Propose a change

Vereinbarung über den Schutz und die Pflege des Weltkulturerbes Stiftsbezirk St.Gallen

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 17

Delegation 1 Die Vertragsparteien delegieren an den Verein Weltkulturerbe Stiftsbezirk St.Gallen: a) die Ausarbeitung des Managementplans; b)* die Koordination für die Ausarbeitung und Umsetzung der vierjährigen Aufgaben- und Massnahmenplanung; c)* die Verwaltung und Freigabe der finanziellen Mittel, welche die zuständigen Organe der beteiligten Körperschaften nach Art. 9 Abs. 2 Bst. a und c in Verbindung mit Art. 12 Abs. 2 dieser Vereinbarung für die Umsetzung der gemeinsamen Aufgaben und Massnahmen bereitstellen; d)* den Umgang mit Mehr- oder Minderkosten bei den gemeinsamen Aufgaben und Massnahmen während der vierjährigen Aufgaben- und Massnahmenplanung. Es gelten folgende Rahmenbedingungen: 1. Die finanziellen Mittel können im Einvernehmen der mitfinanzierenden Körperschaften zwischen den gemeinsamen Aufgaben und Massnahmen umgelagert werden, soweit dies zweckmässig ist und die Umsetzung der einzelnen gemeinsamen Aufgaben und Massnahmen nicht beeinträchtigt. 2. Am Ende der vierjährigen Aufgaben- und Massnahmenplanung nicht ausgeschöpfte finanzielle Mittel werden den Vertragsparteien anteilmässig zurückerstattet. 277.3

Your change, as a redline

Art. 17

Delegation 1 Die Vertragsparteien delegieren an den Verein Weltkulturerbe Stiftsbezirk St.Gallen: a) die Ausarbeitung des Managementplans; b)* die Koordination für die Ausarbeitung und Umsetzung der vierjährigen Aufgaben- und Massnahmenplanung; c)* die Verwaltung und Freigabe der finanziellen Mittel, welche die zuständigen Organe der beteiligten Körperschaften nach Art. 9 Abs. 2 Bst. a und c in Verbindung mit Art. 12 Abs. 2 dieser Vereinbarung für die Umsetzung der gemeinsamen Aufgaben und Massnahmen bereitstellen; d)* den Umgang mit Mehr- oder Minderkosten bei den gemeinsamen Aufgaben und Massnahmen während der vierjährigen Aufgaben- und Massnahmenplanung. Es gelten folgende Rahmenbedingungen: 1. Die finanziellen Mittel können im Einvernehmen der mitfinanzierenden Körperschaften zwischen den gemeinsamen Aufgaben und Massnahmen umgelagert werden, soweit dies zweckmässig ist und die Umsetzung der einzelnen gemeinsamen Aufgaben und Massnahmen nicht beeinträchtigt. 2. Am Ende der vierjährigen Aufgaben- und Massnahmenplanung nicht ausgeschöpfte finanzielle Mittel werden den Vertragsparteien anteilmässig zurückerstattet. 277.3

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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