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Leitbild Steg

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= = Leitbild Steg Siedlungs- und Landschaftsentwicklung im Gebiet Steg a | N SL 8 AR ET Se AA $ nn a Pa RE a # DAN WA FASO So NASE ER N kA WG r A ; | \. 2 WS en az S- S Were Y Be geris DI nn ; A OP ON an TR hs a x Baal Fa N SS RR em“ N A f S _ CO AS Sa 7f FE On ET SS A zZ SEES > WE ; Ak Vom Gemeinderat genehmigt am 24. März 2015 x I a Zı a 1 Mir I, 2 x. ii. a =. 1] a „hat! a ann fo v a v«.ü a nn Di a 1 |] O = © 1 a. a ” Ir a Sn m Sn - a © x öl = ö E 7, 3 al a a - a En am A N 5. ir 1, , 4 = a *. 5 An 1 in Pa a “x Sn nn „un n N =, "u Di a 7 0 0, ii a 7 T E Da .' 5 a a AN 0A - I ] 1 * E in. =3 a © a . nn I a3 X © 1 = k Da In Da a nn. N 17. 5a ne) A De „a | . > Ya DA ur STAATEN SO LE SE Sn nn Sn a 5 a 5. a N 5 a - 1 N "a E ee a © 5 DO rl 3 a7 vw 2 a 1 mann Zn 1953 A x. 7 Wa © Sn a a JH PL x r ü* N 1 Da Da a a Da I ne ii © T a x. 17 al! T 1 Di DO 1145 5 ar = Da nr a 1 1 DO 17 SE Da © x ., =i 1 N a Kr - a AA 7A .4 , u. N ] © . N m x . v x Et 2 nt v.. a “N . © „nn 73 u Da v We An) N 1 -. : zz. a I 1 > ..w a in in SA a = I . _ a u! DT Fa ı ı I = “in N N . a zZ 5 a _—_- De „= N Alan! nn N x . | Sn D x 17 = 7 Da „2 . © u SEE z.L . 1 a. ‚Ar A z 1 . 2 EZ as ı- a a 1 © a n. 1 = Aal! a. 0 © > * x. 5 N ,ör' A 5 1x E Tr ii a . a nn a | © a 3 a I = a « a * a v 5 4 a 3° . zu „ 5 a = E ' a X > 1 vo a a N | a ba z. # - Mn vr x m} 1 Sa ; Zi 1“ A Da 5 N Zu va > a . I f an! | E a VA “A a a ie 7 a | La a | „Mn .„ > 0. 1 17 = La. 7 1 > > a 7 = Et ml Se Sa A a I ‚PN 5 13,7 a a N E ar © ar Da A zZ. 1 I x „3! nö v a 3a a 7 yı u > 8 ‚1 en zu an, nn N 2 a 5 rn 0 & Ve x ; nun‘ -... | 1 N ii. 28 = | =" >> . = Ze Lt /=- DO es u. DO Wt = a... AA - Tr za Mal a a a a Si a „rı = y73n Im i. . a7 a ii Da 5 5 en 1 1 = = Si i ‚7! 17! a 5 { | :.- AA 57) 2x“ a“ | = Da = 5 a a 1 . a. N a = a a a = | 5 a DA RR A LA DA OO 7 a 1 - 1 I a V ij" x ü 5 a 1 SO Sn nö nn = N . Fy HS .. x. 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E PO mL ar mn a Yu 77 a, 2Lr Ka DA 2 Fan‘ if Vı 7a A i E 7 a a N 11 an!“ 5 n © 1, n!- 0 2a" an Da ns N > ni FE a nn ‚7,8 I n a a ' Sn ‚= yı 2m ur v DC Pr an" Da E I a ann‘ x. _ | © 8 177 E 1° ‚' a U ‘x ie '. E 270 2 An Kan“ % en a Car ar . ix. a | nn 1 © EN Se RS | A a 5 DM N | zu a © SE A ft Sn u N 1 ı ' © a Da m Lan SEE San I 1 E 5 = Sn Y I © a a 1 ZA Ren a N 0 Da Di © a 5 a 2 1 * DON 0 in Mm = su... PX I a lı 17 Sn = 5. E = © paul an 5. a fl I a La 5 F a © Sn ayı! © a Te z.! 5 u 3 = Zi h .. 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Siedlung ...r:0rnsrereerrereernreeenrEGSLGFENGHLSFLESSEHELGEUSTETEBLKEBFSEINESES EEE LNMUSELNSESEULEEUEDEL SD 1:1: SiedlungsentWicklUuNG ee HG 5 BL Weiterentwicklung für FerienwohnzweCKS.......0..0000000nn nn ren EEE D 1.2. SiediungSS KU 1.2.1 HüttenzONeN zer FT 1:2:2 Ken e 1.3. Siedlungsgestaltung .........0000000rrrr terre r EEK EEE EEK KK K KR KKKKKEKEREKEKKE RER EEEE EEE EEEEn 7 1.3.1 Gestaltung der. Hüte be ern 7 1:3:2 Gestaltung der HüttenumgebüNG ee ES 1.3.3 Gestaltung des KernbereiChS.a.....e nenne K AKA NKKREEKENE REKEN 8 1.4. Siedlungserschliessung: HÜttenzZONE an En SD 1.4.1 GroberschlieSSuNG ee 9 1.4.2 Züfäahrt zu den FeENeENÄÜtLEN essen ein tn Nee ETRN NENNE 1.4.3 Parkierung Tür die Eee ee 1:5; Verkehr ee LO 1501 Mötorisierter Individual-Durchgangsverkehr re EEE LO 15.2 Motorisierter Individual-Binnenverkehr........0.00000000000000 nr nr 11 1,53 Öffentlicher Verkehr .........nn EEE EEE KK K RER EEEEEKENK KR E 11 1.5.4 Ruhender Verkehr durch TageSIdSte TEEN TEN UEEEEEENERENE LL 1.6 Beleuchtung, StrassenbeleuchtunG «.....000000004rr rer K EHE 12 2. ErholungsSnutZUNg susu0srre re rr rare REEHEEDEHBUURENERUUKEUSUUSEULSEEEUFTINBESESEERGHUREUUUFSENSESE LS 2:1 Langlaufsport Im WInter ss NEE NEL 2:2 Winterwänderwege und RodelSpöftaiuu.u000 ri Er REEEREEKENLETHEETEFETERTEETENEEETETENEEEECLT 2,3 Erholungsnützüng Im SOMMETN vsıedkenildm fe 2.4 Fischerei Im Stausee LS 3; Landschaft 4er EEEREHEETEHSESTERHBESTAHEE NER EGEH THREE GREHERGTESTTNTERCHTTTSEESE EL 3.1 LandschaftsrauM......4.40000rrr rer r rn ern EEE EEE EEK ENKKKEREKKEKEKKENEEKEEKENKEEEEUEEEEE EEG 16 3.2 Wald und GeENÖlZE EHEN TEEN LO 3:3 Landschaft innerhalb der SiedlunOa.000 EHER LZ 3.4 Lähid- De ADS nee 3.5 Gewässer, QUEEN 3:6 Naturgefahren se 19 3.7 Schutz Wald GEL 3.8 Wege, Strassen und TrockenmaUe Nor EEE ZU Leitbild Steg / 4 Vorspann Im Leitbild wird der angestrebte Zustand und die gewünschte räumliche Entwicklung für das Maiensäss und Naherholungsgebiet Steg beschrieben. Es legt damit die ortsplanerischen Zielsetzungen für Richt- und Zonenpläne wie auch die Bauordnung fest. Der im Leitbild angestrebte Zustand soll durch zweckmässiges Handeln und Verhalten erreicht werden können. Es soll keine Widersprüche beinhalten und in den Grundzügen realisierbar sein. Das Leitbild ist nicht rechtsverbindlich. Es stellt aber ein wichtiges Führungsinstrument für die Gemeinde dar, um zeitnah die Initiative ergreifen zu können und konsensfähige Lösungen vorzuschlagen, sollte bei der zukünftigen Entwicklung von Steg Handlungsbedarf erkannt werden. Das Leitbild dient der Gemeinde daher als Wegweiser für ihr zukünftiges Handeln und zeigt der Bevölkerung und anderen Interessensgruppen die Gründe dafür auf. So wie sich das Gebiet Steg heute präsentiert, entspricht es zu einem grossen Teil dem im Leitbild beschriebenen angestrebten Zustand. Deshalb ist die Zielsetzung für viele Bereiche, den heutigen Zustand trotz sich ändernden Rahmenbedingungen zu erhalten. In einigen Handlungsfeldern gilt es jedoch künftigen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Für grössere Anpassungen der heutigen Ortsplanung aufgrund der Zielvorgaben des Leitbilds in den Bereichen Sport, speziell Langlaufinfrastruktur, Parkierung, Massnahmen zum Schutz gegen Naturgefahren und so weiter sollen Richtpläne erarbeitet werden. Diese werden von Gemeinderat und Regierung genehmigt und sind damit für die Gemeinde und die Landesbehörden - nicht aber für die Eigentümer von betroffenen Grundstücken - verbindlich. Die Richtpläne geben eine Übersicht der verschiedenen kurz- oder auch langfristig sinnvollen Planungsmassnahmen. Sie enthalten zudem konkrete Vorgaben für einzelne Gebiete oder Sachbereiche. Diese Vorgaben werden schrittweise je nach Bedarf weiterbearbeitet, in die Bauordnung Ssowie den Zonenplan übernommen und sind dadurch eigentümerverbindlich. Leitbild Steg / 5 Einleitung Die Siedlung im Steg ist ein Ortsteil der Gemeinde Triesenberg. Steg wird landwirtschaftlich als Alpe bzw. Maiensäss genutzt. Die Siedlung Steg dient heute aber in erster Linie für Ferien und Naherholungszwecke. Sie wird im Sommer als Ausgangspunkt für Wanderungen und Bergtouren benutzt und beherbergt im Winter Liechtensteins Langlaufgebiet sowie eine attraktive Schlittel- und Rodelbahn. Die erforderliche Infrastruktur ist zum grössten Teil vorhanden. Mit seiner einzigartigen Ringbebauung und den grossen Alp- und Wieslandflächen ist das Maiensäss Steg für Erholungs- und Ferienzwecke sehr attraktiv. Die alpwirtschaftliche Nutzung des Maiensässes Steg ist primär schon aus kulturellen und landschaftlichen Gründen beizubehalten. Die Entwicklung der Siedlung und der Landschaft hat mit der Vorgabe zu erfolgen, Steg als Maiensäss in Form und Nutzung zu erhalten und zu fördern. Dieser Vorgabe sind die Anforderungen seitens Erholungssuchender, Sportinteressierten, Ferienhüttenbesitzer usw. unterzuordnen. 1. Siedlung 1.1. Siedlungsentwicklung 1.1.1 Weiterentwicklung für Ferienwohnzwecke Die Siedlung im Steg stellt einen Teilbereich der Gemeinde Triesenberg dar und ist insofern keine eigenständige Ortschaft. Steg ist primär ein Maiensäss mit ursprünglichen Maiensässhütten, die heute zu Ferienzwecken genutzt werden, sowie Ferienhütten, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind. Zudem bestehen die erforderlichen Infrastrukturen wie Gastgewerbe, touristische Einrichtungen etc. Insofern besteht keine Verpflichtungsoption zu einer Ausweitung der Siedlung zur Abdeckung des Wohnbedarfs der ansässigen Bevölkerung. Die bauliche wie auch touristische Entwicklung ist begrenzt. Eine weitere Ausdehnung der Bauzone zu Lasten von Alp- und Wiesland würde die Attraktivität des Stegs für Erholungs- und Ferienzwecke mindern. Leitbild Steg / 6 Das Maiensäss Steg ist eine sehr wertvolle, einzigartige alpine Kultur- und Siedlungslandschaft, deren Siedlungsentwicklung sich am althergebrachten Maiensässcharakter zu orientieren hat. 1.2. Siedlungsstruktur 1.2.1 Hüttenzonen Es bestehen seit Jahrhunderten zwei althergebrachte rechteckförmige Reihenbebauungen um die Grosssteger und Kleinsteger Wiesen sowie Hüttenreihen westlich des Saminabachs in den Gebieten "Wisli" und "Chlei Wisli". Die bestehende Bebauungsstruktur mit einer Bautiefe und reduzierten Abständen zwischen den kubisch einfachen Hütten ist beizubehalten. Das gilt auch für eine mögliche Bauzonenerweiterung in der heutigen Reservezone. Die Hüttenzonen dienen für Ferienzwecke und sind keine Ganzjahreswohngebiete. 