nngerneinde glarLJs Datum Reg.Nr. einzigartig vielseitig, 25.01 .2018 05.0'l Gebüh renta rif irn EBauvvesen qemäss Gemeinderatsbeschluss vom 22. Februar 2018 Für die Behandlung von Baugesuchen, Meldeverfahren, Voranfragen, Bauermittlungen, Abklärungen, etc., bei der Vornahme von administrativen Massnahmen und bei der Erteilung von Bewilligungen werden folgende Gebühren erhoben: Bauvorhaben gemäss Artikel 73 der Kant. Bauverordnung werden im ordentlichen Verfahren behandelt. Bauvorhaben gemäss Art.74 der Kant. Bauverordnung werden im Meldeverfahren behandelt. 14. Meldeverfahren ohne Kant. Mitwirkung 100.00 15. Meldeverfahren mit Kant. Mitwirkung 150.00 Art der Bewilligung CHF 1 Neubau Einfam ilienhäuser 700.00 2. Neubau Mehrfamilienhäuser 700.00 plus 300.00 pro zus. Wohnung 3. Neubau Geschäftshäuser, Gewerbebauten, ind ustrielle Bauten, Fabriken, Einkaufszentren mind. 2'200.00 4. Neubau Garagen / Abstellplätze, pro Plalz 200.00 5. An-, Aufbauten mind. 300.00 6. Ein- und Umbauten Einfamilienhäuser 300.00 7 Ein- und Umbauten Mehrfamilienhäuser 500.00 8. Ein- und Umbauten Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen 700.00 9. U m bauten Geschäftshäuser 500.00 '10 Fassaden-, Fenstersanierungen (ord. Verfahren) 150.00 11 Reklameanlagen, Leuchtreklamen, pro Anlage 100.00 12 Abbrüche im ordentlichen Verfahren mind. 300.00 13 Ausnahmebewil ligungen Bau bewil ligu ngsgebühr plus 200.00 Seite 1/2 16. Abgelehnte Baugesuche wie Baubewilligung 17 Projektänderungen gemäss Tarif Umbau 18. Nachträglich eingereichte Baugesuche Bau bewill igu ngsgebü hr plus 200.00 19 Baustopp, Wiederherstellu ngsverfügu ng 400.00 20 Widerrechtlich erstellte Bauten Bau bewill igu ngsgebühr plus 300.00 21 Bauermittlungen nach Aufwand, mind. 300.00 22 Uberbauungspläne nach Aufwand, mind. 1'000.00 23 Expertisen und Gutachten nach Aufwand Besonderer Aufwand bei administrativen Massnahmen bei der Behandlung von Gesuchen und der Uberwachung von Bewilligungen 50.00/std Wenn für die Beurteilung von Baueingaben, Bauermittlungen, Uberbauungsplänen, etc. Gutachten und Expertisen oder den Miteinbezug der Gestaltungskommission notwendig sind, werden die daraus erwachsenden Kosten der Bauherrschaft, zusätzlich zur Bewilligungsgebühr, belastet. Die Baukommission ist berechtigt, dafür einen Kostenvorschuss zu verlangen. 26 Baustelleninstallationen auf öffentlichem Grund 5 Rp. pro m2 und Tag weitere Gebühren Depot für Baukontrollen Für die zu meldenden Baukontrollen wird ein Depot gemäss Art. B0 der Bauordnung erhoben. Bei geringfügigen Bauvorhaben, (Gartenhäuser, Reklameanlagen, Meldeverfahren usw.) kann auf das Verlangen eines Depots verzichtet werden, sofern keine sicherheitsrelevanten Auflagen verfügt werden. Die Depots werden zinslos zurückerstattet, wenn die entsprechenden Baustadien rechtzeitig gemeldet werden. Andernfalls verfallen die Depots zugunsten des Kontos "Baubewilligungsgebühren". Ein verfallenes Depot befreit nicht von der Pflicht, eine verfügte Baukontrolle durchführen zu lassen. a zwei verlangte Kontrollen (Baubeginn/-Ende) 500.00 b drei (Baubeginn/Rohbau/Ende) 750.00 c vier (Bau begin n/SchnurgerüsVRohbau/Ende) 1'000.00 Weitere Bestimmungen Für alle in dieser Gebührenordnung nicht namentlich aufgeführten Eingaben oder für solche, die besondere Umtriebe verursachen, wird die Gebühr sinngemäss und von Fall zu Fall berechnet. Dieser Gebührentarif tritt zusammen mit der am 8. Januar 2018 genehmigten Nutzungsplanung in Kraft und gilt auch für Baugesuche, die vor diesem Datum eingereicht worden sind. Mit dem lnkrafttreten d Gebührentarifs wird der bisherige Gebührentarif gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 21 2014 aufgehoben des Gemeinderates n Marti Max Widmer GemeindeschreiberGemeindepräsident Seile 212
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Gebührentarif im Bauwesen
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