Informationsreglement für das Bundespatentgericht
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Change 1
Art. 9 Dienstleistungen des Bundespatentgerichts
1 Die akkreditierten Journalistinnen und Journalisten erhalten vom Bundespatentgericht die folgenden Dienstleistungen: a. die Mitteilung der Termine, an denen öffentliche Sitzungen stattfinden; b. auf Anfrage: die Bekanntgabe des Sachverhalts von Geschäften, die für eine öffentliche Parteiverhandlung traktandiert sind; c. die Zustellung der Entscheide, die mit Regesten veröffentlicht werden; d. die Zustellung der Entscheide, die aus Sicht der Journalistinnen und Journalisten oder nach Auffassung des Bundespatentgerichts für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind; e. auf Anfrage: die Mitteilung über den Verfahrensstand, soweit die Präsidentin oder der Präsident das Einverständnis erteilt; f. die Zustellung des Geschäftsberichts vor dessen Veröffentlichung; g. die Zustellung von Pressemitteilungen. 2 Die Zustellung der Entscheide nach Absatz 1 Buchstabe c erfolgt vor der Veröffentlichung im Internet; gegebenenfalls ist eine Sperrfrist anzusetzen. 3 Die Zustellung der Entscheide nach Absatz 1 Buchstabe d erfolgt in der Regel zusammen mit dem Versand an die Parteien und unter Ansetzung einer Sperrfrist.
Art. 9 Dienstleistungen des Bundespatentgerichts
1 Die akkreditierten Journalistinnen und Journalisten erhalten vom Bundespatentgericht die folgenden Dienstleistungen: a. die Mitteilung der Termine, an denen öffentliche Sitzungen stattfinden; b. auf Anfrage: die Bekanntgabe des Sachverhalts von Geschäften, die für eine öffentliche Parteiverhandlung traktandiert sind; c. die Zustellung der Entscheide, die mit Regesten veröffentlicht werden; d. die Zustellung der Entscheide, die aus Sicht der Journalistinnen und Journalisten oder nach Auffassung des Bundespatentgerichts für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind; e. auf Anfrage: die Mitteilung über den Verfahrensstand, soweit die Präsidentin oder der Präsident das Einverständnis erteilt; f. die Zustellung des Geschäftsberichts vor dessen Veröffentlichung; g. die Zustellung von Pressemitteilungen. 2 Die Zustellung der Entscheide nach Absatz 1 Buchstabe c erfolgt vor der Veröffentlichung im Internet; gegebenenfalls ist eine Sperrfrist anzusetzen. 3 Die Zustellung der Entscheide nach Absatz 1 Buchstabe d erfolgt in der Regel zusammen mit dem Versand an die Parteien und unter Ansetzung einer Sperrfrist.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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