1.2.2 Kernbereich Im Bereich zwischen Grosssteg und Kleinsteg entlang des Malbunbachs ist eine Kernzone ausgeschieden, in der zwei Bautiefen erlaubt sind und die eine höhere Verdichtung aufweist. Hier sind folglich auch von den Ferienhütten abweichende Gebäudeabmessungen möglich, um den Bau von Einrichtungen zur Versorgung der Feriensiedlung und für die touristische Infrastruktur zu ermöglichen. Dieser Bereich ist sowohl für Ferienzwecke wie auch ganzjährige Wohnnutzung vorgesehen. Die Versorgungsfunktion der Kernzone hat in den vergangenen Jahren abgenommen, weil das Hotel- Restaurant Steg und Einkaufsmöglichkeiten geschlossen wurden. Leitbild Steg / 7 In der Kernzone gilt es Gastronomiebetriebe, Einkaufsmöglichkeiten und die Infrastruktur für Sport und Tourismus unterzubringen. Mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr wird die Versorgung der Feriensiedlung Steg gewährleistet werden. Die Zentrumsfunktionen sollen mit geeigneten Mitteln gefördert werden. Die Mischnutzung von Ferien- und ganzjährigen Wohnzwecken gilt es hier zu erhalten. 1.3. Siedlungsgestaltung 1.3.1 Gestaltung der Hütten Die ursprüngliche Ringbebauung bestand aus Maiensässhütten mit einer Stallscheune und einem einfachen Wohnraum. Im Laufe der Jahrzehnte wurden diese Gebäude für Ferienzwecke ausgebaut und prägen mittlerweile den Typus der einfachen und bescheidenen "Stegerhütten". Dieser Gebäudetypus unterscheidet sich von den üblichen alpenländischen Ferienhäusern. Einerseits durch ihre Stellung in einer Reihe und die teilweise reduzierten seitlichen Gebäudeabstände und andererseits durch die bauliche Ausgestaltung als einfache Kuben mit maximal zwei Vollgeschossen. Zudem auch dadurch, dass die Grundabmessungen weitgehend einheitlich sind und die Hütten ein Satteldach ohne Dachaufbauten aufweisen. Es sind keine auskragenden Balkone angebaut und in den meisten Fällen sind die Fassaden mit einer einfachen vertikalen Brettschalung versehen. Die vorhandene Siedlungsstruktur und -gestalt wie auch der Gebäudetypus der Stegerhütten sollen weitgehend erhalten und sorgfältig auf der Basis des althergebrachten Maiensässes zeitgemäss weiterentwickelt werden. Zur Wahrung des Maiensässcharakters sollen einerseits primär traditionelle Hütten durch sorgfältige Sanierung und Adaptierung erhalten werden und andererseits restriktive Gestaltungsvorgaben für Um- und Neubauten gelten. Leitbild Steg / 8 1.3.2 Gestaltung der Hüttenumgebung Die ursprünglichen Stegerhütten wurden in der Regel so in das gewachsene Terrain eingepasst, dass dieses in seinem Verlauf kaum verändert werden musste. Die Wiesenflächen reichten bis an die Hütten. Für die anfängliche Nutzung als Maiensässhütten waren auch keine Aussenanlagen wie Gärten, Terrassen, gedeckte oder befestigte Sitz- und Spielplätze, Zäune und so weiter erforderlich. In der Zwischenzeit sind aber um die Hütten vermehrt Gartenanlagen entstanden. Das Terrain soll in seinem gewachsenen Verlauf erhalten bleiben. Sitzplätze, Zugangswege und Zufahrten sind dann zulässig, wenn sie ohne wesentliche Eingriffe in die Topographie erstellt werden können. Auf Bepflanzungen und andere Gartengestaltungen ist zu verzichten. Mauern oder Zäune sind nur zwischen Weideland (Allmeina) und den Heuwiesen (Wis) zulässig. 1.3.3 Gestaltung des Kernbereichs Das Zentrumsgebiet von Steg wird vom Malbunbach und den beiden gegenüberliegenden Hüttenreihen geprägt. Es wird von der Verbindungsstrasse nach Malbun durchtrennt und stark vom Durchgangsverkehr belastet. Die Vorbereiche der Hüttenreihe nördlich der Strasse werden vorwiegend als Parkplätze genutzt. Das bestehende Einlaufbauwerk um den Malbunbach ist sanierungsbedürftig. Die bestehenden Bauten im Zentrum dienen vermehrt Wohnzwecken während das Angebot an Gastronomie- und Hotelleriebetrieben wie auch Einkaufsmöglichkeiten zur täglichen Grundversorgung immer geringer wird. Leitbild Steg / 9 Angepasst an die landschaftlichen und ortsbaulichen Gegebenheiten sollen in diesem Bereich die Massnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur Gestaltung von Öffentlichen und privaten Parkflächen sowie von Haltestellen für den öffentlichen Verkehr koordiniert und umgesetzt werden. In Zusammenhang mit dem Neubau des Einlaufbauwerks sollen auch Vorkehrungen zum Schutz vor Naturgefahren getroffen werden, die vom Malbunbach ausgehen. Bei der Bebauung der Kernzone sowie des öffentlichen und halböffentlichen Raums soll bei der Gestaltung vermehrt auf eine Zentrumsbildung und die verschiedenen Versorgungsfunktionen geachtet werden. 1.4. Siedlungserschliessung Hüttenzone 1.4.1 Groberschliessung Die Privatgrundstücke liegen innerhalb der Genossenschaftsgebiete und werden über Genossenschaftsstrassen und -wege erschlossen. Teilweise werden sie auch durch genossenschaftliche Wasserleitungen versorgt. Die Gemeinde erstellt die Leitungen für die Wasserversorgung und für die Abwasserbeseitigung. Die Genossenschaften erstellen und unterhalten die Strassen und Parkplätze und werden dafür von den Hüttenbesitzern entschädigt. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für die Errichtung und Gesamtsanierung von Genossenschaftsstrassen. 1.4.2 Zufahrt zu den einzelnen Gebäuden (Steger-Hütten) Ein Grossteil der Hüttenzonenflächen ist durch bestehende oder geplante Strassen entlang den Hüttenreihen ausserhalb der Wiesen erschlossen. 1965 wurden zur Ringergänzung neue Hüttenzonenflächen geschaffen. In verschiedenen Bereichen dieser neuen Zonen ist die Erschliessung durch eine Strasse aufgrund der Topographie nicht vorhanden oder realisierbar. Leitbild Steg / 10 Jede Hütte muss mindestens mit einer Fusswegverbindung erschlossen werden. Diese Fusswege sind ohne grosse Veränderungen des Terrains anzulegen. Für Bauarbeiten, den An- und Abtransport von Gütern sowie Notfälle sollen in der schneefreien Zeit über gemeinsame Erschliessungen geeignete Zufahrtsmöglichkeiten sichergestellt werden. 1.4.3 Parkierung für die Ferienhütten Es gibt bereits heute mehrere kleinere Sammelparkplatzanlagen entlang der bestehenden Strassen und teilweise wird entlang dieser Strassen auf Privatboden bei den Hütten parkiert. Die Parkierung soll ausserhalb der Wiesen in verteilten kleineren und grösseren Anlagen mit einer guten Anbindung an die Landstrasse erfolgen. Eine gute Integration in das Orts- und Landschaftsbild ist hierzu Voraussetzung. Eine Parkierung direkt bei den Hütten ist nur dann zulässig, wenn eine landschaftlich gut integrierte Zufahrt gegeben ist und das Ortsbild nicht durch abgestellte Autos beeinträchtigt wird. 1.5. Verkehr 1.5.1 Motorisierter Individual-Durchgangsverkehr Die Verbindungsstrasse durch Steg nach Malbun ist heute gut und relativ breit ausgebaut, sodass die Autofahrer in vielen Fällen die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht beachten. Dies führt zu entsprechend grossen Lärmemissionen, zu Gefährdungen der anderen Verkehrsteilnehmer und auch zu einer massiven Einschränkung der Nutzung der öffentlichen Flächen im Zentrumsbereich. Leitbild Steg / 11 Der Strassenverkehr ist vom Tunnelausgang weg bis hin zur Kapelle Steg zu beruhigen. Der Strassenraum ist so zu gestalten, dass sich zwischen Gross- und Kleinsteg entlang des Malbunbachs ein funktionelles Zentrum mit gut nutzbaren öffentlichen Flächen entwickeln kann. 1.5.2 Motorisierter Individual-Binnenverkehr Die Genossenschaftsstrassen entlang den Hüttenzonen dienen zur Erschliessung der Hütten, der Heuwiesen und des Genossenschaftsbodens. Sie werden auch als Spazier- und Wanderwege genutzt. Diese Strassen dürfen nur von berechtigten Fahrzeugen für Zubringerdienste befahren werden, wodurch Fremdverkehr im Bereich der Hüttenzonen vermieden wird. In den Reglementen der Genossenschaften wird festgelegt, wie das Fahrrecht beansprucht werden kann. Der motorisierte Individualverkehr im Bereich der Hüttenzonen soll auf das erforderliche Mindestmass beschränkt bleiben. 