Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Artikel 6
Ordentliche Veranlagung bei Vergütungen aus dem Ausland 1 Erhält eine steuerpflichtige Person die Vergütungen von einer oder einem nicht in der Schweiz ansässigen Schuldnerin oder Schuldner der steuerbaren Leistung, so wird sie im ordentlichen Verfahren veranlagt. 2 Sie wird jedoch in der Schweiz an der Quelle besteuert, wenn: a) die Vergütung der Leistung von einer in der Schweiz gelegenen Betriebsstätte oder festen Einrichtung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers getragen wird b) eine Entsendung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern unter verbundenen Gesellschaften vorliegt und die Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz als faktische Arbeitgeberin zu qualifizieren ist oder c) eine ausländische Personalverleiherin oder Personalverleiher im Widerspruch zu Artikel 12 Absatz 2 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (SR 823.11) Personal an einen Einsatzbetrieb in der Schweiz verleiht und die Vergütung der Leistung von diesem Einsatzbetrieb getragen wird 3.2214 Kanton Uri 2 Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder
Artikel 6
Ordentliche Veranlagung bei Vergütungen aus dem Ausland 1 Erhält eine steuerpflichtige Person die Vergütungen von einer oder einem nicht in der Schweiz ansässigen Schuldnerin oder Schuldner der steuerbaren Leistung, so wird sie im ordentlichen Verfahren veranlagt. 2 Sie wird jedoch in der Schweiz an der Quelle besteuert, wenn: a) die Vergütung der Leistung von einer in der Schweiz gelegenen Betriebsstätte oder festen Einrichtung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers getragen wird b) eine Entsendung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern unter verbundenen Gesellschaften vorliegt und die Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz als faktische Arbeitgeberin zu qualifizieren ist oder c) eine ausländische Personalverleiherin oder Personalverleiher im Widerspruch zu Artikel 12 Absatz 2 des Arbeitsvermittlungsgesetzes (SR 823.11) Personal an einen Einsatzbetrieb in der Schweiz verleiht und die Vergütung der Leistung von diesem Einsatzbetrieb getragen wird 3.2214 Kanton Uri 2 Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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