Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 9. April 1996 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 19
1. In Kroatien wohnhafte Personen können gegen die Verfügungen des schweizerischen Unfallversicherers bei diesem Einsprache erheben und gegen den Einspracheentscheid bei dem in der Rechtsmittelbelehrung bezeichneten kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde erheben. Gegen das Urteil des kantonalen Versicherungsgerichtes kann in der Folge beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Einsprachen und Beschwerden sind entweder direkt oder durch Vermittlung der in Artikel 2 Buchstabe B erwähnten Verbindungsstellen einzureichen. Im letzteren Fall ist von der betreffenden Verbindungsstelle das Eingangsdatum auf der Rechtsschrift zu vermerken. 2. In der Schweiz wohnhafte Personen können gegen die Verfügungen der zuständigen kroatischen Träger bei diesen Einsprache erheben und gegen die Einspracheentscheide beim Verwaltungsgericht der Republik Kroatien in Zagreb Beschwerde erheben. Die Einsprachen und Beschwerden sind entweder direkt oder durch Vermittlung der Suva einzureichen. Im letzteren Fall ist von dieser das Eingangsdatum auf der Rechtsschrift zu vermerken.
Art. 19
1. In Kroatien wohnhafte Personen können gegen die Verfügungen des schweizerischen Unfallversicherers bei diesem Einsprache erheben und gegen den Einspracheentscheid bei dem in der Rechtsmittelbelehrung bezeichneten kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde erheben. Gegen das Urteil des kantonalen Versicherungsgerichtes kann in der Folge beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Einsprachen und Beschwerden sind entweder direkt oder durch Vermittlung der in Artikel 2 Buchstabe B erwähnten Verbindungsstellen einzureichen. Im letzteren Fall ist von der betreffenden Verbindungsstelle das Eingangsdatum auf der Rechtsschrift zu vermerken. 2. In der Schweiz wohnhafte Personen können gegen die Verfügungen der zuständigen kroatischen Träger bei diesen Einsprache erheben und gegen die Einspracheentscheide beim Verwaltungsgericht der Republik Kroatien in Zagreb Beschwerde erheben. Die Einsprachen und Beschwerden sind entweder direkt oder durch Vermittlung der Suva einzureichen. Im letzteren Fall ist von dieser das Eingangsdatum auf der Rechtsschrift zu vermerken.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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