Propose a change

G vom 20. Oktober 2010 über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz; DLG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 3 Ausnahmen

1) Dieses Gesetz findet auf folgende Tätigkeiten keine Anwendung: a) nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; b) Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung und Rückversicherung, betrieblicher oder individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung, einschliesslich der in Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU aufgeführten Dienstleistungen, Schwarmfinanzierung im Sinne der Verordnung (EU) 2020/1503, Kryptowerten im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1114; bbis) VT-Dienstleistungen; c) Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste nach Massgabe der: 1. Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation; 2. Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation; d) Verkehrsdienstleistungen, die in den Anwendungsbereich von Teil III Kapitel 6 EWRA fallen; e) Dienstleistungen von Personalverleihunternehmen; f) Gesundheits- und pharmazeutische Dienstleistungen, die von Angehörigen eines reglementierten Gesundheitsberufs erbracht werden; g) audiovisuelle Dienste, auch im Kino- und Filmbereich, ungeachtet der Art ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, sowie Rundfunk; h) Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschliesslich Lotterien, Glücksspiele in Spielbanken und Wetten; i) Tätigkeiten, die im Sinne von Art. 32 EWRA mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind; k) soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden; l) Sicherheitsgewerbe; m) Tätigkeiten von Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen besetzt werden. 2) Es gilt nicht für den Bereich der Steuern und die Belange des Ausländerrechts. 3) Es berührt nicht die in Art. 1 der Dienstleistungsrichtlinie genannten Bereiche, insbesondere nicht das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, einschliesslich den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie das Recht, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen und durchzusetzen. 4) Es betrifft ferner nicht die Regeln des internationalen Privatrechts.

Your change, as a redline

Art. 3 Ausnahmen

1) Dieses Gesetz findet auf folgende Tätigkeiten keine Anwendung: a) nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; b) Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung und Rückversicherung, betrieblicher oder individueller Altersversorgung, Wertpapieren, Geldanlagen, Zahlungen, Anlageberatung, einschliesslich der in Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU aufgeführten Dienstleistungen, Schwarmfinanzierung im Sinne der Verordnung (EU) 2020/1503, Kryptowerten im Sinne der Verordnung (EU) 2023/1114; bbis) VT-Dienstleistungen; c) Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation sowie zugehörige Einrichtungen und Dienste nach Massgabe der: 1. Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation; 2. Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation; d) Verkehrsdienstleistungen, die in den Anwendungsbereich von Teil III Kapitel 6 EWRA fallen; e) Dienstleistungen von Personalverleihunternehmen; f) Gesundheits- und pharmazeutische Dienstleistungen, die von Angehörigen eines reglementierten Gesundheitsberufs erbracht werden; g) audiovisuelle Dienste, auch im Kino- und Filmbereich, ungeachtet der Art ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, sowie Rundfunk; h) Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen, einschliesslich Lotterien, Glücksspiele in Spielbanken und Wetten; i) Tätigkeiten, die im Sinne von Art. 32 EWRA mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind; k) soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen, der Kinderbetreuung und der Unterstützung von Familien und dauerhaft oder vorübergehend hilfsbedürftigen Personen, die vom Staat, durch von ihm beauftragte Dienstleistungserbringer oder durch von ihm als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen erbracht werden; l) Sicherheitsgewerbe; m) Tätigkeiten von Gerichtsvollziehern, die durch staatliche Stellen besetzt werden. 2) Es gilt nicht für den Bereich der Steuern und die Belange des Ausländerrechts. 3) Es berührt nicht die in Art. 1 der Dienstleistungsrichtlinie genannten Bereiche, insbesondere nicht das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, einschliesslich den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie das Recht, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen und durchzusetzen. 4) Es betrifft ferner nicht die Regeln des internationalen Privatrechts.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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