Propose a change

Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 134quinquies Massnahmen zur Sicherstellung der Verwendung der richtigen AHV-Nummer

1 Die AHV-Nummer kann automatisch in einer elektronischen Datenbank erfasst werden, wenn sie übermittelt wurde: a. nach einem Verfahren nach Artikel 134quater Absätze 2–4; b. durch ein Durchführungsorgan der AHV, Infostar, das ZEMIS, E-VERA oder das Ordipro. 2 Manuell kann sie dort erst nach der Prüfung einer Kontrollziffer erfasst werden. 3 Die zur systematischen Verwendung der AHV-Nummer berechtigten Behörden, Organisationen und Personen sind verpflichtet, die Richtigkeit der in ihren Datenbanken erfassten AHV-Nummern und der entsprechenden Personendaten periodisch durch die ZAS mittels eines der Verfahren nach Artikel 134quater Absatz 2 oder 4 überprüfen zu lassen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 7. Nov. 2007 (AS 2007 5271). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 800).

Your change, as a redline

Art. 134quinquies Massnahmen zur Sicherstellung der Verwendung der richtigen AHV-Nummer

1 Die AHV-Nummer kann automatisch in einer elektronischen Datenbank erfasst werden, wenn sie übermittelt wurde: a. nach einem Verfahren nach Artikel 134quater Absätze 2–4; b. durch ein Durchführungsorgan der AHV, Infostar, das ZEMIS, E-VERA oder das Ordipro. 2 Manuell kann sie dort erst nach der Prüfung einer Kontrollziffer erfasst werden. 3 Die zur systematischen Verwendung der AHV-Nummer berechtigten Behörden, Organisationen und Personen sind verpflichtet, die Richtigkeit der in ihren Datenbanken erfassten AHV-Nummern und der entsprechenden Personendaten periodisch durch die ZAS mittels eines der Verfahren nach Artikel 134quater Absatz 2 oder 4 überprüfen zu lassen. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 7. Nov. 2007 (AS 2007 5271). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Nov. 2021, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 800).

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it