Propose a change

Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1 Sachlicher Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz gilt für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die angeordnet und durchgeführt wird: a. im Rahmen eines Strafverfahrens; b. zum Vollzug eines Rechtshilfeersuchens; c. im Rahmen der Suche nach vermissten Personen; d. im Rahmen der Fahndung nach Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder gegen die eine freiheitsentziehende Massnahme angeordnet wurde; e. im Rahmen des Vollzugs des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 (NDG); f. im Rahmen von Mobilfunklokalisierungen nach dem Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). 2 Für Auskünfte über den Zahlungsverkehr, der dem Postgesetz vom 17. Dezember 2010 (PG) untersteht, gelten die Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde. Siehe Art. 46 Ziff. 1 SR 121 Eingefügt durch Ziff. I 13 des BG vom 25. Sept. 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2021 565; 2022 300; BBl 2019 4751). SR 120 SR 783.0

Your change, as a redline

Art. 1 Sachlicher Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz gilt für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die angeordnet und durchgeführt wird: a. im Rahmen eines Strafverfahrens; b. zum Vollzug eines Rechtshilfeersuchens; c. im Rahmen der Suche nach vermissten Personen; d. im Rahmen der Fahndung nach Personen, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder gegen die eine freiheitsentziehende Massnahme angeordnet wurde; e. im Rahmen des Vollzugs des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 (NDG); f. im Rahmen von Mobilfunklokalisierungen nach dem Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). 2 Für Auskünfte über den Zahlungsverkehr, der dem Postgesetz vom 17. Dezember 2010 (PG) untersteht, gelten die Bestimmungen über die Zeugnispflicht und über die Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde. Siehe Art. 46 Ziff. 1 SR 121 Eingefügt durch Ziff. I 13 des BG vom 25. Sept. 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2021 565; 2022 300; BBl 2019 4751). SR 120 SR 783.0

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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