Link auf PDF Zivilschutzverordnung
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Change 1
Art. 6 II. Aufgaben und Zuständigkeiten
Gemeinderat 1 Der Gemeinderat vollzieht die ihm von Bund und Kanton übertragenen Aufgaben des Zivilschutzes. Er übt die Aufsicht über sämtliche Tätigkeiten im Zivilschutz aus. 2 Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a) Die Wahl aa) der Kommandantin oder des Kommandanten der Zivilschutzorganisation sowie einer oder mehrerer Stellvertretungen; bb) der Leiterin oder des Leiters der Zivilschutzstelle. b) Die Genehmigung eines Pflichtenheftes für die Kommandantin oder den Kommandanten der Zivilschutzorganisation sowie deren Stellvertretungen. c) Die Genehmigung des Leistungsauftrags für die Zivilschutzorganisation. d) Die Genehmigung der Verzeichnisse über die Kulturgüter von lokaler Bedeutung. e) Das Aufgebot der Schutzdienstpflichtigen aa) bei Katastrophen und in Notlagen, bb) für Instandstellungsarbeiten, cc) für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft. Der Gemeinderat kann diese Zuständigkeit delegieren. f) Einreichung von Gesuchen an die zuständigen Instanzen aa) für die Erstellung, Änderung, Erneuerung, Ausrüstung und Aufhebung von öffentlichen Schutzräumen und Anlagen; bb) für den Einsatz zu Gunsten der Gemeinschaft gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. c. g) Anzeigeerstattung bei Widerhandlungen gegen diese Verordnung. h) Beschlussfassung aa) über die Erstellung der durch die zuständigen Instanzen bewilligten Zivilschutzbauten. bb) über die Entschädigung für die Kommandantin oder den Kommandanten der Zivilschutzorganisation, deren Stellvertretungen und die Fachbereichsverantwortlichen.
Art. 6 II. Aufgaben und Zuständigkeiten
Gemeinderat 1 Der Gemeinderat vollzieht die ihm von Bund und Kanton übertragenen Aufgaben des Zivilschutzes. Er übt die Aufsicht über sämtliche Tätigkeiten im Zivilschutz aus. 2 Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a) Die Wahl aa) der Kommandantin oder des Kommandanten der Zivilschutzorganisation sowie einer oder mehrerer Stellvertretungen; bb) der Leiterin oder des Leiters der Zivilschutzstelle. b) Die Genehmigung eines Pflichtenheftes für die Kommandantin oder den Kommandanten der Zivilschutzorganisation sowie deren Stellvertretungen. c) Die Genehmigung des Leistungsauftrags für die Zivilschutzorganisation. d) Die Genehmigung der Verzeichnisse über die Kulturgüter von lokaler Bedeutung. e) Das Aufgebot der Schutzdienstpflichtigen aa) bei Katastrophen und in Notlagen, bb) für Instandstellungsarbeiten, cc) für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft. Der Gemeinderat kann diese Zuständigkeit delegieren. f) Einreichung von Gesuchen an die zuständigen Instanzen aa) für die Erstellung, Änderung, Erneuerung, Ausrüstung und Aufhebung von öffentlichen Schutzräumen und Anlagen; bb) für den Einsatz zu Gunsten der Gemeinschaft gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. c. g) Anzeigeerstattung bei Widerhandlungen gegen diese Verordnung. h) Beschlussfassung aa) über die Erstellung der durch die zuständigen Instanzen bewilligten Zivilschutzbauten. bb) über die Entschädigung für die Kommandantin oder den Kommandanten der Zivilschutzorganisation, deren Stellvertretungen und die Fachbereichsverantwortlichen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.