Informationsreglement für das Bundespatentgericht
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6 Akkreditierung
1 Journalistinnen und Journalisten, die regelmässig für in der Schweiz erscheinende oder niedergelassene Medien über die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts Bericht erstatten wollen, können bei der Präsidentin oder beim Präsidenten ein schriftliches Gesuch um Akkreditierung einreichen. 2 Die Akkreditierung wird erteilt, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller: a. bereits beim Bundesgericht, beim Bundesstrafgericht oder beim Bundesverwaltungsgericht akkreditiert ist; dem Gesuch sind eine Bestätigung der entsprechenden Akkreditierung und ein Lebenslauf mit Fotografie beizulegen; b. regelmässig über die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts Bericht erstatten will und die Voraussetzungen für die Eintragung in das Berufsregister erfüllt; dem Gesuch sind nebst Lebenslauf und Fotografie entsprechende Unterlagen wie Presseausweis, Bestätigung des Arbeitgebers oder dergleichen beizulegen. 3 Die Akkreditierung kann verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers bestehen.
Art. 6 Akkreditierung
1 Journalistinnen und Journalisten, die regelmässig für in der Schweiz erscheinende oder niedergelassene Medien über die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts Bericht erstatten wollen, können bei der Präsidentin oder beim Präsidenten ein schriftliches Gesuch um Akkreditierung einreichen. 2 Die Akkreditierung wird erteilt, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller: a. bereits beim Bundesgericht, beim Bundesstrafgericht oder beim Bundesverwaltungsgericht akkreditiert ist; dem Gesuch sind eine Bestätigung der entsprechenden Akkreditierung und ein Lebenslauf mit Fotografie beizulegen; b. regelmässig über die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts Bericht erstatten will und die Voraussetzungen für die Eintragung in das Berufsregister erfüllt; dem Gesuch sind nebst Lebenslauf und Fotografie entsprechende Unterlagen wie Presseausweis, Bestätigung des Arbeitgebers oder dergleichen beizulegen. 3 Die Akkreditierung kann verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers bestehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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