1.5.3 Öffentlicher Verkehr Heute sind zwei Bushaltestellen für den öffentlichen Verkehr vorhanden. Die untere befindet sich beim grossen Parkplatz kurz nach dem Tunnel. Hier parkieren die Besucher der Rodelbahn Sücka/Steg und viele Ausflügler, die Steg als Ausgangspunkt für ihre Wanderungen oder Bergtouren nutzen. Die zweite Bushaltestelle liegt zentral in der Zentrumszone zwischen Klein- und Grosssteg. Leitbild Steg / 12 Die beiden Bushaltestellen sind zu erhalten und attraktiver zu gestalten. Durch gezielte Massnahmen sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass der öffentliche Verkehr noch interessanter wird und so Bewohner und Besucher von Hütten, Langlauf- und Schlittelfreunde im Winter und die Ausflügler im Sommerhalbjahr vermehrt die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. 1.5.4 Ruhender Verkehr durch Tagesgäste Während der Hauptsaison im Winter und Sommer sind die bestehenden Parkplatzanlagen zunehmend, nicht nur an wenigen Spitzentagen, voll. In der Folge werden vermehrt auch Parkplätze der Hütten beansprucht oder es wird "wild" parkiert. An Spitzentagen während der Winterskisaison werden die Parkplätze im Steg auch als Puffer mit Shuttlebusbetrieb für das Skigebiet Malbun genutzt. Diese Regelung ist gut vertretbar, solange im Steg ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Für Langläufer, Wanderer und Rodler im Winter sowie für Wanderer und Erholungssuchende im Sommer ist eine angemessene Anzahl hinsichtlich Lage und Konzeption gut geeigneter Parkplätze zu schaffen. Die Parkplätze sollen bewirtschaftet werden. Parkierungsanlagen sind gut in das Landschaftsbild zu integrieren und verkehrstechnisch geeignet zu erschliessen. Es ist sicherzustellen, dass sich keine Konflikte mit der Parkierung der Hüttenbewohner ergeben. Die Parkplätze sind entsprechend zu signalisieren und zu kontrollieren. 1.6. Beleuchtung, Strassenbeleuchtung In Ballungszentren und Dörfern wird die "Lichtverschmutzung" heute als Störung wahrgenommen. Ein klarer Sternenhimmel wie auch Mondlicht in der Nacht und die damit verbundene "optische Ruhe" stellen Qualitäten der Siedlung Steg dar. Auch nachtaktive Lebewesen werden durch verschiedenste künstliche Lichtquellen erheblich gestört. In Erholungsgebieten kann auf eine intensive Beleuchtung aus Sicherheits- oder Komfortgründen weit-gehend verzichtet werden. Leitbild Steg / 13 Im Steg wird keine Strassenbeleuchtung installiert. Es dürfen nur sicherheitsrelevante Stellen (Bushaltestellen, wichtige Fussübergänge über die Landstrasse) dezent beleuchtet werden. Eine Aussenbeleuchtung von privaten Wegen und Gebäuden ist zu vermeiden. Zu Erholungsnutzung 2.1 Langlaufsport im Winter Im Gebiet Kleinsteg wird im Winter Langlaufsport betrieben. Die Loipen führen auch über Grundstücke, die sich in Privatbesitz befinden. Heute ist das Zentrum des Langlaufsports "Im Grund" angesiedelt, wo neben einem provisorischen Infrastrukturgebäude im Winter Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ausübung des Langlaufsports soll für die regionale Bevölkerung sichergestellt werden. Die Nutzung privater Grundstücke für Loipen wie auch eine gute Anbindung an das Zentrumsgebiet und den öffentlichen Verkehr werden durch entsprechende Regelungen gewährleistet. Die erforderliche Infrastruktur für den Langlaufsport wie Garderoben, Sanitärräume, Wachsmöglichkeiten, Verpflegung usw. ist an einem geeigneten Standort zu schaffen. Der Langlaufsport verursacht kaum Emissionen, beansprucht den gewachsenen Boden kaum und ist deshalb für die Kulturlandschaft Steg gut verträglich. Eine Ausweitung auf weitere Wintersportarten wie Biathlon, Hundeschlitten- oder Kutschenfahrten würde zu einer Überbeanspruchung führen. Der Langlaufsport soll primär der Naherholung der regionalen Bevölkerung dienen. Sportveranstaltungen und Wettkämpfe auf nationaler und regionaler Ebene sind bei entsprechender Rücksichtnahme auf die Landschaft und die Feriensiedlung zulässig. Internationale Grossveranstaltungen mit den hierzu erforderlichen Infrastrukturanlagen oder auch die Landschaft verändernden Massnahmen würden zur Überbeanspruchung des Landschaftsraums Steg führen und den Breitensport massiv einschränken. Grossveranstaltungen sind daher nur beschränkt, als Ausnahme zulässig. Leitbild Steg / 14 2.2 Winterwanderwege und Rodelsport Es bestehen verschiedene Winterwanderwege, wie beispielsweise in die Valüna oder auf die Sücka. Eine Naturrodelbahn wird vom Berggasthof Sücka bis hinunter zum "Sägagatter" unterhalten. Die Sportmöglichkeiten tragen wesentlich zur Attraktivität von Steg für die Wintererholung bei und ergänzen das Angebot des Alpengebiets. Interessenskonflikte im Langlaufgebiet und der Rodelbahn mit Wanderern sind durch gezielte Massnahmen zu vermeiden. Die Winterwanderwege sind zu erhalten und wenn möglich bis zum Bödastall, Krüzliboda usw. auszubauen. Die bestehende Naturrodelbahn soll beibehalten und ein Ausbau bis zum "alten Tunnel" als Option ins Auge gefasst werden. 2.3 Erholungsnutzung im Sommer Der Steg ist im Sommer Ausgangspunkt für viele Wanderungen und Bergtouren. Daraus resultiert ein relativ grosser Parkierungsbedarf. Das Gebiet Steg, speziell um den Gänglisee, wird sehr häufig von Familien für Picknicks, zum Grillieren, für Bootsfahrten oder Familienfeste genutzt. Erholungssuchende geniessen den Aufenthalt im Freien und am Wasser. Toilettenanlagen sind beim Alpwerkgebäude, in der Nähe des Gänglisees vorhanden. Neben den verschiedenen Spazier- und Wanderwegen existieren auch Strecken für Mountainbikes. Die Wanderwege und auch die offiziellen Mountainbikestrecken haben ihren Ausgangspunkt zu einem grossen Teil auf dem Gebiet der Genossenschaften. Die Naherholungsnutzung im Steg hat regional eine grosse Bedeutung. Das ganze Gebiet Steg soll jedoch möglichst naturnah bleiben und nur zurückhaltend mit Infrastruktureinrichtungen versehen werden. Anstelle von Leitbild Steg / 15 Dienstleistungen der Gemeinde oder der Genossenschaften soll vermehrt auf die Eigenverantwortung der Erholungssuchenden gesetzt werden Die Naherholungsnutzung rund um den Gänglesee soll beibehalten und die Umgebung durch ein weiteres Auslichten des Waldes im Sinne einer Parklandschaft qualitativ aufgewertet werden. Zeltlager usw. sind nur in zeitlich beschränktem Ausmass erlaubt und in Rücksichtnahme auf die Alpwirtschaft zulässig. 2.4 Fischerei im Stausee Die Bedeutung der Fischerei im Stausee hat in den letzten Jahren zugenommen. Für den Stausee werden Tages- und Wochenkarten abgegeben. Der Fischereiverein Liechtenstein hat den Stausee Steg und alle anderen befischbaren Gewässer Liechtensteins vom Land gepachtet und ist für die Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung verantwortlich. Der Fischereinverein besetzt den Stausee mit fangreifen Forellen. Die Fischerei im Stausee ist für Angler und auch für "Zuschauer" abwechslungsreich und interessant. Die Fischerei soll weiterhin ermöglicht werden, darf aber den natürlichen und ökologischen Rahmen nicht überschreiten. Daher wie auch zum Erhalt des Landschaftsbildes ist ein genügender Wasserstand im Stausee zu gewährleisten. 3. Landschaft Die Attraktivität des Landschaftsraums Steg als Ferien- und Erholungsgebiet basiert vor allem auf der intakten Natur und landschaftlichen Schönheit unserer Bergregion. Die Kulturlandschaft des Gebiets Steg wurde über 400 Jahre lang durch die land- und alpwirtschaftliche Nutzung durch die Genossenschaften geformt. Durch den wirtschaftlichen Wandel und die neuen Nutzungsansprüche gestaltet sich der Erhalt des landschaftlichen Charakters und damit der landschaftlichen Qualität zunehmend schwieriger. Es erfordert daher einen sensiblen Umgang mit den landschaftlichen Ressourcen. Dieser Umgang setzt Leitbild Steg / 16 das Erkennen und Beachten der landschaftsräumlichen und kulturgeschichtlichen Gegebenheiten voraus. 