Universitätsstatut
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 120 c) Weiterbildungskommission (6.2.3.)
Wahl und Zusammensetzung 1 Die Wahl der Mitglieder der Weiterbildungskommission richtet sich nach Art. 20 Abs. 2 Bst. g Ziff. 7 UG. 2 Der Weiterbildungskommission gehören an: a) die zuständige Prorektorin oder der zuständige Prorektor als Präsidentin oder Präsident; b) die akademische Direktorin oder der akademische Direktor der Executive School; c) ein weiteres Mitglied aus der Direktion der Executive School; d) zwei Vertretungen aus dem Kreis der Direktorinnen und Direktoren als Vertretung der Institute; e) eine Vertretung der Gruppierung der Fortgeschrittenen Forschenden und f) eine externe Vertretung, die sich im Bereich der Weiterbildung engagiert; g) zwei bis drei externe Vertretungen aus der Wirtschaft. 3 Die Gruppierung nach Abs. 2 Bst. e dieser Bestimmung schlägt ihre Vertretung vor. 4 Die Präsidentin oder der Präsident kann mit Zustimmung der Rektorin oder des Rektors weitere Personen mit beratender Stimme beiziehen.
Art. 120 c) Weiterbildungskommission (6.2.3.)
Wahl und Zusammensetzung 1 Die Wahl der Mitglieder der Weiterbildungskommission richtet sich nach Art. 20 Abs. 2 Bst. g Ziff. 7 UG. 2 Der Weiterbildungskommission gehören an: a) die zuständige Prorektorin oder der zuständige Prorektor als Präsidentin oder Präsident; b) die akademische Direktorin oder der akademische Direktor der Executive School; c) ein weiteres Mitglied aus der Direktion der Executive School; d) zwei Vertretungen aus dem Kreis der Direktorinnen und Direktoren als Vertretung der Institute; e) eine Vertretung der Gruppierung der Fortgeschrittenen Forschenden und f) eine externe Vertretung, die sich im Bereich der Weiterbildung engagiert; g) zwei bis drei externe Vertretungen aus der Wirtschaft. 3 Die Gruppierung nach Abs. 2 Bst. e dieser Bestimmung schlägt ihre Vertretung vor. 4 Die Präsidentin oder der Präsident kann mit Zustimmung der Rektorin oder des Rektors weitere Personen mit beratender Stimme beiziehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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