Propose a change

Reglement über die Quellensteuer und das vereinfachte Abrechnungsverfahren

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Artikel 7 Aufenthalt in der Schweiz

Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung 1 Eine Person wird nach Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a StG für ihr gesamtes Einkommen und Vermögen nachträglich ordentlich veranlagt, wenn ihr Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit in einem Steuerjahr mindestens 120'000 Franken beträgt. 2 Als Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gelten die Einkünfte nach Artikel 101 Absatz 2 Buchstabe a und b StG. 3 Zweiverdiener-Ehepaare werden für ihr gesamtes Einkommen und Vermögen nachträglich ordentlich veranlagt, wenn das Bruttoeinkommen von Ehefrau oder Ehemann in einem Steuerjahr mindestens 120'000 Franken beträgt. 4 Die nachträgliche ordentliche Veranlagung wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht beibehalten, und zwar unabhängig davon, ob das Bruttoeinkommen vorübergehend oder dauernd unter den Mindestbetrag von 120'000 Franken fällt, Ehepaare sich scheiden lassen oder sich tatsächlich oder rechtlich trennen. 5 Bei unterjähriger Steuerpflicht richtet sich die Berechnung des Mindestbetrags nach Artikel 61 Absatz 4 StG.

Your change, as a redline

Artikel 7 Aufenthalt in der Schweiz

Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung 1 Eine Person wird nach Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a StG für ihr gesamtes Einkommen und Vermögen nachträglich ordentlich veranlagt, wenn ihr Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit in einem Steuerjahr mindestens 120'000 Franken beträgt. 2 Als Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit gelten die Einkünfte nach Artikel 101 Absatz 2 Buchstabe a und b StG. 3 Zweiverdiener-Ehepaare werden für ihr gesamtes Einkommen und Vermögen nachträglich ordentlich veranlagt, wenn das Bruttoeinkommen von Ehefrau oder Ehemann in einem Steuerjahr mindestens 120'000 Franken beträgt. 4 Die nachträgliche ordentliche Veranlagung wird bis zum Ende der Quellensteuerpflicht beibehalten, und zwar unabhängig davon, ob das Bruttoeinkommen vorübergehend oder dauernd unter den Mindestbetrag von 120'000 Franken fällt, Ehepaare sich scheiden lassen oder sich tatsächlich oder rechtlich trennen. 5 Bei unterjähriger Steuerpflicht richtet sich die Berechnung des Mindestbetrags nach Artikel 61 Absatz 4 StG.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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