3.1 Landschaftsraum Wo der Malbunbach und der Valünabach auf einer Seitenmoräne eine grosse sanfte Terrasse geschaffen haben, auf der sich die Heuwiesen vom Maiensäss Steg befinden, weitet sich das enge Saminatal auf. Im weiteren Verlauf verengt sich das Tal wieder und fällt nach Norden hin steil ab. Der Landschaftsraum ist geprägt vom Gegensatz zwischen den steilen bewaldeten Berghängen mit den tiefen Einschnitten der Bachverläufe und der sanften, offenen Terrasse. Die einzigartige Steger Kulturlandschaft mit ihren kultur- und naturlandschaftlichen Elementen, wie beispielweise Gewässer, Mauern, Wege, Wiesen- und Weidenutzung oder die Siedlungsform, ist als Ganzes erhaltenswert. Die kultur- und naturlandschaftlich bedeutsamen Elemente oder Orte sind zu schützen und zu erhalten. Die Planung und Erstellung von Infrastruktur zur Erschliessung für Alp- und Waldwirtschaft, zur Eindämmung von Naturgefahren, zur Nutzung der Wasserkraft, für Siedlungsentwicklung, Erholung, Sport usw. müssen auf den prägenden Landschaftselementen aufbauen und den Zielsetzungen dieses Leitbilds entsprechen. 3.2 Wald und Gehölze Der Wald im Gebiet Steg erfüllt verschiedene Funktionen, wobei für jede Waldfläche eine Vorrangfunktion definiert ist: Gefahrenschutz-, Erholungs-, Nutz- oder Naturschutzfunktion. Mit der Wald-Weidetrennung in den 60-iger Jahren wurde eine strikte Abtrennung der Waldflächen durchgeführt. Dabei wurden die verschiedenen Funktionen der Waldränder bei der traditionellen landwirtschaftlichen Nutzung als Maiensäss oder Alpe nicht oder nur wenig berücksichtigt, was zu einer künstlichen Trennung geführt hat. Der Maiensäss- und Alpcharakter wird jedoch wesentlich von der Beziehung zwischen offener Landschaft und Gehölzflächen geprägt. Leitbild Steg / 17 Neben Waldflächen sind auf den Alpflächen auch Baumgruppen und Einzelbäume zu erhalten und zu fördern. Die Waldränder sind mit Ausnahme von Flächen mit Gefahrenschutzfunktion aufzulockern. Die Waldweide als bedeutendes kulturlandschaftliches Element wird so wieder gefördert. Waldflächen mit der Vorrangfunktion Gefahrenschutz müssen uneingeschränkt erhalten und entsprechend gepflegt werden. Die Gehölzstreifen entlang der Bachläufe im Bereich der Siedlung werden auf verschieden grosse Gehölzgruppen und Einzelbäume reduziert. 3.3 Landschaft innerhalb der Siedlung Die Grosssteger und die Kleinsteger Wiese sowie das "Wisli" und das "Chlei Wisli" westlich des Saminabachs stellen als reine Wiesenflächen sehr wichtige Kulturlandschaftsbereiche im Steg dar. Im Bereich der Ferienhütten beziehungsweise der Ferienhäuser in der Ringbebauung und auch im Zentrum hatte es ursprünglich überhaupt keine Gehölze. Die Grosssteger und die Kleinsteger Wiese sowie das "Wisli" und das "Chlei Wisli" sind als Heuwiesenflächen konsequent weiter naturnah zu bewirtschaften. Sie sind von Bauten und Anlagen oder auch Gartengestaltungen freizuhalten. Um die landwirtschaftliche Nutzung (Heuwirtschaft) langfristig zu erhalten, müssen geeignete Zufahrten zu den Wiesen sichergestellt werden. Im Bereich der Ringbebauung sollen nur einzelne standortgerechte Gehölze erhalten werden. Innerhalb der Wiesen dürfen keine Gehölze gepflanzt werden. Bestehende Gehölze sind zu entfernen. Leitbild Steg / 18 3.4 Land- und Alpwirtschaft Innerhalb der Ringsiedlung werden die Heuwiesen zu einem grossen Teil unter ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet. Eine Beweidung darf nur befristet im Herbst erfolgen, wenn mindestens ein Grasschnitt erfolgt ist. Die Alpweiden werden ebenfalls naturnah genutzt und gepflegt. Geändert hat sich in den letzten Jahren der Rhythmus der Beweidung. Die Maiensässflächen werden im Sommer alpwirtschaftlich genutzt. Einige der Weideflächen sind Trockenweiden und müssen zu deren Erhalt entsprechend bewirtschaftet werden, um eine Vergandung zu vermeiden. Die heutige Land- und Alpwirtschaft im Steg ist zu erhalten und zu fördern. Die Wiesen und Weiden sind konsequent unter Ökologischen Gesichtspunkten zu bewirtschaften. Auch die Bewirtschaftung von wenig ertragreichen Trockenweiden soll gewährleistet und wenn nötig gefördert werden. Die Waldweide, als bedeutendes kulturlandschaftliches Element, sowie Einzelbäume und Baumgruppen auf den Alpweiden sollen ermöglicht und gefördert werden. 3.5 Gewässer, Quellen Die Landschaft im Steg wird massgeblich durch den Stausee, den Malbun- und den Valünabach sowie nach deren Zusammenfluss durch den Saminabach geprägt. Das 1947 bis 49 erbaute Saminakraftwerk veränderte die Landschaft nicht nur durch den Staudamm, sondern auch durch die Wasserfassung im Malbunbach und die verschiedenen Ein- und Auslaufbauwerke. Einige dieser Bauwerke und speziell die Bepflanzung des Staudamms sind wenig eingegliedert und passen nicht in die Landschaft. Für verschiedene Anlagen des Kraftwerkes stehen Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten an. Ausserhalb der durch den Bau der Kraftwerksanlagen betroffenen Bereiche befinden sich die Bachläufe grösstenteils in natürlichem Zustand. Im Steg gibt es verschiedene Quellen. Während für die Gemeinde-Quelle "Rietera" eine Quellschutzzone erlassen wurde, besteht für wichtige genossenschaftliche und private Quellen kein entsprechender Schutz. Leitbild Steg / 19 Die naturnahen Bereiche der Bachläufe sowie des Stausees sind zu erhalten und wo nötig aufzuwerten. Allen Gewässern muss langfristig grosszügig genügend Raum erhalten werden. Bei allen Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten der Kraftwerkanlagen sind landschaftsverträgliche Lösungen umzusetzen. Kanalisierte Bachläufe sollen renaturiert und möglichst naturnah gestaltet werden. Bepflanzungen bei Bauwerken der Wassernutzung müssen standortgerecht und entsprechend der umgebenden Landschaft naturnah angelegt werden. Wasser ist ein wertvolles Gut und dem entsprechend sind alle Quellen und ihre Einzugsgebiete bei Planungen und allen Massnahmen zu beachten und zu schützen. Im Stausee ist durchgehend ein aus touristischer, landschaftlicher und ökologischer Sicht genügender Wasserstand sicher zu stellen. 3.6 Naturgefahren Die Naturgefahrenkarte zeigt alle bekannten Gefahren auf und weist auf zu ergreifende Massnahmen hin. Allerdings sind noch nicht alle nötigen Massnahmen zur Reduktion der akuten Gefährdungen ergriffen worden. Für bekannte akute Gefährdungen gilt es in Zusammenarbeit mit den Genossenschaften gut in die Landschaft zu integrierende Lösungen zu suchen und entsprechende Massnahmen umzusetzen. Leitbild Steg / 20 3.7 Schutzwald In den Schutzwäldern (Steinschlaggefährdung) oberhalb der Siedlung wie auch der Strasse ins Malbun ist die Naturverjüngung durch Wildverbiss und Schälschaden eingeschränkt. Zur Förderung der Naturverjüngung sind Schutzwälder möglichst wildfrei zu halten. 3.8 Wege, Strassen und Trockenmauern Wege, Strassen und Trockemauern sind wichtige Elemente der Kulturlandschaft im Steg. Ursprünglich bestand die Erschliessung im Steg aus Fuss- und Triebwegen. Die Wiesen innerhalb der Siedlungsringe werden immer noch ohne spezielle Erschliessung bewirtschaftet. Allerdings sind die ursprünglichen Fusswege innerhalb der Wiesenflächen kaum mehr sichtbar und werden deshalb kaum mehr genutzt. Die Fahrwege zur Erschliessung der Hüttenreihen von ausserhalb der Wiesenflächen und die alpwirtschaftlichen Erschliessungsstrassen werden heute auch als Spazier- und Wanderwege genutzt. Das Wegenetz ist bereits gut ausgebaut. Verschiedene Wege und Brücken können sogar rückgebaut werden, da sie keine Erschliessungsfunktion mehr erfüllen. Es ist aber erkennbar, dass ein grosses Bedürfnis besteht, auf der Wiesenseite entlang des Stausees zu wandern oder zu spazieren. Die Wegparzelle besteht jedoch nicht durchgehend, auch ist der Weg nicht ausgebaut. Eines der wichtigsten Elemente der Kulturlandschaft sind die Trockenmauern und Zäune als Abgrenzung zwischen den Heuwiesen in Privatbesitz und den Weiden der Genossenschaften entlang der Ringbebauung im Gross- und Kleinsteg. Auch die anderen kleineren Wiesenflächen "Wisli" und "Chlei Wisli" sind vorwiegend mit Trockenmauern abgegrenzt. Leitbild Steg / 21 Der Ausbaustandard der einspurigen, einfachen Strassen ohne Trottoir und Seitenabschlüssen mit punktuellen Ausweichstellen soll beibehalten werden. Je nach Steigung und Beanspruchung ist eine Befestigung der Fahrbahn zielführend. Die Strassen sind in das gewachsene Terrain einzupassen, so dass möglichst weder Stützmauern noch Aufschüttungen erforderlich sind. Wenn dies nicht ausreicht, sind Trockenmauern zu erstellen. Mit einem offiziellen Weg entlang des Stausees wird eine längerfristige Erschliessung der Reservezone möglich. Damit wird gleichzeitig auch ein attraktives Angebot für die Naherholung im Sommer, ganz speziell aber für den Winter geschaffen. Die Trockenmauern als Abgrenzung zwischen den Heuwiesen und den Weiden (zwischen "Wis" und "Allmeina") sind zu erhalten. Die Reparatur oder Neuerstellung von Trockenmauern soll gefördert werden. Triesenberg, 24. März 2015 SR ; ES = MI, F nr SS Hubert Sele RIESEN Gemeindevorsteher

