Propose a change

Abkommen vom 7. Juni 2013 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und dem Europäischen Polizeiamt über operative und strategische Kooperation

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 9 Verbindungsbeamte

1) Die Parteien kommen überein, die Zusammenarbeit nach Massgabe dieses Abkommens durch Entsendung eines oder mehrerer liechtensteinischer Verbindungsbeamten zu Europol zu verstärken. Europol kann nach Ermessen gleichermassen die Entsendung eines oder mehrerer Verbindungsbeamten nach Liechtenstein in Erwägung ziehen, angesiedelt bei der nationalen Kontaktstelle. 2) Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verbindungsbeamten gegenüber der Gastgeberbehörde, deren Anzahl sowie die Einzelheiten hinsichtlich ihres Aufenthalts und die damit einhergehenden Kosten werden in Anhang III festgelegt. 3) Die Gastgeberbehörde trifft auf eigene Kosten die erforderlichen Vorkehrungen, wozu zum Beispiel die Bereitstellung von Büroräumen und Telekommunikationsgeräten für diese Verbindungsbeamten innerhalb der Räumlichkeiten der Gastgeberbehörde gehört. Die Telekommunikationskosten trägt jedoch die entsendende Behörde. 4) Die Archive des bzw. der Verbindungsbeamten sind unverletzbar, was Eingriffe durch Bedienstete der Gastgeberbehörde anbelangt. Diese Archive umfassen sämtliche Aufzeichnungen, Schriftwechsel, Schriftstücke, Manuskripte, Computerdaten, Fotografien, Filme und Aufnahmen, die dem bzw. den Verbindungsbeamten gehören oder von diesem bzw. diesen geführt werden. 5) Die entsendende Behörde stellt sicher, dass der Verbindungsbeamte bzw. die Verbindungsbeamten zügigen und, soweit technisch machbar, direkten Zugang zu den nationalen Datenbanken haben, um so ihren jeweiligen Aufgaben nachkommen zu können. 6) Soweit wie möglich unterstützt Europol Liechtenstein beim Abschluss eines Abkommens mit dem Königreich der Niederlande über die Vorrechte und Immunitäten, die der bzw. die von Liechtenstein zu Europol entsandte(n) Verbindungsbeamte(n) geniessen. Innerhalb des Hoheitsgebiets Liechtensteins geniesst ein Europol-Verbindungsbeamter dieselben Vorrechte und Immunitäten, die Liechtenstein den Mitarbeitern mit vergleichbarem Rang von diplomatischen Vertretungen in Liechtenstein gewährt. Kapitel III

Your change, as a redline

Art. 9 Verbindungsbeamte

1) Die Parteien kommen überein, die Zusammenarbeit nach Massgabe dieses Abkommens durch Entsendung eines oder mehrerer liechtensteinischer Verbindungsbeamten zu Europol zu verstärken. Europol kann nach Ermessen gleichermassen die Entsendung eines oder mehrerer Verbindungsbeamten nach Liechtenstein in Erwägung ziehen, angesiedelt bei der nationalen Kontaktstelle. 2) Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Verbindungsbeamten gegenüber der Gastgeberbehörde, deren Anzahl sowie die Einzelheiten hinsichtlich ihres Aufenthalts und die damit einhergehenden Kosten werden in Anhang III festgelegt. 3) Die Gastgeberbehörde trifft auf eigene Kosten die erforderlichen Vorkehrungen, wozu zum Beispiel die Bereitstellung von Büroräumen und Telekommunikationsgeräten für diese Verbindungsbeamten innerhalb der Räumlichkeiten der Gastgeberbehörde gehört. Die Telekommunikationskosten trägt jedoch die entsendende Behörde. 4) Die Archive des bzw. der Verbindungsbeamten sind unverletzbar, was Eingriffe durch Bedienstete der Gastgeberbehörde anbelangt. Diese Archive umfassen sämtliche Aufzeichnungen, Schriftwechsel, Schriftstücke, Manuskripte, Computerdaten, Fotografien, Filme und Aufnahmen, die dem bzw. den Verbindungsbeamten gehören oder von diesem bzw. diesen geführt werden. 5) Die entsendende Behörde stellt sicher, dass der Verbindungsbeamte bzw. die Verbindungsbeamten zügigen und, soweit technisch machbar, direkten Zugang zu den nationalen Datenbanken haben, um so ihren jeweiligen Aufgaben nachkommen zu können. 6) Soweit wie möglich unterstützt Europol Liechtenstein beim Abschluss eines Abkommens mit dem Königreich der Niederlande über die Vorrechte und Immunitäten, die der bzw. die von Liechtenstein zu Europol entsandte(n) Verbindungsbeamte(n) geniessen. Innerhalb des Hoheitsgebiets Liechtensteins geniesst ein Europol-Verbindungsbeamter dieselben Vorrechte und Immunitäten, die Liechtenstein den Mitarbeitern mit vergleichbarem Rang von diplomatischen Vertretungen in Liechtenstein gewährt. Kapitel III

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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