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Verordnung über die internationale militärische Kooperation

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

Die folgenden Stellen können in ihrem Aufgabenbereich ohne vorgehende Zustimmung des Armeestabs internationale militärische Kontakte formell aufnehmen: a. die Nachrichtendienste des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS); b. das SEPOS; c. die Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit, die Fachstelle Betriebssicherheit und die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen des VBS; d. das Oberauditorat und die Militärjustiz; e. das Bundesamt für Rüstung sowie die Rüstungsunternehmen des Bundes, sofern keine schweizerischen Militärpersonen, militärischen Stellen und Organisationen, militärischen Übungen, Veranstaltungen, Stäbe, Truppen, Schulen, Kurse oder Anlagen betroffen sind; f. die für internationale Beziehungen zuständige Stelle der Gruppe Verteidigung (Internationale Beziehungen Verteidigung); g. das Kompetenzzentrum SWISSINT der Armee im Rahmen der bewilligten Einsätze; h. das Militärgeographische Institut des Bundesamtes für Landestopografie.

Your change, as a redline

Art. 5 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht

Die folgenden Stellen können in ihrem Aufgabenbereich ohne vorgehende Zustimmung des Armeestabs internationale militärische Kontakte formell aufnehmen: a. die Nachrichtendienste des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS); b. das SEPOS; c. die Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit, die Fachstelle Betriebssicherheit und die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen des VBS; d. das Oberauditorat und die Militärjustiz; e. das Bundesamt für Rüstung sowie die Rüstungsunternehmen des Bundes, sofern keine schweizerischen Militärpersonen, militärischen Stellen und Organisationen, militärischen Übungen, Veranstaltungen, Stäbe, Truppen, Schulen, Kurse oder Anlagen betroffen sind; f. die für internationale Beziehungen zuständige Stelle der Gruppe Verteidigung (Internationale Beziehungen Verteidigung); g. das Kompetenzzentrum SWISSINT der Armee im Rahmen der bewilligten Einsätze; h. das Militärgeographische Institut des Bundesamtes für Landestopografie.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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