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= = Leitbild Steg Siedlungs- und Landschaftsentwicklung im Gebiet Steg a | N SL 8 AR ET Se AA $ nn a Pa RE a # DAN WA FASO So NASE ER N kA WG r A ; | \. 2 WS en az S- S Were Y Be geris DI nn ; A OP ON an TR hs a x Baal Fa N SS RR em“ N A f S _ CO AS Sa 7f FE On ET SS A zZ SEES > WE ; Ak Vom Gemeinderat genehmigt am 24. März 2015 x I a Zı a 1 Mir I, 2 x. ii. a =. 1] a „hat! a ann fo v a v«.ü a nn Di a 1 |] O = © 1 a. a ” Ir a Sn m Sn - a © x öl = ö E 7, 3 al a a - a En am A N 5. ir 1, , 4 = a *. 5 An 1 in Pa a “x Sn nn „un n N =, "u Di a 7 0 0, ii a 7 T E Da .' 5 a a AN 0A - I ] 1 * E in. =3 a © a . nn I a3 X © 1 = k Da In Da a nn. N 17. 5a ne) A De „a | . > Ya DA ur STAATEN SO LE SE Sn nn Sn a 5 a 5. a N 5 a - 1 N "a E ee a © 5 DO rl 3 a7 vw 2 a 1 mann Zn 1953 A x. 7 Wa © Sn a a JH PL x r ü* N 1 Da Da a a Da I ne ii © T a x. 17 al! T 1 Di DO 1145 5 ar = Da nr a 1 1 DO 17 SE Da © x ., =i 1 N a Kr - a AA 7A .4 , u. N ] © . 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Siedlung ...r:0rnsrereerrereernreeenrEGSLGFENGHLSFLESSEHELGEUSTETEBLKEBFSEINESES EEE LNMUSELNSESEULEEUEDEL SD 1:1: SiedlungsentWicklUuNG ee HG 5 BL Weiterentwicklung für FerienwohnzweCKS.......0..0000000nn nn ren EEE D 1.2. SiediungSS KU 1.2.1 HüttenzONeN zer FT 1:2:2 Ken e 1.3. Siedlungsgestaltung .........0000000rrrr terre r EEK EEE EEK KK K KR KKKKKEKEREKEKKE RER EEEE EEE EEEEn 7 1.3.1 Gestaltung der. Hüte be ern 7 1:3:2 Gestaltung der HüttenumgebüNG ee ES 1.3.3 Gestaltung des KernbereiChS.a.....e nenne K AKA NKKREEKENE REKEN 8 1.4. Siedlungserschliessung: HÜttenzZONE an En SD 1.4.1 GroberschlieSSuNG ee 9 1.4.2 Züfäahrt zu den FeENeENÄÜtLEN essen ein tn Nee ETRN NENNE 1.4.3 Parkierung Tür die Eee ee 1:5; Verkehr ee LO 1501 Mötorisierter Individual-Durchgangsverkehr re EEE LO 15.2 Motorisierter Individual-Binnenverkehr........0.00000000000000 nr nr 11 1,53 Öffentlicher Verkehr .........nn EEE EEE KK K RER EEEEEKENK KR E 11 1.5.4 Ruhender Verkehr durch TageSIdSte TEEN TEN UEEEEEENERENE LL 1.6 Beleuchtung, StrassenbeleuchtunG «.....000000004rr rer K EHE 12 2. ErholungsSnutZUNg susu0srre re rr rare REEHEEDEHBUURENERUUKEUSUUSEULSEEEUFTINBESESEERGHUREUUUFSENSESE LS 2:1 Langlaufsport Im WInter ss NEE NEL 2:2 Winterwänderwege und RodelSpöftaiuu.u000 ri Er REEEREEKENLETHEETEFETERTEETENEEETETENEEEECLT 2,3 Erholungsnützüng Im SOMMETN vsıedkenildm fe 2.4 Fischerei Im Stausee LS 3; Landschaft 4er EEEREHEETEHSESTERHBESTAHEE NER EGEH THREE GREHERGTESTTNTERCHTTTSEESE EL 3.1 LandschaftsrauM......4.40000rrr rer r rn ern EEE EEE EEK ENKKKEREKKEKEKKENEEKEEKENKEEEEUEEEEE EEG 16 3.2 Wald und GeENÖlZE EHEN TEEN LO 3:3 Landschaft innerhalb der SiedlunOa.000 EHER LZ 3.4 Lähid- De ADS nee 3.5 Gewässer, QUEEN 3:6 Naturgefahren se 19 3.7 Schutz Wald GEL 3.8 Wege, Strassen und TrockenmaUe Nor EEE ZU Leitbild Steg / 4 Vorspann Im Leitbild wird der angestrebte Zustand und die gewünschte räumliche Entwicklung für das Maiensäss und Naherholungsgebiet Steg beschrieben. Es legt damit die ortsplanerischen Zielsetzungen für Richt- und Zonenpläne wie auch die Bauordnung fest. Der im Leitbild angestrebte Zustand soll durch zweckmässiges Handeln und Verhalten erreicht werden können. Es soll keine Widersprüche beinhalten und in den Grundzügen realisierbar sein. Das Leitbild ist nicht rechtsverbindlich. Es stellt aber ein wichtiges Führungsinstrument für die Gemeinde dar, um zeitnah die Initiative ergreifen zu können und konsensfähige Lösungen vorzuschlagen, sollte bei der zukünftigen Entwicklung von Steg Handlungsbedarf erkannt werden. Das Leitbild dient der Gemeinde daher als Wegweiser für ihr zukünftiges Handeln und zeigt der Bevölkerung und anderen Interessensgruppen die Gründe dafür auf. So wie sich das Gebiet Steg heute präsentiert, entspricht es zu einem grossen Teil dem im Leitbild beschriebenen angestrebten Zustand. Deshalb ist die Zielsetzung für viele Bereiche, den heutigen Zustand trotz sich ändernden Rahmenbedingungen zu erhalten. In einigen Handlungsfeldern gilt es jedoch künftigen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Für grössere Anpassungen der heutigen Ortsplanung aufgrund der Zielvorgaben des Leitbilds in den Bereichen Sport, speziell Langlaufinfrastruktur, Parkierung, Massnahmen zum Schutz gegen Naturgefahren und so weiter sollen Richtpläne erarbeitet werden. Diese werden von Gemeinderat und Regierung genehmigt und sind damit für die Gemeinde und die Landesbehörden - nicht aber für die Eigentümer von betroffenen Grundstücken - verbindlich. Die Richtpläne geben eine Übersicht der verschiedenen kurz- oder auch langfristig sinnvollen Planungsmassnahmen. Sie enthalten zudem konkrete Vorgaben für einzelne Gebiete oder Sachbereiche. Diese Vorgaben werden schrittweise je nach Bedarf weiterbearbeitet, in die Bauordnung Ssowie den Zonenplan übernommen und sind dadurch eigentümerverbindlich. Leitbild Steg / 5 Einleitung Die Siedlung im Steg ist ein Ortsteil der Gemeinde Triesenberg. Steg wird landwirtschaftlich als Alpe bzw. Maiensäss genutzt. Die Siedlung Steg dient heute aber in erster Linie für Ferien und Naherholungszwecke. Sie wird im Sommer als Ausgangspunkt für Wanderungen und Bergtouren benutzt und beherbergt im Winter Liechtensteins Langlaufgebiet sowie eine attraktive Schlittel- und Rodelbahn. Die erforderliche Infrastruktur ist zum grössten Teil vorhanden. Mit seiner einzigartigen Ringbebauung und den grossen Alp- und Wieslandflächen ist das Maiensäss Steg für Erholungs- und Ferienzwecke sehr attraktiv. Die alpwirtschaftliche Nutzung des Maiensässes Steg ist primär schon aus kulturellen und landschaftlichen Gründen beizubehalten. Die Entwicklung der Siedlung und der Landschaft hat mit der Vorgabe zu erfolgen, Steg als Maiensäss in Form und Nutzung zu erhalten und zu fördern. Dieser Vorgabe sind die Anforderungen seitens Erholungssuchender, Sportinteressierten, Ferienhüttenbesitzer usw. unterzuordnen. 1. Siedlung 1.1. Siedlungsentwicklung 1.1.1 Weiterentwicklung für Ferienwohnzwecke Die Siedlung im Steg stellt einen Teilbereich der Gemeinde Triesenberg dar und ist insofern keine eigenständige Ortschaft. Steg ist primär ein Maiensäss mit ursprünglichen Maiensässhütten, die heute zu Ferienzwecken genutzt werden, sowie Ferienhütten, die in den letzten Jahrzehnten entstanden sind. Zudem bestehen die erforderlichen Infrastrukturen wie Gastgewerbe, touristische Einrichtungen etc. Insofern besteht keine Verpflichtungsoption zu einer Ausweitung der Siedlung zur Abdeckung des Wohnbedarfs der ansässigen Bevölkerung. Die bauliche wie auch touristische Entwicklung ist begrenzt. Eine weitere Ausdehnung der Bauzone zu Lasten von Alp- und Wiesland würde die Attraktivität des Stegs für Erholungs- und Ferienzwecke mindern. Leitbild Steg / 6 Das Maiensäss Steg ist eine sehr wertvolle, einzigartige alpine Kultur- und Siedlungslandschaft, deren Siedlungsentwicklung sich am althergebrachten Maiensässcharakter zu orientieren hat. 1.2. Siedlungsstruktur 1.2.1 Hüttenzonen Es bestehen seit Jahrhunderten zwei althergebrachte rechteckförmige Reihenbebauungen um die Grosssteger und Kleinsteger Wiesen sowie Hüttenreihen westlich des Saminabachs in den Gebieten "Wisli" und "Chlei Wisli". Die bestehende Bebauungsstruktur mit einer Bautiefe und reduzierten Abständen zwischen den kubisch einfachen Hütten ist beizubehalten. Das gilt auch für eine mögliche Bauzonenerweiterung in der heutigen Reservezone. Die Hüttenzonen dienen für Ferienzwecke und sind keine Ganzjahreswohngebiete. 