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Finanzstrategie der Gemeinde Steinhausen für die Jahre 2021 bis 2028

Steinhausen · 6.1-1 · communal act

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Contents: 16 provisions
  1. § 1 Grundlage
  2. § 2 Einleitung
  3. § 3 Finanzstrategie im Überblick
  4. § 4 Leitsätze
  5. § 5 Ausgeglichener Finanzhaushalt
  6. § 6 Ausgangslage
  7. § 7 Umsetzung
  8. § 8 Risikobeurteilung Ausgeglichener Finanzhaushalt
  9. § 9 Ausgewogene Finanzierung
  10. § 10 Ausgangslage
  11. § 11 Umsetzung
  12. § 12 Risikobeurteilung Ausgewogene Finanzierung
  13. § 13 Zeitgemässe Infrastruktur und Sachmittel
  14. § 14 Ausgangslage
  15. § 15 Umsetzung
  16. § 16 Risikobeurteilung zeitgemässe Infrastruktur und Sachmittel

16 provisions

§ 1 Grundlage

1 Die Finanzstrategie umfasst unter Berücksichtigung des übergeordneten kantonalen Rechts: a) die strategischen Zielsetzungen der künftigen Finanz-, Steuer- und Investitionspolitik und die Massnahmen zu deren Beeinflussung b) Eine Beurteilung der möglichen Risikofaktoren 2 Sie ersetzt die Finanzstrategie vom 21. Oktober 2013.

§ 2 Einleitung

1 Die Finanzstrategie ist für die finanzpolitischen Entscheidungen der Einwohnergemeinde Steinhausen (nachfolgend Gemeinde genannt) wegleitend. Die Finanzstrategie steht in der Hierarchie der finanziellen Führungsinstrumente an oberster Stelle. Sie beinhaltet Aussagen zur längerfristigen finanziellen Entwicklung der Gemeinde Steinhausen und zeigt die Haupteckwerte auf. 2 Die finanzpolitischen Leitsätze geben somit den Orientierungsrahmen bei der Erstellung künftiger Finanz- und Aufgabenpläne, der Budgets und Kreditbeschlüsse. Die Inhalte aller untergeordneten finanziellen Führungsinstrumente müssen konsequent auf jene der Finanzstrategie abgestimmt werden. 3 Die Finanzstrategie basiert auf einer Analyse, welche die Entwicklung in den Bereichen Bevölkerung, Wirtschaft, Steuern und Finanzen der Gemeinde Steinhausen in den letzten und kommenden Jahren und im Vergleich zu anderen Gemeinden aufzeigt. Die Inhalte orientieren sich am aktuellen Manifest der Gemeinde, das die Leitsätze umfasst auf Grund derer der Gemeinderat handelt und entscheidet. 4 Die Finanzstrategie: a) setzt die finanziellen Ziele und Leitplanken des behördlichen Handelns b) basiert auf der aktuellen und erwarteten finanziellen Situation der Gemeinde c) unterstützt die Gemeinde bei der Umsetzung der definierten Ziele d) versachlicht die politische Diskussion e) widerspiegelt die finanziellen Vorstellungen der Gemeindeführung zur Weiterentwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren f) richtet die Tätigkeit der Gemeindeverwaltung auf die finanziellen Ziele dieser Finanzstrategie aus 5 Im engeren Sinne geht es bei der Finanzstrategie um die effektive und effiziente Leistungserbringung sowie den zielgerichteten Umgang mit öffentlichen Mitteln und um einen mittelfristig ausgeglichenen Finanzhaushalt. 6 Anlässlich des jährlichen Budgetprozesses bzw. mit der Aktualisierung des Finanzplans ist die Einhaltung der Finanzstrategie in der Botschaft zu erläutern.

§ 3 Finanzstrategie im Überblick

1 Die Finanzstrategie dient als Grundlage für das Leistungsangebot der Gemeinde Steinhausen, das sich am aktuellen Manifest vom 14. Dezember 2015 orientiert: 2 Die Finanzstrategie orientiert sich an den Eckwerten «Ausgeglichener Finanzhaushalt», «Ausgewogene Finanzierung» und «Zeitgemässe Infrastruktur und Sachmittel». Zu diesen Eckwerten werden nachfolgend Leitsätze und messbare finanzpolitische Ziele formuliert. Dabei können die Eckwerte zueinander durchaus in Konkurrenz stehen. Zielkonflikte werden nicht zu vermeiden sein. 3 Bei jedem Eckwert erfolgt eine Risikobeurteilung. Beurteilt werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Auswirkung unterschiedlicher möglicher Entwicklungen. Der Gemeinderat beurteilt die Risiken periodisch und berichtet in geeigneter Form darüber.

