• • IL -Kanton Zug Gemeinde Saar Bebauungsplan Bannäbnl Süd 1 500 Abteilung Plan ung/ Bau Baar, den 26. Juni 2009 / 07. Januar 2010 Vom Gemeinderat verabschiedet am 24. Juni 2009 Der Gemeindepräsident: Andreas Hatz Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung : Zug , 02. November 2009 Der Abteilungsleiter: Sig. Urs Spillmann Der Gemeindeschreiber Sig Walter Lipp Der Kantonsplaner: Sig. Rene Hutter 1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausslrasse 6vom 22. Jan. 2010 bis: 22.Feb.2010 und publiziert im Amtsblatt bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau Sig. Urs Spillmann Von der Gemeindeversammlung beschlossen am: Der Vizegemeindepräsident Sig Paul Langenegger 2. Öffentliche Auflage Im Erdgeschoss Ralhausstrasse 6 vom und publiziert im Amtsblatt Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am: 30. Juni2010 Der Gemeindeschreiber Sig. i.V. Thomas Guntli 9. Juli 2010 bis: 29. Juli 2010 bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau Sig. Urs Spillmann 1 Rer;ierungsra1 !z1,. Mr,: 2011 1/ // ! / / -- -- --- ---- 36 15 '"'" i! / i ' Legende Festlegungen - - - - Perimeter Bebauungsplan ------ - Neue Spezialbaulinie für Anbauten zu genehmigen F u --3 Neue Wald-Baul inie zu genehmigen ( 2) j L 1 . ■ '' ' ---®--- 0000000 Festlegung Aufzuhebende Wald-Baulinie zu genehmigen Baubereiche (2 Voll geschosse) Bereich mit bestehenden Bauten Abzubrechende Bauten Hauptzufahrt Mischverkehr (spätere Gemeindestrasse) Nebenzufahrts- und Aufenthaltsstrasse Begrünter Fre iraum Zu- und Wegfahrten Quartierplatz Feuerwehr und allgemeine Nor;zufahrt Hochstammbäume (Lage schematisch) Qua rtie rwegverbin du ng Fen Shui - Günsti e Hausausrichtun A5 aGF = max, 1'918 m' -+i!i • A6 aGF • max. 2'479 m' ·-·-·-·-·L--·-·-·• [g] Mehrzweckstreifen versickerungsfäh ig Retention sanlage n unterirdisch {Lage schematisch) Bereich mit Lärmschutzmassnahmen oberhalb Kote 475 .50 m.ü.M. gern. U!rmgutechten Gestaltungsbereich schützenswertes Kulturobjekt (A:r;sek. Nr. 180a) Gestattete Kehrbereiche Fahrzeuge Wendeplatz für Dienst- und Notfallfahrzeuge Zentrale Cont;iinerstelle Informationsinhalt 473.00 I F --- ----l ~ ;;22zr+,, ' lll ,- Zonengrenzen OK Strassenniveau in m. a. M. Bestehende Gebäude (innerhalb des Perimeters) Genehmigte Wald-Bau linie Wald Sichtfelder Bestimmungen zum Bebauungsplan Bannäbni Süd Zweck 1. Bebauung 2. 6. 8. Der Bebauungsplan Bannäbni Baar bezweckt: grundsätzlich die im Quartiergestaltungsplan Bannäbni vom 21 . November 2007 bescr,riebenen Konzepte grundeigentümerverbindlich umzusetzen, eine stadtebaulich hohe Qualität der Siedlungsstruktur und eine gute Einbettung der einzelnen Bauten in das Terrain, ein e hohe Freira um- und Aufe nth ;iltsqualität, die Gestaltung der Verkehrsflachen (Nebenzufahrten) als Aufenthaltsorte des Quartiers , privatrechtliche Vertragsvereinbarungen mit öffentlichem Recht ( Bebauungsplan ) zu ersetzen oder zu ergänzen . Gebäude dürfen nur Innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche A1 , A2 , A3, A4, A5, A6, B1 , B2 , C und D erstellt werden . Richtprojekte zur Bebauung haben informativen Charakter. Mit Ausna hme der Baubereiche 81 , 82 und C müssen innerhalb des BP-Perimeters alle Parze llen mit ei ner Fläche von mindestens 500 m2 und höchstens 1'400 m2 ausgeschieden werden . Für die Baubere iche gelten die