Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 18
Form und Geltungsbereich 1 Die Direktionen und die Staatskanzlei regeln die Antrags- und Zugriffsrechte sowie den Zugriff via Systeme durch Direktionsverordnungen, die Justizverwaltungsleitung durch ein Reglement. * 2 Die Berechtigungsregeln gelten für die folgenden Einheiten der erlassenden Behörde: a Unterstellte Organisationseinheiten, b Beaufsichtigte selbständige Trägerinnen und Träger öffentlicher Aufgaben, c Beauftragte, die im Auftrag der Behörde Personendaten bearbeiten. 3 Die Behörden nach dem Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG)14) und dem Gesetz vom 21. März 2018 über die bernischen Landeskirchen (Landeskirchengesetz, LKG)15) sind grundsätzlich nach Anhang 3 antrags- und zugriffsberechtigt. 4 Sie regeln die über Anhang 3 hinausgehenden Antrags- und Zugriffsberechtigungen ihrer unterstellten Organisationseinheiten, beaufsichtigten selbstständigen Trägerinnen und Trägern öffentlicher Aufgaben, deren Beauftragten bzw. deren Systeme durch Verordnung.
Art. 18
Form und Geltungsbereich 1 Die Direktionen und die Staatskanzlei regeln die Antrags- und Zugriffsrechte sowie den Zugriff via Systeme durch Direktionsverordnungen, die Justizverwaltungsleitung durch ein Reglement. * 2 Die Berechtigungsregeln gelten für die folgenden Einheiten der erlassenden Behörde: a Unterstellte Organisationseinheiten, b Beaufsichtigte selbständige Trägerinnen und Träger öffentlicher Aufgaben, c Beauftragte, die im Auftrag der Behörde Personendaten bearbeiten. 3 Die Behörden nach dem Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG)14) und dem Gesetz vom 21. März 2018 über die bernischen Landeskirchen (Landeskirchengesetz, LKG)15) sind grundsätzlich nach Anhang 3 antrags- und zugriffsberechtigt. 4 Sie regeln die über Anhang 3 hinausgehenden Antrags- und Zugriffsberechtigungen ihrer unterstellten Organisationseinheiten, beaufsichtigten selbstständigen Trägerinnen und Trägern öffentlicher Aufgaben, deren Beauftragten bzw. deren Systeme durch Verordnung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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