Propose a change

Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 22

Spezielle Bearbeitungsvorschriften 1 Für die folgenden Behörden von Personengruppen ohne eindeutigen örtlichen Datenumfang nach Artikel 8 Absatz 1 gelten besondere Bearbeitungsvorschriften: a Burgergemeinden, b Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, c Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden, soweit ihre Grenzen nicht entlang der Grenzen der Einwohnergemeinden verlaufen. 9 152.051 2 Diese Behörden dürfen nur diejenigen Personendaten bearbeiten, die ihre Gruppenmitglieder betreffen. Dabei haben sie wie folgt vorzugehen: a Die Behörde identifiziert die Person, deren Daten sie abrufen will, anhand der AHVN, oder über den Namen, den Vornamen und das Geburtsdatum, sofern der Behörde die AHVN nicht vorliegt. b Die GERES-Plattform übermittelt der Behörde die Personendaten der identifizierten Person im Umfang ihrer Berechtigung und Anfrage. 3 Das KAIO überprüft die Datenabrufe regelmässig, mindestens jährlich, stichprobenweise auf ihre Plausibilität. Bei Anzeichen von Missbrauch sperrt es das betreffende Benutzerkonto bis zum Nachweis der Berechtigung der anfragenden Behörde. 4 Diese Bearbeitungsvorschriften gelten solange, wie die Personengruppen nicht in der GERES-Plattform abgebildet werden können. 3.3 Datenvernichtung

Your change, as a redline

Art. 22

Spezielle Bearbeitungsvorschriften 1 Für die folgenden Behörden von Personengruppen ohne eindeutigen örtlichen Datenumfang nach Artikel 8 Absatz 1 gelten besondere Bearbeitungsvorschriften: a Burgergemeinden, b Burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, c Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden, soweit ihre Grenzen nicht entlang der Grenzen der Einwohnergemeinden verlaufen. 9 152.051 2 Diese Behörden dürfen nur diejenigen Personendaten bearbeiten, die ihre Gruppenmitglieder betreffen. Dabei haben sie wie folgt vorzugehen: a Die Behörde identifiziert die Person, deren Daten sie abrufen will, anhand der AHVN, oder über den Namen, den Vornamen und das Geburtsdatum, sofern der Behörde die AHVN nicht vorliegt. b Die GERES-Plattform übermittelt der Behörde die Personendaten der identifizierten Person im Umfang ihrer Berechtigung und Anfrage. 3 Das KAIO überprüft die Datenabrufe regelmässig, mindestens jährlich, stichprobenweise auf ihre Plausibilität. Bei Anzeichen von Missbrauch sperrt es das betreffende Benutzerkonto bis zum Nachweis der Berechtigung der anfragenden Behörde. 4 Diese Bearbeitungsvorschriften gelten solange, wie die Personengruppen nicht in der GERES-Plattform abgebildet werden können. 3.3 Datenvernichtung

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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