Vorschriften der Bauordnung und der übergeordneten Gesetzgebung , wo dieser Bebauungsplan keine abweichenden Festlegungen enthält. Insbesondere sind, 'WO in diesen Bestimmungen nicht anders vermerkt, die gesetzlichen Grenz- und Gebäudeabstände sowie die maximalen Gebäudelängen einzuhalten . Muss der grosse Grenzabstand in den Randbereichen des Bebauungsplanperimeters angewandt werden , so ist das Gebäude entsprechend zurückzusetzen , Für die Bereiche B1 und C gilt generell die Regelbauweise. Für den Bereich B2 gilt nur die Bestimmung 6 und ansonsten die Regelba uweise In den Baubereichen gelten die im Plan dargestellten maximalen anrechenbaren Geschossflächen aGF. Für die Baubereiche 81 und C gilt die Ausnützungsziffer gemäss Bauordnung. Zwischen den Baubere ichen A1 , A2 , A3 , A4 und D können die Im Plan definierten anrechenbaren Geschossflächen aGF im Rahmen von höchstens 10% übertragen bzw. im begünstigten Bereich um höchstens 10% erhöht werden . Zwischen den Baubereichen A5, A6 und 82 kann die aGF ebenfalls im Rahmen von höchstens 10% übertragen bzw. im be- Qünstigten Bereich um höchstens 10°/o erhöht werden . Bei der Abparzellierung von Land Ist die aGF zuzuweisen. Der Gemeinde sind mit jedem Baugesuc h die zugeteilte und die realisierte aGF mitzuteilen, sowie eine Gesamtbilanz des betroffenen Teiles Südwest (A5, A6 B2 ) oder Nordost (A1, A2, A3, A4, D) mit den aGF-Übertragungen, den bezogenen und den verfügbaren aGF einzureichen. Wenn auf das Attikageschoss verzichtet wird, dü rfen 25% der realisierten aGF im 1. Untergeschoss als freie Nutzung konsumiert werden. Für die Definition des Untergeschosses zählt diese Fläche jedoch als aGF Die Ausrichtung de r Hauptbaukörper richtet sich nach der im Plan definierten Feng-Shui- Achse: von dieser Achse kann für die Anordnung der Häuser um höchstens 10~ abgewichen werden , die maximale Ausdrehung von 131 ° ab der Nordsüdachse ist hierbei einzu- ·I A1 -----....--...- ----- a(1E ... max~ '267 m• ~ halten Hauptbaukörper können ausschliesslich um 90' zur festgelegten Ausrichtung gedreht werden 9. Die eingeschossigen Anbauten für die Garagierung und die Hauserschl iess ung entlang der Nebenzufahrten/Aufenthaltstrassen müssen auf die Spezialbaulinie für Anbauten gestellt werden. Auf einer Seite dürfen die Anbauten bis 2.50 man die Grenze zur Nachbarsparzelle gestellt werden, sofe rn sie ausschliesslich der Garagierung und der direkten Hauserschliessung dienen. Der Gebäudeabstand zwischen einer Anbaute und einem benachbarten Hauptba u kann zudem zugunsten einer funktiona len Garagierungsanordnung auf 5.50 m reduziert we rde n. Nutzung Erschliessung 11 . Die Geschosshöhen dürfen 3.00 m überschreiten, sofern die maximale Fassadenhöhe gemäss Bauordnung gesamthaft eingehalten ist Werden 3.00 m überschritten, wird die angerechnete Geschossftäche dieses Geschosses um den prozentualen Anteil der Mehrhöhe erhöht. Es sind ausschliesslich Flachdächer erlaubt. Dächer sind retentionswirksam auszubilden . Für die äussere Farbgebung sind naturnahe Farben zu bevorzugen , unbunte Fassaden (gebrochenes We iss und Grauabstufungen) s ind erlaubt. Grelle Fa rben mit hoher Sättigung sind nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Gestaltung von Dachflächen und technischen Aufbauten . Im bezeichneten Gesta ltungsbereich um das schützenswerte KulturobJekt (Assek Nr. 180a) sind für das Unte r- und das Erdgeschoss Farbtöne zwischen einem gebrochenen Weiss bis Grauweiss und für die Obergeschosse ein naturnaher Erdfarbton zu verwenden . Erlaubt sind Einfamilienhäuser mit einer Einliegerwohnung, sowie Doppeleinfamilienhäuser mit je einer Einliegerwohnung . 