1.2.2 Kernbereich Im Bereich zwischen Grosssteg und Kleinsteg entlang des Malbunbachs ist eine Kernzone ausgeschieden, in der zwei Bautiefen erlaubt sind und die eine höhere Verdichtung aufweist. Hier sind folglich auch von den Ferienhütten abweichende Gebäudeabmessungen möglich, um den Bau von Einrichtungen zur Versorgung der Feriensiedlung und für die touristische Infrastruktur zu ermöglichen. Dieser Bereich ist sowohl für Ferienzwecke wie auch ganzjährige Wohnnutzung vorgesehen. Die Versorgungsfunktion der Kernzone hat in den vergangenen Jahren abgenommen, weil das Hotel- Restaurant Steg und Einkaufsmöglichkeiten geschlossen wurden. Leitbild Steg / 7 In der Kernzone gilt es Gastronomiebetriebe, Einkaufsmöglichkeiten und die Infrastruktur für Sport und Tourismus unterzubringen. Mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr wird die Versorgung der Feriensiedlung Steg gewährleistet werden. Die Zentrumsfunktionen sollen mit geeigneten Mitteln gefördert werden. Die Mischnutzung von Ferien- und ganzjährigen Wohnzwecken gilt es hier zu erhalten. 1.3. Siedlungsgestaltung 1.3.1 Gestaltung der Hütten Die ursprüngliche Ringbebauung bestand aus Maiensässhütten mit einer Stallscheune und einem einfachen Wohnraum. Im Laufe der Jahrzehnte wurden diese Gebäude für Ferienzwecke ausgebaut und prägen mittlerweile den Typus der einfachen und bescheidenen "Stegerhütten". Dieser Gebäudetypus unterscheidet sich von den üblichen alpenländischen Ferienhäusern. Einerseits durch ihre Stellung in einer Reihe und die teilweise reduzierten seitlichen Gebäudeabstände und andererseits durch die bauliche Ausgestaltung als einfache Kuben mit maximal zwei Vollgeschossen. Zudem auch dadurch, dass die Grundabmessungen weitgehend einheitlich sind und die Hütten ein Satteldach ohne Dachaufbauten aufweisen. Es sind keine auskragenden Balkone angebaut und in den meisten Fällen sind die Fassaden mit einer einfachen vertikalen Brettschalung versehen. Die vorhandene Siedlungsstruktur und -gestalt wie auch der Gebäudetypus der Stegerhütten sollen weitgehend erhalten und sorgfältig auf der Basis des althergebrachten Maiensässes zeitgemäss weiterentwickelt werden. Zur Wahrung des Maiensässcharakters sollen einerseits primär traditionelle Hütten durch sorgfältige Sanierung und Adaptierung erhalten werden und andererseits restriktive Gestaltungsvorgaben für Um- und Neubauten gelten. Leitbild Steg / 8 1.3.2 Gestaltung der Hüttenumgebung Die ursprünglichen Stegerhütten wurden in der Regel so in das gewachsene Terrain eingepasst, dass dieses in seinem Verlauf kaum verändert werden musste. Die Wiesenflächen reichten bis an die Hütten. Für die anfängliche Nutzung als Maiensässhütten waren auch keine Aussenanlagen wie Gärten, Terrassen, gedeckte oder befestigte Sitz- und Spielplätze, Zäune und so weiter erforderlich. In der Zwischenzeit sind aber um die Hütten vermehrt Gartenanlagen entstanden. Das Terrain soll in seinem gewachsenen Verlauf erhalten bleiben. Sitzplätze, Zugangswege und Zufahrten sind dann zulässig, wenn sie ohne wesentliche Eingriffe in die Topographie erstellt werden können. Auf Bepflanzungen und andere Gartengestaltungen ist zu verzichten. Mauern oder Zäune sind nur zwischen Weideland (Allmeina) und den Heuwiesen (Wis) zulässig. 1.3.3 Gestaltung des Kernbereichs Das Zentrumsgebiet von Steg wird vom Malbunbach und den beiden gegenüberliegenden Hüttenreihen geprägt. Es wird von der Verbindungsstrasse nach Malbun durchtrennt und stark vom Durchgangsverkehr belastet. Die Vorbereiche der Hüttenreihe nördlich der Strasse werden vorwiegend als Parkplätze genutzt. Das bestehende Einlaufbauwerk um den Malbunbach ist sanierungsbedürftig. Die bestehenden Bauten im Zentrum dienen vermehrt Wohnzwecken während das Angebot an Gastronomie- und Hotelleriebetrieben wie auch Einkaufsmöglichkeiten zur täglichen Grundversorgung immer geringer wird. Leitbild Steg / 9 Angepasst an die landschaftlichen und ortsbaulichen Gegebenheiten sollen in diesem Bereich die Massnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur Gestaltung von Öffentlichen und privaten Parkflächen sowie von Haltestellen für den öffentlichen Verkehr koordiniert und umgesetzt werden. In Zusammenhang mit dem Neubau des Einlaufbauwerks sollen auch Vorkehrungen zum Schutz vor Naturgefahren getroffen werden, die vom Malbunbach ausgehen. Bei der Bebauung der Kernzone sowie des öffentlichen und halböffentlichen Raums soll bei der Gestaltung vermehrt auf eine Zentrumsbildung und die verschiedenen Versorgungsfunktionen geachtet werden. 1.4. Siedlungserschliessung Hüttenzone 1.4.1 Groberschliessung Die Privatgrundstücke liegen innerhalb der Genossenschaftsgebiete und werden über Genossenschaftsstrassen und -wege erschlossen. Teilweise werden sie auch durch genossenschaftliche Wasserleitungen versorgt. Die Gemeinde erstellt die Leitungen für die Wasserversorgung und für die Abwasserbeseitigung. Die Genossenschaften erstellen und unterhalten die Strassen und Parkplätze und werden dafür von den Hüttenbesitzern entschädigt. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für die Errichtung und Gesamtsanierung von Genossenschaftsstrassen. 1.4.2 Zufahrt zu den einzelnen Gebäuden (Steger-Hütten) Ein Grossteil der Hüttenzonenflächen ist durch bestehende oder geplante Strassen entlang den Hüttenreihen ausserhalb der Wiesen erschlossen. 1965 wurden zur Ringergänzung neue Hüttenzonenflächen geschaffen. In verschiedenen Bereichen dieser neuen Zonen ist die Erschliessung durch eine Strasse aufgrund der Topographie nicht vorhanden oder realisierbar. Leitbild Steg / 10 Jede Hütte muss mindestens mit einer Fusswegverbindung erschlossen werden. Diese Fusswege sind ohne grosse Veränderungen des Terrains anzulegen. Für Bauarbeiten, den An- und Abtransport von Gütern sowie Notfälle sollen in der schneefreien Zeit über gemeinsame Erschliessungen geeignete Zufahrtsmöglichkeiten sichergestellt werden. 1.4.3 Parkierung für die Ferienhütten Es gibt bereits heute mehrere kleinere Sammelparkplatzanlagen entlang der bestehenden Strassen und teilweise wird entlang dieser Strassen auf Privatboden bei den Hütten parkiert. Die Parkierung soll ausserhalb der Wiesen in verteilten kleineren und grösseren Anlagen mit einer guten Anbindung an die Landstrasse erfolgen. Eine gute Integration in das Orts- und Landschaftsbild ist hierzu Voraussetzung. Eine Parkierung direkt bei den Hütten ist nur dann zulässig, wenn eine landschaftlich gut integrierte Zufahrt gegeben ist und das Ortsbild nicht durch abgestellte Autos beeinträchtigt wird. 1.5. Verkehr 1.5.1 Motorisierter Individual-Durchgangsverkehr Die Verbindungsstrasse durch Steg nach Malbun ist heute gut und relativ breit ausgebaut, sodass die Autofahrer in vielen Fällen die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht beachten. Dies führt zu entsprechend grossen Lärmemissionen, zu Gefährdungen der anderen Verkehrsteilnehmer und auch zu einer massiven Einschränkung der Nutzung der öffentlichen Flächen im Zentrumsbereich. Leitbild Steg / 11 Der Strassenverkehr ist vom Tunnelausgang weg bis hin zur Kapelle Steg zu beruhigen. Der Strassenraum ist so zu gestalten, dass sich zwischen Gross- und Kleinsteg entlang des Malbunbachs ein funktionelles Zentrum mit gut nutzbaren öffentlichen Flächen entwickeln kann. 1.5.2 Motorisierter Individual-Binnenverkehr Die Genossenschaftsstrassen entlang den Hüttenzonen dienen zur Erschliessung der Hütten, der Heuwiesen und des Genossenschaftsbodens. Sie werden auch als Spazier- und Wanderwege genutzt. Diese Strassen dürfen nur von berechtigten Fahrzeugen für Zubringerdienste befahren werden, wodurch Fremdverkehr im Bereich der Hüttenzonen vermieden wird. In den Reglementen der Genossenschaften wird festgelegt, wie das Fahrrecht beansprucht werden kann. Der motorisierte Individualverkehr im Bereich der Hüttenzonen soll auf das erforderliche Mindestmass beschränkt bleiben. 1.5.3 Öffentlicher Verkehr Heute sind zwei Bushaltestellen für den öffentlichen Verkehr vorhanden. Die untere befindet sich beim grossen Parkplatz kurz nach dem Tunnel. Hier parkieren die Besucher der Rodelbahn Sücka/Steg und viele Ausflügler, die Steg als Ausgangspunkt für ihre Wanderungen oder Bergtouren nutzen. Die zweite Bushaltestelle liegt zentral in der Zentrumszone zwischen Klein- und Grosssteg. Leitbild Steg / 12 Die beiden Bushaltestellen sind zu erhalten und attraktiver zu gestalten. Durch gezielte Massnahmen sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass der öffentliche Verkehr noch interessanter wird und so Bewohner und Besucher von Hütten, Langlauf- und Schlittelfreunde im Winter und die Ausflügler im Sommerhalbjahr vermehrt die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. 