§ 4 Leitsätze

1 Leitsatz 1: Ausgeglichener Finanzhaushalt: Die Erfolgsrechnung schliesst operativ im Durchschnitt über 8 Jahre ausgeglichen ab. 2 Leitsatz 2: Ausgewogene Finanzierung: Die Gemeinde Steinhausen verfügt über ein Nettovermögen. 3 Leitsatz 3: Zeitgemässe Infrastruktur und Sachmittel: Die Infrastruktur und die eingesetzten Sachmittel sind in einem zeitgemässen Zustand und auf die künftigen Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Mitarbeitenden abgestimmt.

§ 5 Ausgeglichener Finanzhaushalt

1 Die Erfolgsrechnung schliesst operativ[1] im Durchschnitt über 8 Jahre[2] ausgeglichen ab:

§ 6 Ausgangslage

1 Die Jahresrechnungen 2014 bis 2019 sowie das Budget 2020 der Einwohnergemeinde Steinhausen zeigten mit Ausnahme der Jahre 2015 und 2018 und dem Budget 2020 immer positive operative Ergebnisse. 2 Im Vergleich zu ausgewählten anderen Einwohnergemeinden[3] des Kantons Zug lag der Aufwand der Erfolgsrechnung bereinigt um den Aufwand ZFA, NFA sowie Sachgruppen 38 Ausserordentlicher Aufwand und 39 Interne Verrechnungen in den Jahren 2014 bis 2020 pro Einwohnerin und Einwohner mit Ausnahme der Jahre 2016 bis 2019 stets unter dem Durchschnitt dieser Gemeinden. 3 Für die Berechnung werden die letzten 4 Rechnungsjahre, das Budgetjahr sowie die 3 Finanzplanjahre herangezogen.

§ 7 Umsetzung

1 Die Zielsetzung eines ausgeglichenen operativen Finanzhaushalts innerhalb von 8 Jahren soll mittels folgenden Umsetzungsmassnahmen erreicht und beurteilt werden: a) Es erfolgt eine transparente Darstellung und Beurteilung des Ergebnisses der Jahresrechnung durch den Gemeinderat und gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern. Darin werden ausserordentliche Aufwendungen und Erträge strikt gemäss Fachempfehlung Nr. 04 HRM2 separat ausgewiesen b) Die Spezialfinanzierungen werden selbsttragend gehalten. Dazu wird für jede wesentliche Spezialfinanzierung eine eigene Finanzplanung erstellt. Die Sanierungs- und Unterhaltsplanung der infrastrukturintensiven Spezialfinanzierungen wie Abwasserbeseitigung und Liegenschaften Finanzvermögen wird periodisch aktualisiert und jährlich beurteilt c) Der Aufwand bereinigt pro Einwohnerin und Einwohner liegt unter dem Durchschnitt der ausgewählten Gemeinden im Kanton Zug. Dieser Aufwand orientiert sich an der Entwicklung des Preisniveaus[4] d) Die Steuerbelastung bleibt attraktiv. Der Steuerfuss von Steinhausen gehört zu den 6 tiefsten der Einwohnergemeinden des Kantons Zug e) Die Steuererträge betragen mindestens 50% des laufenden Ertrages

§ 8 Risikobeurteilung Ausgeglichener Finanzhaushalt

1 Einnahmenseitig: Nr. Risiko / Unsicherheit Beurteilung September 2020: Eintrittswahrscheinlichkeit Beurteilung September 2020: Auswirkungen 1. Gesetzesänderungen mittel mittel 2. Verschlechterung der Standortattraktivität gering mittel 3. Mangel an verfügbaren Grundstücken / Landreserven für Neuansiedlungen und Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger mittel gering 4. Klumpenrisiken bei den Steuereinnahmen hoch hoch 5. Druck in internationalen Steuerfragen mittel mittel 6. Negative Entwicklung der Wirtschaftskonjunktur, Rezession, Einbruch der Steuereinnahmen hoch hoch 7. Wegfall Zahlungen aus ZFA mittel mittel 2 Ausgabenseitig: Nr. Risiko / Unsicherheit Beurteilung September 2020: Eintrittswahrscheinlichkeit Beurteilung September 2020: Auswirkungen 8. Mehraufwand infolge neuer bzw. bestehender Aufgaben mittel gering 9. Beitrag NFA an den Kanton Zug mittel mittel 10. Demografische Entwicklung hoch mittel

§ 9 Ausgewogene Finanzierung

1 Die Gemeinde Steinhausen verfügt über ein Nettovermögen.

§ 10 Ausgangslage

1 Die Gemeinde wies in den Jahren 2013 bis 2020 eine Selbstfinanzierung von durchschnittlich gut 90% aus. Das heisst, die Nettoinvestitionen (exkl. Investitionen ins Finanzvermögen) konnten zu über 90% aus den selbst erarbeiteten Mitteln finanziert werden. Knapp 10% mussten fremd finanziert werden. 2 Gemäss Definition HRM2 sollte mittelfristig der Selbstfinanzierungsgrad im Durchschnitt gegen 100% sein, wobei der Stand der aktuellen Verschuldung eine Rolle spielt. Die Gemeinde Steinhausen weist keine Verschuldung auf, sondern verfügt über ein Nettovermögen.