14. Die Hauptzufahrt ist eine öffentliche Strasse. Sie misst im Normalprofil 5 m in der Breite und ist als Mischverkehrsfläche mit e nem verkehrsberuhigten Temporegime auszubilden . 15 Entlang der Hauptzufahrt sind du rch die Privaten hochstäm mige, standortgerechte und schnittfähige Laubbäume gemäss Plan zu pflanzen, zu unterhalten und bei Verlust z u ersetzen. An der Hauptzufahrt ist im Bereich des Quartierplatzes die Im Pla n aufgeführte Wendemöglichkeit für Notfall - und Entsorgu ngsfahrzeuge zu realisieren . Die Nutzung als Wendeplatz entfällt mit der Fortsetzung der Ha uptzufah rt und hat dann zu mal wieder allein ig der Freiraum-Nutzung zu dienen. Für die Gestaltung der Nebenzufahrt/Aufenthaltsstrassen gilt a). Die Strasse darf in Längs- und in Querrichtung nur ein minimales Gefälle aufweisen ; b). Im Einmündungsbereich In die Hauptz ufahrt muss die Strasse für den Begegnungsfall PW/PW Sm breit (doppelspu rig) sein ; c). In der Mitte ist eine 3 m breite asphaltierte Fah rbahn zu real isieren ; d ) Pro Nebe nzufahrtsstrang ist beidseitig je ein 2 m breiter, befestigter, mit Ausnahme von Garagenvorplätzen und Hauszur;iängen, versickerun;;isfäh1ger Mehrzweckstreifen ohne Höhenversatz und ohne Bebauung vorzusehen . Dieser dient wahlweise dem Kreuzen von Fahrzeugen , fü r Spielbereiche, oder vor den Garagen zu Abstellzwecken ; e), Vor den Garagen sind mindestens zwei Abstellplätze mit einer Tiefe von 5.00 m zu rea lisieren . Die Vorplätze der einzelnen Baueinheiten dürfen nicht gegenüber liegen f). Pro Nebenzufehrtsstrang ist mindestens ein Spielbereich vorzusehen und von Autos freizuhalten ; g). Ansonsten ist die Nebenzufahrt/Aufenthaltsstrasse bis zu den Fassade n als gut gestalteter, pr ivat nutzbarer Vorplatzbereich zu real isieren , der als Te il des Strassenraums weder eingezäu nt noch abgetrennt werden darf; h). Es sind Bäume zu pflanzen, deren Pflege, Unterhalt und Information Richtprojekt Quartierplatz ca. 1'153 m2 w ~ r,ia~ ~ ........- aw ■------------ W0:..---__:__.!•L_.:.______, ____ -· ------------------------------ -------~--,-------,...,....,i=;,:;'c'==;,..,,,.., 1 w N z w Ir Cl z w z •8 ' 3.50 m Durchfahrt lür 8 .., F8uerwehr i;iew.l~rlei11t~•a~..~;;:;;:;;;';';,;;:;;:::,i;;;:;;:!_ 8<'1 w " "8 471 .90 • A2 A3 • A4 aGF = max. 1'268 m• aGF • max, 1'012 m• aGF max.= 1'222 m' li! ;; i ! 4059 i i• .rao d . 471 94 l- - w i• i• i• C AZ. 0.3 ~ ~ +480. 1--- in. 4.00, ·-+48629mOM ' O.M ~ 6.00 ,1 1--·- besteh nde;re,.;in - - - - - - !-- " 1 AZ0.3 \ B2 aGF = max.,53 m• / rY'~d 264>1 8 ~ I ' 3617 r~. I ~' "--1 enbühlstrasse Gu99 3717 1 6'~ -__L----r \ _J\ \ J\l \ ~ 1 3714 J) lLl ~ OTIZ: GEBAU DE PRZL 371~ PfiO~ENTRAGAB ZUGMA?.CH \ VMG 09.07 ::OGS \ __,1...