Propose a change

Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 105 Vertretung der Arbeitnehmerverbände

1 Das Recht auf Vertretung im Kassenvorstand steht nur Arbeitnehmerverbänden in der Rechtsform eines Vereins im Sinne von Artikeln 60 ff. des Zivilgesetzbuches oder einer Genossenschaft im Sinne von Artikeln 828 ff. OR zu, denen insgesamt mindestens 10 Prozent der von der Ausgleichskasse erfassten Arbeitnehmer angehören. 2 Den Arbeitnehmerverbänden sind zusammen mindestens zwei Sitze einzuräumen. 3 Die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 1 ist durch die betreffenden Arbeitnehmerverbände dem BSV nachzuweisen. Die beteiligten Arbeitgeberverbände sind verpflichtet, den Arbeitnehmerverbänden und dem BSV die hierfür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 4 … SR 210 SR 220 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 750). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 750). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, mit Wirkung seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 750).

Your change, as a redline

Art. 105 Vertretung der Arbeitnehmerverbände

1 Das Recht auf Vertretung im Kassenvorstand steht nur Arbeitnehmerverbänden in der Rechtsform eines Vereins im Sinne von Artikeln 60 ff. des Zivilgesetzbuches oder einer Genossenschaft im Sinne von Artikeln 828 ff. OR zu, denen insgesamt mindestens 10 Prozent der von der Ausgleichskasse erfassten Arbeitnehmer angehören. 2 Den Arbeitnehmerverbänden sind zusammen mindestens zwei Sitze einzuräumen. 3 Die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 1 ist durch die betreffenden Arbeitnehmerverbände dem BSV nachzuweisen. Die beteiligten Arbeitgeberverbände sind verpflichtet, den Arbeitnehmerverbänden und dem BSV die hierfür notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 4 … SR 210 SR 220 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 750). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 750). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, mit Wirkung seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 750).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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