Propose a change

Abkommen vom 7. Juni 2013 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt über operative und strategische Kooperation

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 15 Einstufung der Quelle und der Informationen

1) Werden von den Parteien auf der Grundlage dieses Abkommens Informationen übermittelt, so wird die Quelle der Informationen nach Möglichkeit unter Berücksichtigung folgender Kriterien angegeben: a) es bestehen keine Zweifel an der Authentizität, Verlässlichkeit und Eignung der Quelle, oder die Informationen stammen von einer Quelle, die sich in der Vergangenheit in allen Fällen als verlässlich erwiesen hat; b) die Informationen der Quelle haben sich in den meisten Fällen als verlässlich erwiesen; c) die Informationen der Quelle haben sich in den meisten Fällen als nicht verlässlich erwiesen; X) die Verlässlichkeit der Quelle kann nicht eingestuft werden. 2) Werden von den Parteien auf der Grundlage dieses Abkommens Informationen übermittelt, so wird der Grad ihrer Verlässlichkeit nach Möglichkeit unter Berücksichtigung folgender Kriterien angegeben: 1. Informationen, deren Richtigkeit einwandfrei feststeht; 2. Informationen, die der Quelle, nicht aber dem Beamten, der sie weitergibt, persönlich bekannt sind; 3. Informationen, die der Quelle nicht persönlich bekannt sind, die aber durch andere bereits erfasste Informationen erhärtet werden; 4. Informationen, die der Quelle nicht persönlich bekannt sind und die auf keine andere Weise erhärtet werden können. 3) Gelangt eine der Parteien - anhand der ihr bereits vorliegenden Informationen - zu dem Schluss, dass die Einstufung der von der anderen Partei übermittelten Informationen korrigiert werden muss, so unterrichtet sie die andere Partei und versucht, Einvernehmen über eine Änderung der Einstufung zu erzielen. Keine der Parteien ändert die Einstufung empfangener Informationen ohne ein solches Einvernehmen. 4) Erhält eine Partei nicht eingestufte Informationen, so versucht sie, im Rahmen des Möglichen und im Einvernehmen mit der übermittelnden Partei, die Verlässlichkeit der Quelle oder der Informationen anhand der bereits in ihrem Besitz befindlichen Informationen einzustufen. 5) Die Parteien können allgemeine Absprachen über die Einstufung genau bestimmter Arten von Informationen und genau bestimmter Quellen treffen; hierüber wird eine Vereinbarung zwischen Liechtenstein und Europol geschlossen. Wurden Informationen auf der Grundlage solcher allgemeinen Absprachen übermittelt, so wird dies mit den Informationen vermerkt. 6) Ist keine zuverlässige Einstufung möglich oder besteht keine allgemeine Absprache, so werden die Informationen auf der Grundlage von Abs. 1 Bst. X und Abs. 2 Bst. 4 eingestuft.

Your change, as a redline

Art. 15 Einstufung der Quelle und der Informationen

1) Werden von den Parteien auf der Grundlage dieses Abkommens Informationen übermittelt, so wird die Quelle der Informationen nach Möglichkeit unter Berücksichtigung folgender Kriterien angegeben: a) es bestehen keine Zweifel an der Authentizität, Verlässlichkeit und Eignung der Quelle, oder die Informationen stammen von einer Quelle, die sich in der Vergangenheit in allen Fällen als verlässlich erwiesen hat; b) die Informationen der Quelle haben sich in den meisten Fällen als verlässlich erwiesen; c) die Informationen der Quelle haben sich in den meisten Fällen als nicht verlässlich erwiesen; X) die Verlässlichkeit der Quelle kann nicht eingestuft werden. 2) Werden von den Parteien auf der Grundlage dieses Abkommens Informationen übermittelt, so wird der Grad ihrer Verlässlichkeit nach Möglichkeit unter Berücksichtigung folgender Kriterien angegeben: 1. Informationen, deren Richtigkeit einwandfrei feststeht; 2. Informationen, die der Quelle, nicht aber dem Beamten, der sie weitergibt, persönlich bekannt sind; 3. Informationen, die der Quelle nicht persönlich bekannt sind, die aber durch andere bereits erfasste Informationen erhärtet werden; 4. Informationen, die der Quelle nicht persönlich bekannt sind und die auf keine andere Weise erhärtet werden können. 3) Gelangt eine der Parteien - anhand der ihr bereits vorliegenden Informationen - zu dem Schluss, dass die Einstufung der von der anderen Partei übermittelten Informationen korrigiert werden muss, so unterrichtet sie die andere Partei und versucht, Einvernehmen über eine Änderung der Einstufung zu erzielen. Keine der Parteien ändert die Einstufung empfangener Informationen ohne ein solches Einvernehmen. 4) Erhält eine Partei nicht eingestufte Informationen, so versucht sie, im Rahmen des Möglichen und im Einvernehmen mit der übermittelnden Partei, die Verlässlichkeit der Quelle oder der Informationen anhand der bereits in ihrem Besitz befindlichen Informationen einzustufen. 5) Die Parteien können allgemeine Absprachen über die Einstufung genau bestimmter Arten von Informationen und genau bestimmter Quellen treffen; hierüber wird eine Vereinbarung zwischen Liechtenstein und Europol geschlossen. Wurden Informationen auf der Grundlage solcher allgemeinen Absprachen übermittelt, so wird dies mit den Informationen vermerkt. 6) Ist keine zuverlässige Einstufung möglich oder besteht keine allgemeine Absprache, so werden die Informationen auf der Grundlage von Abs. 1 Bst. X und Abs. 2 Bst. 4 eingestuft.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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