§ 11 Umsetzung

1 Die Zielsetzung einer genügenden Selbstfinanzierung soll mittels folgender Umsetzungsmassnahmen erreicht und beurteilt werden: a) Um die gesunde finanzielle Basis in der Gemeinde Steinhausen beibehalten zu können und trotzdem die notwendigen Investitionen und Instandhaltungsarbeiten der Infrastruktur und Sachmittel sicherzustellen, sind die Nettoinvestitionen über 8 Jahre zu mind. 80% aus selbst erarbeiteten Mitteln zu finanzieren b) Für die Berechnung der massgebenden 8 Jahre werden die letzten 4 Rechnungsjahre, das Budgetjahr sowie die 3 Finanzplanjahre herangezogen c) Der Bruttoverschuldungsanteil[5] liegt bei max. 75% und liegt damit gemäss Richtwert HRM2 in einem guten Bereich d) Der Eigenkapitaldeckungsgrad[6] liegt bei mind. 70%

§ 12 Risikobeurteilung Ausgewogene Finanzierung

1 Risikobeurteilung Ausgewogene Finanzierung: Nr. Risiko / Unsicherheit Beurteilung September 2020: Eintrittswahrscheinlichkeit Beurteilung September 2020: Auswirkungen 11. Zinsentwicklung gering mittel 12. Liquiditätsengpass mittel mittel

§ 13 Zeitgemässe Infrastruktur und Sachmittel

1 Die Infrastruktur und die Sachmittel sind in einem zeitgemässen Zustand und auf die künftigen Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Mitarbeitenden abgestimmt.

§ 14 Ausgangslage

1 Steinhausen verfügt über eine gut unterhaltene Infrastruktur in den Bereichen Liegenschaften, Strassen und Abwasserentsorgung. Ebenso können die Sachmittel der Verwaltung und der Schule als zeitgemäss bezeichnet werden. 2 Die Dienstleistungen der Gemeinde in allen Bereichen und der Schule können effizient und gemäss der von den Einwohnerinnen und Einwohnern erwarteten Qualität erbracht werden.

§ 15 Umsetzung

1 Die Zielsetzung einer zeitgemässen Infrastruktur und zeitgemässer Sachmittel soll mittels folgender Umsetzungsmassnahmen erreicht und beurteilt werden: a) Ersatz- und Neubauten sind auf die Bedürfnisse der Nutzenden abzustimmen und die absehbaren längerfristigen Veränderungen sind in der Planungsphase einzubeziehen. Dabei können auch neue Modelle der Finanzierung bzw. Trägerschaften in Betracht gezogen werden. Konkret sind die quantitativen wie qualitativen Bedürfnisse und erwarteten Entwicklungen im Rahmen der Projekterarbeitung dem Gemeinderat und den Einwohnerinnen und Einwohnern transparent darzulegen b) Die Investitionen in Ersatz- und Neubauten sind im notwendigen Umfang vorzunehmen. Die Ausstattung an Sachmitteln richtet sich nach dem üblichen Stand der Entwicklungen c) Die allgemeingültigen Standards für Unterhalts- und Ersatzinvestitionen in die Infrastruktur sind zeitgerecht vorzunehmen. Die bestehenden Werte der Zustandsanalyse im Erhaltensmanagement Hochbau, Strassenbau und Entwässerung sind beizubehalten und dienen als Grundlage für die Budgetierungen und Finanzplanung. Das heisst, der Strassenzustand insgesamt ist zu mindestens 80% als gut bis ausreichend beurteilt. Die Entwässerungsanlagen sind insgesamt zu mindestens 85% als gut bis leicht mangelhaft beurteilt

§ 16 Risikobeurteilung zeitgemässe Infrastruktur und Sachmittel

1 Risikobeurteilung zeitgemässe Infrastruktur und Sachmittel: Nr. Risiko / Unsicherheit Beurteilung September 2020: Eintrittswahrscheinlichkeit Beurteilung September 2020: Auswirkungen 13. Steigender Investitionsbedarf für Infrastruktur auf Grund Bevölkerungswachstum hoch mittel 14. Höhere Gewalt mittel hoch

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