1.5.4 Ruhender Verkehr durch Tagesgäste Während der Hauptsaison im Winter und Sommer sind die bestehenden Parkplatzanlagen zunehmend, nicht nur an wenigen Spitzentagen, voll. In der Folge werden vermehrt auch Parkplätze der Hütten beansprucht oder es wird "wild" parkiert. An Spitzentagen während der Winterskisaison werden die Parkplätze im Steg auch als Puffer mit Shuttlebusbetrieb für das Skigebiet Malbun genutzt. Diese Regelung ist gut vertretbar, solange im Steg ausreichend Parkplätze vorhanden sind. Für Langläufer, Wanderer und Rodler im Winter sowie für Wanderer und Erholungssuchende im Sommer ist eine angemessene Anzahl hinsichtlich Lage und Konzeption gut geeigneter Parkplätze zu schaffen. Die Parkplätze sollen bewirtschaftet werden. Parkierungsanlagen sind gut in das Landschaftsbild zu integrieren und verkehrstechnisch geeignet zu erschliessen. Es ist sicherzustellen, dass sich keine Konflikte mit der Parkierung der Hüttenbewohner ergeben. Die Parkplätze sind entsprechend zu signalisieren und zu kontrollieren. 1.6. Beleuchtung, Strassenbeleuchtung In Ballungszentren und Dörfern wird die "Lichtverschmutzung" heute als Störung wahrgenommen. Ein klarer Sternenhimmel wie auch Mondlicht in der Nacht und die damit verbundene "optische Ruhe" stellen Qualitäten der Siedlung Steg dar. Auch nachtaktive Lebewesen werden durch verschiedenste künstliche Lichtquellen erheblich gestört. In Erholungsgebieten kann auf eine intensive Beleuchtung aus Sicherheits- oder Komfortgründen weit-gehend verzichtet werden. Leitbild Steg / 13 Im Steg wird keine Strassenbeleuchtung installiert. Es dürfen nur sicherheitsrelevante Stellen (Bushaltestellen, wichtige Fussübergänge über die Landstrasse) dezent beleuchtet werden. Eine Aussenbeleuchtung von privaten Wegen und Gebäuden ist zu vermeiden. Zu Erholungsnutzung 2.1 Langlaufsport im Winter Im Gebiet Kleinsteg wird im Winter Langlaufsport betrieben. Die Loipen führen auch über Grundstücke, die sich in Privatbesitz befinden. Heute ist das Zentrum des Langlaufsports "Im Grund" angesiedelt, wo neben einem provisorischen Infrastrukturgebäude im Winter Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Die Ausübung des Langlaufsports soll für die regionale Bevölkerung sichergestellt werden. Die Nutzung privater Grundstücke für Loipen wie auch eine gute Anbindung an das Zentrumsgebiet und den öffentlichen Verkehr werden durch entsprechende Regelungen gewährleistet. Die erforderliche Infrastruktur für den Langlaufsport wie Garderoben, Sanitärräume, Wachsmöglichkeiten, Verpflegung usw. ist an einem geeigneten Standort zu schaffen. Der Langlaufsport verursacht kaum Emissionen, beansprucht den gewachsenen Boden kaum und ist deshalb für die Kulturlandschaft Steg gut verträglich. Eine Ausweitung auf weitere Wintersportarten wie Biathlon, Hundeschlitten- oder Kutschenfahrten würde zu einer Überbeanspruchung führen. Der Langlaufsport soll primär der Naherholung der regionalen Bevölkerung dienen. Sportveranstaltungen und Wettkämpfe auf nationaler und regionaler Ebene sind bei entsprechender Rücksichtnahme auf die Landschaft und die Feriensiedlung zulässig. Internationale Grossveranstaltungen mit den hierzu erforderlichen Infrastrukturanlagen oder auch die Landschaft verändernden Massnahmen würden zur Überbeanspruchung des Landschaftsraums Steg führen und den Breitensport massiv einschränken. Grossveranstaltungen sind daher nur beschränkt, als Ausnahme zulässig. Leitbild Steg / 14 2.2 Winterwanderwege und Rodelsport Es bestehen verschiedene Winterwanderwege, wie beispielsweise in die Valüna oder auf die Sücka. Eine Naturrodelbahn wird vom Berggasthof Sücka bis hinunter zum "Sägagatter" unterhalten. Die Sportmöglichkeiten tragen wesentlich zur Attraktivität von Steg für die Wintererholung bei und ergänzen das Angebot des Alpengebiets. Interessenskonflikte im Langlaufgebiet und der Rodelbahn mit Wanderern sind durch gezielte Massnahmen zu vermeiden. Die Winterwanderwege sind zu erhalten und wenn möglich bis zum Bödastall, Krüzliboda usw. auszubauen. Die bestehende Naturrodelbahn soll beibehalten und ein Ausbau bis zum "alten Tunnel" als Option ins Auge gefasst werden. 2.3 Erholungsnutzung im Sommer Der Steg ist im Sommer Ausgangspunkt für viele Wanderungen und Bergtouren. Daraus resultiert ein relativ grosser Parkierungsbedarf. Das Gebiet Steg, speziell um den Gänglisee, wird sehr häufig von Familien für Picknicks, zum Grillieren, für Bootsfahrten oder Familienfeste genutzt. Erholungssuchende geniessen den Aufenthalt im Freien und am Wasser. Toilettenanlagen sind beim Alpwerkgebäude, in der Nähe des Gänglisees vorhanden. Neben den verschiedenen Spazier- und Wanderwegen existieren auch Strecken für Mountainbikes. Die Wanderwege und auch die offiziellen Mountainbikestrecken haben ihren Ausgangspunkt zu einem grossen Teil auf dem Gebiet der Genossenschaften. Die Naherholungsnutzung im Steg hat regional eine grosse Bedeutung. Das ganze Gebiet Steg soll jedoch möglichst naturnah bleiben und nur zurückhaltend mit Infrastruktureinrichtungen versehen werden. Anstelle von Leitbild Steg / 15 Dienstleistungen der Gemeinde oder der Genossenschaften soll vermehrt auf die Eigenverantwortung der Erholungssuchenden gesetzt werden Die Naherholungsnutzung rund um den Gänglesee soll beibehalten und die Umgebung durch ein weiteres Auslichten des Waldes im Sinne einer Parklandschaft qualitativ aufgewertet werden. Zeltlager usw. sind nur in zeitlich beschränktem Ausmass erlaubt und in Rücksichtnahme auf die Alpwirtschaft zulässig. 2.4 Fischerei im Stausee Die Bedeutung der Fischerei im Stausee hat in den letzten Jahren zugenommen. Für den Stausee werden Tages- und Wochenkarten abgegeben. Der Fischereiverein Liechtenstein hat den Stausee Steg und alle anderen befischbaren Gewässer Liechtensteins vom Land gepachtet und ist für die Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung verantwortlich. Der Fischereinverein besetzt den Stausee mit fangreifen Forellen. Die Fischerei im Stausee ist für Angler und auch für "Zuschauer" abwechslungsreich und interessant. Die Fischerei soll weiterhin ermöglicht werden, darf aber den natürlichen und ökologischen Rahmen nicht überschreiten. Daher wie auch zum Erhalt des Landschaftsbildes ist ein genügender Wasserstand im Stausee zu gewährleisten. 3. Landschaft Die Attraktivität des Landschaftsraums Steg als Ferien- und Erholungsgebiet basiert vor allem auf der intakten Natur und landschaftlichen Schönheit unserer Bergregion. Die Kulturlandschaft des Gebiets Steg wurde über 400 Jahre lang durch die land- und alpwirtschaftliche Nutzung durch die Genossenschaften geformt. Durch den wirtschaftlichen Wandel und die neuen Nutzungsansprüche gestaltet sich der Erhalt des landschaftlichen Charakters und damit der landschaftlichen Qualität zunehmend schwieriger. Es erfordert daher einen sensiblen Umgang mit den landschaftlichen Ressourcen. Dieser Umgang setzt Leitbild Steg / 16 das Erkennen und Beachten der landschaftsräumlichen und kulturgeschichtlichen Gegebenheiten voraus. 3.1 Landschaftsraum Wo der Malbunbach und der Valünabach auf einer Seitenmoräne eine grosse sanfte Terrasse geschaffen haben, auf der sich die Heuwiesen vom Maiensäss Steg befinden, weitet sich das enge Saminatal auf. Im weiteren Verlauf verengt sich das Tal wieder und fällt nach Norden hin steil ab. Der Landschaftsraum ist geprägt vom Gegensatz zwischen den steilen bewaldeten Berghängen mit den tiefen Einschnitten der Bachverläufe und der sanften, offenen Terrasse. Die einzigartige Steger Kulturlandschaft mit ihren kultur- und naturlandschaftlichen Elementen, wie beispielweise Gewässer, Mauern, Wege, Wiesen- und Weidenutzung oder die Siedlungsform, ist als Ganzes erhaltenswert. Die kultur- und naturlandschaftlich bedeutsamen Elemente oder Orte sind zu schützen und zu erhalten. Die Planung und Erstellung von Infrastruktur zur Erschliessung für Alp- und Waldwirtschaft, zur Eindämmung von Naturgefahren, zur Nutzung der Wasserkraft, für Siedlungsentwicklung, Erholung, Sport usw. müssen auf den prägenden Landschaftselementen aufbauen und den Zielsetzungen dieses Leitbilds entsprechen. 