesprochen wird: a) weil der Mieter nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend macht; b) weil der Vermieter eine einseitige Vertragsänderung zu Lasten des Mieters oder eine Mietzinsanpassung durchsetzen will; c) allein um den Mieter zum Erwerb der gemieteten Wohnung zu veranlassen; d) während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Gerichtsverfahrens, ausser wenn der Mieter das Verfahren missbräuchlich eingeleitet hat; e) wegen Änderungen in der familiären Situation des Mieters, aus denen dem Vermieter keine wesentlichen Nachteile entstehen. 2) Abs. 1 Bst. d ist nicht anwendbar bei Kündigungen: a) wegen Eigenbedarfs des Vermieters für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte; b) wegen Zahlungsrückstand des Mieters (Art. 13); c) wegen schwerer Verletzung der Pflicht des Mieters zu Sorgfalt und Rücksichtnahme (Art. 15 Abs. 3 und 4); d) infolge Veräusserung der Sache (Art. 29); e) aus wichtigen Gründen (Art. 43); f) wegen Konkurs des Mieters (Art. 36 IO).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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