Abkommen vom 7. Juni 2013 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt über operative und strategische Kooperation
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 21 Haftung
1) Die Parteien haften gemäss ihrer jeweiligen Rechtsrahmen für den einer Person entstandenen Schaden, der durch in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht fehlerhafte Informationen, die ausgetauscht wurden, verursacht worden ist. Im Rahmen ihrer Haftung nach Massgabe ihres jeweiligen Rechtsrahmens kann sich keine der Parteien im Verhältnis zu dem Geschädigten zu ihrer Entlastung darauf berufen, dass die andere Partei unrichtige Informationen übermittelt hat. 2) Haben sich diese in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht fehlerhaften Informationen aufgrund einer fehlerhaften Übertragung oder einer Verletzung der Pflichten seitens der anderen Partei ergeben, sind die Parteien verpflichtet, allfällige gemäss Abs. 1 bezahlte Schadenersatzzahlungen auf einen entsprechenden Antrag hin zu erstatten, es sei denn, die Informationen wurden von der anderen Partei unter Verletzung dieses Abkommens verwendet. 3) Die Parteien dürfen einander nicht gegenseitig auffordern, Strafe einschliessenden oder nicht kompensatorischen Schadenersatz nach Abs. 1 und 2 zu leisten.
Art. 21 Haftung
1) Die Parteien haften gemäss ihrer jeweiligen Rechtsrahmen für den einer Person entstandenen Schaden, der durch in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht fehlerhafte Informationen, die ausgetauscht wurden, verursacht worden ist. Im Rahmen ihrer Haftung nach Massgabe ihres jeweiligen Rechtsrahmens kann sich keine der Parteien im Verhältnis zu dem Geschädigten zu ihrer Entlastung darauf berufen, dass die andere Partei unrichtige Informationen übermittelt hat. 2) Haben sich diese in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht fehlerhaften Informationen aufgrund einer fehlerhaften Übertragung oder einer Verletzung der Pflichten seitens der anderen Partei ergeben, sind die Parteien verpflichtet, allfällige gemäss Abs. 1 bezahlte Schadenersatzzahlungen auf einen entsprechenden Antrag hin zu erstatten, es sei denn, die Informationen wurden von der anderen Partei unter Verletzung dieses Abkommens verwendet. 3) Die Parteien dürfen einander nicht gegenseitig auffordern, Strafe einschliessenden oder nicht kompensatorischen Schadenersatz nach Abs. 1 und 2 zu leisten.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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