Verordnung über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
As published
Art. 14 Allgemeine Bestimmungen
1 Ein Gesuch um Zulassung eines Biozidprodukts muss bei der Anmeldestelle eingereicht werden.
2 Der Inhalt des Gesuchs richtet sich nach folgenden Anhängen:
a. für Gesuche um Zulassung ZL oder ZnL: nach Anhang 5;
b. für Gesuche um vereinfachte Zulassung: nach Anhang 6;
c. für Gesuche um Anerkennung: nach Anhang 7;
d. für Gesuche um Zulassung ZN: nach Anhang 8;
e. für Gesuche um Zulassung für den Parallelhandel: nach Anhang 8a.
3 Ein Gesuch um Zulassung eines Biozidprodukts, das aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen besteht oder solche enthält, muss zusätzlich die Anforderungen der FrSV erfüllen.
4 Gesuch und Unterlagen müssen eingereicht werden:
a. in dem von der Anmeldestelle vorgegebenen elektronischen Format;
b. in einer Amtssprache oder in Englisch; betrifft das Gesuch ein Biozidprodukt, das aus gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen besteht oder solche enthält, so muss mindestens die Zusammenfassung des Gesuchs in einer Amtssprache abgefasst sein.
5 Die Anmeldestelle kann auf Antrag einer Beurteilungsstelle Muster oder Entwürfe der Verpackung, der Kennzeichnung oder der Merkblätter verlangen.
SR 814.911
Your change, as a redline
Art. 14 Allgemeine Bestimmungen
1 Ein Gesuch um Zulassung eines Biozidprodukts muss bei der Anmeldestelle eingereicht werden.
2 Der Inhalt des Gesuchs richtet sich nach folgenden Anhängen:
a. für Gesuche um Zulassung ZL oder ZnL: nach Anhang 5;
b. für Gesuche um vereinfachte Zulassung: nach Anhang 6;
c. für Gesuche um Anerkennung: nach Anhang 7;
d. für Gesuche um Zulassung ZN: nach Anhang 8;
e. für Gesuche um Zulassung für den Parallelhandel: nach Anhang 8a.
3 Ein Gesuch um Zulassung eines Biozidprodukts, das aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen besteht oder solche enthält, muss zusätzlich die Anforderungen der FrSV erfüllen.
4 Gesuch und Unterlagen müssen eingereicht werden:
a. in dem von der Anmeldestelle vorgegebenen elektronischen Format;
b. in einer Amtssprache oder in Englisch; betrifft das Gesuch ein Biozidprodukt, das aus gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen besteht oder solche enthält, so muss mindestens die Zusammenfassung des Gesuchs in einer Amtssprache abgefasst sein.
5 Die Anmeldestelle kann auf Antrag einer Beurteilungsstelle Muster oder Entwürfe der Verpackung, der Kennzeichnung oder der Merkblätter verlangen.
SR 814.911
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.