Propose a change

G vom 20. Oktober 2010 über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz; DLG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 1 Gegenstand und Zweck

1) Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen fest und regelt insbesondere: a) die Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners und dessen Aufgaben; b) die Erteilung von Genehmigungen; c) die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit; d) die Pflichten des Dienstleistungserbringers. 2) Es bezweckt insbesondere: a) die Erbringung von Dienstleistungen zu vereinfachen; b) eine hohe Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten; c) die Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungsmarkts zu fördern. 3) Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (nachfolgend "Dienstleistungsrichtlinie"). 4) Die gültige Fassung der EWR-Rechtsvorschriften, auf die in diesem Gesetz Bezug genommen wird, ergibt sich aus der Kundmachung der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nach Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes.

Your change, as a redline

Art. 1 Gegenstand und Zweck

1) Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen fest und regelt insbesondere: a) die Schaffung eines einheitlichen Ansprechpartners und dessen Aufgaben; b) die Erteilung von Genehmigungen; c) die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit; d) die Pflichten des Dienstleistungserbringers. 2) Es bezweckt insbesondere: a) die Erbringung von Dienstleistungen zu vereinfachen; b) eine hohe Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten; c) die Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungsmarkts zu fördern. 3) Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (nachfolgend "Dienstleistungsrichtlinie"). 4) Die gültige Fassung der EWR-Rechtsvorschriften, auf die in diesem Gesetz Bezug genommen wird, ergibt sich aus der Kundmachung der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nach Art. 3 Bst. k des Kundmachungsgesetzes.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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