Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 9. April 1996 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 17
1. In Kroatien wohnhafte Personen, die Leistungen wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nach den schweizerischen Rechtsvorschriften beanspruchen, reichen ihren Antrag direkt beim zuständigen schweizerischen Unfallversicherer ein. Der Antrag kann auch beim zuständigen Träger der kroatischen Renten- und Invalidenversicherung eingereicht werden. Dieser leitet den Antrag durch Vermittlung der in Artikel 2 Buchstabe B Ziffer ii erwähnten Verbindungsstelle und der Suva an den zuständigen Unfallversicherer weiter. 2. In der Schweiz wohnhafte Personen, die Leistungen wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nach den kroatischen Rechtsvorschriften beanspruchen, reichen ihren Antrag direkt oder durch Vermittlung der Suva bei der in Artikel 2 Buchstabe B Ziffer ii erwähnten Verbindungsstelle ein. Diese leitet den Antrag soweit erforderlich an den zuständigen kroatischen Träger der Renten- und Invalidenversicherung weiter.
Art. 17
1. In Kroatien wohnhafte Personen, die Leistungen wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nach den schweizerischen Rechtsvorschriften beanspruchen, reichen ihren Antrag direkt beim zuständigen schweizerischen Unfallversicherer ein. Der Antrag kann auch beim zuständigen Träger der kroatischen Renten- und Invalidenversicherung eingereicht werden. Dieser leitet den Antrag durch Vermittlung der in Artikel 2 Buchstabe B Ziffer ii erwähnten Verbindungsstelle und der Suva an den zuständigen Unfallversicherer weiter. 2. In der Schweiz wohnhafte Personen, die Leistungen wegen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nach den kroatischen Rechtsvorschriften beanspruchen, reichen ihren Antrag direkt oder durch Vermittlung der Suva bei der in Artikel 2 Buchstabe B Ziffer ii erwähnten Verbindungsstelle ein. Diese leitet den Antrag soweit erforderlich an den zuständigen kroatischen Träger der Renten- und Invalidenversicherung weiter.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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