Propose a change

Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 32

Datenbekanntgabe 1 Das KAIO kann einzelfallweise im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 14 KDSG und für Forschung, Praxisbildung, Statistik oder Planung nach Artikel 17 KDSG Personendaten aus der GERES-Plattform bekannt geben. * 2 Die mehrmalige unterjährige oder laufende Datenbekanntgabe setzt Berechtigungsregeln nach Artikel 18 ff. voraus. 3 Die Datenbekanntgabe durch das KAIO an Beauftragte einer berechtigten Behörde ist auf Gesuch der Behörde unter den folgenden Voraussetzungen gestattet: a Die Behörde hat den Dritten mit Vertrag zur Datenbearbeitung beauftragt. b Die Behörde hat mit ihren Berechtigungsregeln den Beauftragten zur Datenbearbeitung berechtigt (Art. 19 Abs. 1 Bst. b). 4 Gegenüber Behörden mit eigener Rechtspersönlichkeit oder deren Beauftragten verfügt das KAIO die Bedingungen und Auflagen für die Datenbekanntgabe, insbesondere: a die Rechtsgrundlage der Datenbearbeitung, b den Zweck der Datenbearbeitung, c die bekanntzugebenden Daten durch Bezeichnung des Basis- oder der Standardprofile sowie der Funktionalitäten, d die Verpflichtung zur Einhaltung der ISDS-Vorschriften, e die Gebühren, sofern solche zu erheben sind. 13 152.051 5 Technische Anforderungen 5.1 Weisungen und Standards

Your change, as a redline

Art. 32

Datenbekanntgabe 1 Das KAIO kann einzelfallweise im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 14 KDSG und für Forschung, Praxisbildung, Statistik oder Planung nach Artikel 17 KDSG Personendaten aus der GERES-Plattform bekannt geben. * 2 Die mehrmalige unterjährige oder laufende Datenbekanntgabe setzt Berechtigungsregeln nach Artikel 18 ff. voraus. 3 Die Datenbekanntgabe durch das KAIO an Beauftragte einer berechtigten Behörde ist auf Gesuch der Behörde unter den folgenden Voraussetzungen gestattet: a Die Behörde hat den Dritten mit Vertrag zur Datenbearbeitung beauftragt. b Die Behörde hat mit ihren Berechtigungsregeln den Beauftragten zur Datenbearbeitung berechtigt (Art. 19 Abs. 1 Bst. b). 4 Gegenüber Behörden mit eigener Rechtspersönlichkeit oder deren Beauftragten verfügt das KAIO die Bedingungen und Auflagen für die Datenbekanntgabe, insbesondere: a die Rechtsgrundlage der Datenbearbeitung, b den Zweck der Datenbearbeitung, c die bekanntzugebenden Daten durch Bezeichnung des Basis- oder der Standardprofile sowie der Funktionalitäten, d die Verpflichtung zur Einhaltung der ISDS-Vorschriften, e die Gebühren, sofern solche zu erheben sind. 13 152.051 5 Technische Anforderungen 5.1 Weisungen und Standards

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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