Gesetz über die Kantonale Lehrmittelverwaltung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Aufgaben 1 Die Lehrmittelverwaltung erfüllt die Aufgaben, die ihr durch die Schulgesetzgebung übertragen werden, und zwar insbesondere folgende: a) Sie hält für die Schulen stets die von der Direktion verlangten Lehrmittel und Schulmaterialien bereit. b) In der Regel liefert sie den Schulen und den offiziellen Institutionen im Rahmen der obligatorischen Schulpflicht die nötigen Lehrmittel und die Schulmaterialien, inklusive der Materialien für textiles und nichttextiles Handarbeiten. c) Sie kann die Lehrmittel und Schulmaterialien auf Verlangen auch an Schulen liefern, die Unterricht ausserhalb der Schulpflicht anbieten. 1) Heute: Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten. Kantonale Lehrmittelverwaltung – G 413.4.1 d) Nach Entscheid der Direktion gibt sie Lehrmittel heraus, die speziell für den Kanton Freiburg bestimmt sind. e) Sie arbeitet mit vergleichbaren Institutionen anderer Kantone und mit den interkantonalen Stellen zusammen, die mit der Erarbeitung und der Herausgabe von Lehrmitteln beauftragt sind. f) Sie kann sich an Projekten, die mit der Herstellung von Lehrmitteln verbunden sind, und an anderen ausbildungsbezogenen Aufgaben beteiligen. 2 Die Lehrmittelverwaltung kann auf vertraglicher Grundlage Dienstleistungen erbringen, die mit ihren Haupttätigkeiten in Zusammenhang stehen.
Art. 2
Aufgaben 1 Die Lehrmittelverwaltung erfüllt die Aufgaben, die ihr durch die Schulgesetzgebung übertragen werden, und zwar insbesondere folgende: a) Sie hält für die Schulen stets die von der Direktion verlangten Lehrmittel und Schulmaterialien bereit. b) In der Regel liefert sie den Schulen und den offiziellen Institutionen im Rahmen der obligatorischen Schulpflicht die nötigen Lehrmittel und die Schulmaterialien, inklusive der Materialien für textiles und nichttextiles Handarbeiten. c) Sie kann die Lehrmittel und Schulmaterialien auf Verlangen auch an Schulen liefern, die Unterricht ausserhalb der Schulpflicht anbieten. 1) Heute: Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten. Kantonale Lehrmittelverwaltung – G 413.4.1 d) Nach Entscheid der Direktion gibt sie Lehrmittel heraus, die speziell für den Kanton Freiburg bestimmt sind. e) Sie arbeitet mit vergleichbaren Institutionen anderer Kantone und mit den interkantonalen Stellen zusammen, die mit der Erarbeitung und der Herausgabe von Lehrmitteln beauftragt sind. f) Sie kann sich an Projekten, die mit der Herstellung von Lehrmitteln verbunden sind, und an anderen ausbildungsbezogenen Aufgaben beteiligen. 2 Die Lehrmittelverwaltung kann auf vertraglicher Grundlage Dienstleistungen erbringen, die mit ihren Haupttätigkeiten in Zusammenhang stehen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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