----" 13713 ---' / / \\ /L, \C ,i ~\1 Freiraum Ersatz sind privatrechtlich zu regeln ; i.) die Kehrbereiche für Personenwagen am Ende der Nebenzufahrt/ Aufenthattsstrassen sind nach VSS-Norm zu realisieren und privatrechtlich zu sichern; j). Massgebend für die Umsetzung ist das Richtprojekt gemass Quartlergesta ltungsplom . und Umgebung 18. Der Quartierplatz muss mindestens 1'150 m2 gross sein, und ist zusammen mit der Hauptz ufah rt gesamthan zu erstell en. Er ist als Ort mit ein er hohen Aufenth altsq ua li1ät von Ba uten freizu halten , und mit Srt:z- und Verweilgelegenheiten auszustatten und zu beschatten Massgebend für die Gestaltung ist das Konzept gem8.6s QuartIergesta1tungsplan und das Richtprojekt zum Bebauungsplan . Der Gemeinde ist mit dem Bauprcjekt der Nachweis zu erb ri ngen , dass der Unt erhalt durch die Privaten sicher gestellt ist. 19. Die befestigten Ouartierwegverbindungen müsse n min . 1.20 m breit und sind zusammen mit den Nebenzufahrten/Aufenthaltsstrassen zu erstellen . Der Unterhalt der Quartierwegverbindungen obliegt der Miteigentümerschaft und ist privatrechtlich zu regeln 20 Stützwer ke zur Terra ingestaltung dürfen auf die Grenze der bergseltigen Parzelle geste llt werden ; diese dürfen in begründeten Fallen (steiles Terrain) bis 3.00 m hoch sein , und bei einer Höhe von über 1.20 m höchstens 20 m lang sein . Stützwerke sind generell einheitlich mit Meta ll körben mit Bruchsteinen zu erste llen und partiell zu begrünen . 21 . Der westliche Siedlungsrand ist zur Landschaft hin offen und im Sin ne eines fliessenden Übergangs zu gestalten und örtlich zu bepflanzen . Massr;iebend ist das Richtprojekt zu r Bebauung der Westparzel len . 22 . Es sind standortgerechte und möglichst einheimische Pnanzen zu verwenden , Umwelt und Energie 23. Im Bereich mit Lärmschutzmassnahmen muss zusammen mit dem Baugesuch der Nachweis erbracht werden, dass die Planungswerte eingehalten werden . 24 . Sonnenkollektoren sind möglichst in die Fassaden- und Dachgestaltung zu integrieren Versorgung und Entsorgung 25. Das MeteorMasser ist zu r etendieren , wo es mit verhältnismässigem Aufvvand mög lich ist An den im Plan bezeichneten Stellen sind Retentionsanlagen vorzusehen 26 . Im Plan sind die Standorte für die zentrale Abfallentsorgung und die Wendemöglichkeiten für Notfall- und Entsorgungsfahrzeuge bezeichnet. Schlussbestimmungen 27 Sofern dieser Bebauungsplan ke ine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die Bauordnung der Gemeinde Baar und weitere darin beschriebene Normenwerl<e. Der Gemeinderat kann im Sinne von §31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen gestatten 28. Vor Erteilu ng der ersten Baubewilligung im Planungsgebiet müssen die folgenden !nfrastrul<turanlagen durch die Privaten funktionsfähig erstellt sein : a. ) Hauptzufahrt mit Bäumen und Quart ierplatz ; b.) Hauptkanali sation und betroffene Retentionsanlagen; c.) betroffene Nebenzufahrt/ Aufenttialtsstrasse mit Fusswegverbindung ; d.) betroffene Entsorgu ngsstelle. 29. Der Gemei nde ist mit den Bauprojekten der Nachweis zu erbringen , dass. der UntErhalt und der Ersatz der unter Bestimmunr;i 28 genannten lnfrastrulcturan/agen sichergestellt ist. 10 00 13.001 - .__ +484 OS m ü.M , .... 1 ' -+481~ ü.M Quartierstrane +480.9-1..m O.M 1 1500 1 +,478.'t&,.mj ü.M r-i.min. 8 00 +4 75.8.l.,.m 0.M. - - 6.00 3.00 600 1bes~hende~Te~:- -- - -1- _ Q_u~rt~rstrasse 1- -- -1 -- 1 +483.2l,_m ü.M. J " " - " ' - - SCHN ITT B - 8 +481.54 m ü.M. Ouertiers1rasse -- --~- l '1 •~e •• i1 1min. s.oo ... 478.50müM . 7-->=~----- ._,"- = ~~1~5.~00~ = ~ •. + ------i l min. 4_ I 6.00 3.00 6.00 i SCHNITT A-A
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