Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19
Inhalt 1 Mit den Berechtigungsregeln wird Folgendes bestimmt: a die zugriffsberechtigten Organisationseinheiten, Abteilungen oder Bereiche der Behörden oder anderer Träger öffentlicher Aufgaben, b die zugriffsberechtigten Beauftragten, c der Zweck der Datenbearbeitung nach Buchstabe a und b, d die zugriffsberechtigten Funktionen von Behörden oder Beauftragten, e die zugriffsberechtigten Systeme von Behörden oder Beauftragten, f die Zuordnung der Basis- und Standardprofile pro Funktion oder System, g die Zuordnung der Funktionalitäten pro Funktion oder System, h die Funktionen der Behörden oder Beauftragten, die beim KAIO die Eröffnung, Änderung oder Aufhebung eines Benutzerkontos beantragen dürfen. 14) BSG 170.11 15) BSG 410.11 152.051 8 2 Nur die Vorgesetzten einer Organisationseinheit, einer Abteilung oder eines Bereiches einer Behörde oder Beauftragten können nach Absatz 1 Buchstabe h berechtigt werden, beim KAIO für ihre unterstellten Funktionen oder Systeme den Antrag auf Eröffnung, Änderung oder Aufhebung eines Benutzerkontos zu stellen.
Art. 19
Inhalt 1 Mit den Berechtigungsregeln wird Folgendes bestimmt: a die zugriffsberechtigten Organisationseinheiten, Abteilungen oder Bereiche der Behörden oder anderer Träger öffentlicher Aufgaben, b die zugriffsberechtigten Beauftragten, c der Zweck der Datenbearbeitung nach Buchstabe a und b, d die zugriffsberechtigten Funktionen von Behörden oder Beauftragten, e die zugriffsberechtigten Systeme von Behörden oder Beauftragten, f die Zuordnung der Basis- und Standardprofile pro Funktion oder System, g die Zuordnung der Funktionalitäten pro Funktion oder System, h die Funktionen der Behörden oder Beauftragten, die beim KAIO die Eröffnung, Änderung oder Aufhebung eines Benutzerkontos beantragen dürfen. 14) BSG 170.11 15) BSG 410.11 152.051 8 2 Nur die Vorgesetzten einer Organisationseinheit, einer Abteilung oder eines Bereiches einer Behörde oder Beauftragten können nach Absatz 1 Buchstabe h berechtigt werden, beim KAIO für ihre unterstellten Funktionen oder Systeme den Antrag auf Eröffnung, Änderung oder Aufhebung eines Benutzerkontos zu stellen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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