3.2 Wald und Gehölze Der Wald im Gebiet Steg erfüllt verschiedene Funktionen, wobei für jede Waldfläche eine Vorrangfunktion definiert ist: Gefahrenschutz-, Erholungs-, Nutz- oder Naturschutzfunktion. Mit der Wald-Weidetrennung in den 60-iger Jahren wurde eine strikte Abtrennung der Waldflächen durchgeführt. Dabei wurden die verschiedenen Funktionen der Waldränder bei der traditionellen landwirtschaftlichen Nutzung als Maiensäss oder Alpe nicht oder nur wenig berücksichtigt, was zu einer künstlichen Trennung geführt hat. Der Maiensäss- und Alpcharakter wird jedoch wesentlich von der Beziehung zwischen offener Landschaft und Gehölzflächen geprägt. Leitbild Steg / 17 Neben Waldflächen sind auf den Alpflächen auch Baumgruppen und Einzelbäume zu erhalten und zu fördern. Die Waldränder sind mit Ausnahme von Flächen mit Gefahrenschutzfunktion aufzulockern. Die Waldweide als bedeutendes kulturlandschaftliches Element wird so wieder gefördert. Waldflächen mit der Vorrangfunktion Gefahrenschutz müssen uneingeschränkt erhalten und entsprechend gepflegt werden. Die Gehölzstreifen entlang der Bachläufe im Bereich der Siedlung werden auf verschieden grosse Gehölzgruppen und Einzelbäume reduziert. 3.3 Landschaft innerhalb der Siedlung Die Grosssteger und die Kleinsteger Wiese sowie das "Wisli" und das "Chlei Wisli" westlich des Saminabachs stellen als reine Wiesenflächen sehr wichtige Kulturlandschaftsbereiche im Steg dar. Im Bereich der Ferienhütten beziehungsweise der Ferienhäuser in der Ringbebauung und auch im Zentrum hatte es ursprünglich überhaupt keine Gehölze. Die Grosssteger und die Kleinsteger Wiese sowie das "Wisli" und das "Chlei Wisli" sind als Heuwiesenflächen konsequent weiter naturnah zu bewirtschaften. Sie sind von Bauten und Anlagen oder auch Gartengestaltungen freizuhalten. Um die landwirtschaftliche Nutzung (Heuwirtschaft) langfristig zu erhalten, müssen geeignete Zufahrten zu den Wiesen sichergestellt werden. Im Bereich der Ringbebauung sollen nur einzelne standortgerechte Gehölze erhalten werden. Innerhalb der Wiesen dürfen keine Gehölze gepflanzt werden. Bestehende Gehölze sind zu entfernen. Leitbild Steg / 18 3.4 Land- und Alpwirtschaft Innerhalb der Ringsiedlung werden die Heuwiesen zu einem grossen Teil unter ökologischen Gesichtspunkten bewirtschaftet. Eine Beweidung darf nur befristet im Herbst erfolgen, wenn mindestens ein Grasschnitt erfolgt ist. Die Alpweiden werden ebenfalls naturnah genutzt und gepflegt. Geändert hat sich in den letzten Jahren der Rhythmus der Beweidung. Die Maiensässflächen werden im Sommer alpwirtschaftlich genutzt. Einige der Weideflächen sind Trockenweiden und müssen zu deren Erhalt entsprechend bewirtschaftet werden, um eine Vergandung zu vermeiden. Die heutige Land- und Alpwirtschaft im Steg ist zu erhalten und zu fördern. Die Wiesen und Weiden sind konsequent unter Ökologischen Gesichtspunkten zu bewirtschaften. Auch die Bewirtschaftung von wenig ertragreichen Trockenweiden soll gewährleistet und wenn nötig gefördert werden. Die Waldweide, als bedeutendes kulturlandschaftliches Element, sowie Einzelbäume und Baumgruppen auf den Alpweiden sollen ermöglicht und gefördert werden. 3.5 Gewässer, Quellen Die Landschaft im Steg wird massgeblich durch den Stausee, den Malbun- und den Valünabach sowie nach deren Zusammenfluss durch den Saminabach geprägt. Das 1947 bis 49 erbaute Saminakraftwerk veränderte die Landschaft nicht nur durch den Staudamm, sondern auch durch die Wasserfassung im Malbunbach und die verschiedenen Ein- und Auslaufbauwerke. Einige dieser Bauwerke und speziell die Bepflanzung des Staudamms sind wenig eingegliedert und passen nicht in die Landschaft. Für verschiedene Anlagen des Kraftwerkes stehen Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten an. Ausserhalb der durch den Bau der Kraftwerksanlagen betroffenen Bereiche befinden sich die Bachläufe grösstenteils in natürlichem Zustand. Im Steg gibt es verschiedene Quellen. Während für die Gemeinde-Quelle "Rietera" eine Quellschutzzone erlassen wurde, besteht für wichtige genossenschaftliche und private Quellen kein entsprechender Schutz. Leitbild Steg / 19 Die naturnahen Bereiche der Bachläufe sowie des Stausees sind zu erhalten und wo nötig aufzuwerten. Allen Gewässern muss langfristig grosszügig genügend Raum erhalten werden. Bei allen Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten der Kraftwerkanlagen sind landschaftsverträgliche Lösungen umzusetzen. Kanalisierte Bachläufe sollen renaturiert und möglichst naturnah gestaltet werden. Bepflanzungen bei Bauwerken der Wassernutzung müssen standortgerecht und entsprechend der umgebenden Landschaft naturnah angelegt werden. Wasser ist ein wertvolles Gut und dem entsprechend sind alle Quellen und ihre Einzugsgebiete bei Planungen und allen Massnahmen zu beachten und zu schützen. Im Stausee ist durchgehend ein aus touristischer, landschaftlicher und ökologischer Sicht genügender Wasserstand sicher zu stellen. 3.6 Naturgefahren Die Naturgefahrenkarte zeigt alle bekannten Gefahren auf und weist auf zu ergreifende Massnahmen hin. Allerdings sind noch nicht alle nötigen Massnahmen zur Reduktion der akuten Gefährdungen ergriffen worden. Für bekannte akute Gefährdungen gilt es in Zusammenarbeit mit den Genossenschaften gut in die Landschaft zu integrierende Lösungen zu suchen und entsprechende Massnahmen umzusetzen. Leitbild Steg / 20 3.7 Schutzwald In den Schutzwäldern (Steinschlaggefährdung) oberhalb der Siedlung wie auch der Strasse ins Malbun ist die Naturverjüngung durch Wildverbiss und Schälschaden eingeschränkt. Zur Förderung der Naturverjüngung sind Schutzwälder möglichst wildfrei zu halten. 3.8 Wege, Strassen und Trockenmauern Wege, Strassen und Trockemauern sind wichtige Elemente der Kulturlandschaft im Steg. Ursprünglich bestand die Erschliessung im Steg aus Fuss- und Triebwegen. Die Wiesen innerhalb der Siedlungsringe werden immer noch ohne spezielle Erschliessung bewirtschaftet. Allerdings sind die ursprünglichen Fusswege innerhalb der Wiesenflächen kaum mehr sichtbar und werden deshalb kaum mehr genutzt. Die Fahrwege zur Erschliessung der Hüttenreihen von ausserhalb der Wiesenflächen und die alpwirtschaftlichen Erschliessungsstrassen werden heute auch als Spazier- und Wanderwege genutzt. Das Wegenetz ist bereits gut ausgebaut. Verschiedene Wege und Brücken können sogar rückgebaut werden, da sie keine Erschliessungsfunktion mehr erfüllen. Es ist aber erkennbar, dass ein grosses Bedürfnis besteht, auf der Wiesenseite entlang des Stausees zu wandern oder zu spazieren. Die Wegparzelle besteht jedoch nicht durchgehend, auch ist der Weg nicht ausgebaut. Eines der wichtigsten Elemente der Kulturlandschaft sind die Trockenmauern und Zäune als Abgrenzung zwischen den Heuwiesen in Privatbesitz und den Weiden der Genossenschaften entlang der Ringbebauung im Gross- und Kleinsteg. Auch die anderen kleineren Wiesenflächen "Wisli" und "Chlei Wisli" sind vorwiegend mit Trockenmauern abgegrenzt. Leitbild Steg / 21 Der Ausbaustandard der einspurigen, einfachen Strassen ohne Trottoir und Seitenabschlüssen mit punktuellen Ausweichstellen soll beibehalten werden. Je nach Steigung und Beanspruchung ist eine Befestigung der Fahrbahn zielführend. Die Strassen sind in das gewachsene Terrain einzupassen, so dass möglichst weder Stützmauern noch Aufschüttungen erforderlich sind. Wenn dies nicht ausreicht, sind Trockenmauern zu erstellen. Mit einem offiziellen Weg entlang des Stausees wird eine längerfristige Erschliessung der Reservezone möglich. Damit wird gleichzeitig auch ein attraktives Angebot für die Naherholung im Sommer, ganz speziell aber für den Winter geschaffen. Die Trockenmauern als Abgrenzung zwischen den Heuwiesen und den Weiden (zwischen "Wis" und "Allmeina") sind zu erhalten. Die Reparatur oder Neuerstellung von Trockenmauern soll gefördert werden. Triesenberg, 24. März 2015 SR ; ES = MI, F nr SS Hubert Sele RIESEN Gemeindevorsteher

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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