Propose a change

Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 158bis Zuschüsse aus dem Ausgleichsfonds für Vorausberechnungen der Altersrente, Inkasso und Schadenersatzverfahren

1 Der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung vergütet den Ausgleichskassen: a. 110 Franken für jede Vorausberechnung der Altersrente nach Artikel 58; b. 80 Franken für jedes gestellte Fortsetzungsbegehren nach Artikel 88 SchKG; bbis. 70 Franken für jedes gestellte Konkursbegehren nach Artikel 166 SchKG und 210 Franken für jedes durch einen Entscheid des Konkursgerichts gemäss Artikel 268 Absatz 2 SchKG geschlossene Konkursverfahren; c. 700 Franken für jeden Schadenfall nach Artikel 52 Absatz 1 AHVG, der gegenüber einem oder mehreren Ersatzpflichtigen geltend gemacht wurde; von einer Entschädigung ausgenommen sind Schadenfälle, die mittels Vergleich abgeschlossen wurden. 2 Das BSV wird mit dem Vollzug und der Kontrolle beauftragt. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 30. Sept. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5183). SR 281.1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 750). SR 281.1

Your change, as a redline

Art. 158bis Zuschüsse aus dem Ausgleichsfonds für Vorausberechnungen der Altersrente, Inkasso und Schadenersatzverfahren

1 Der Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung vergütet den Ausgleichskassen: a. 110 Franken für jede Vorausberechnung der Altersrente nach Artikel 58; b. 80 Franken für jedes gestellte Fortsetzungsbegehren nach Artikel 88 SchKG; bbis. 70 Franken für jedes gestellte Konkursbegehren nach Artikel 166 SchKG und 210 Franken für jedes durch einen Entscheid des Konkursgerichts gemäss Artikel 268 Absatz 2 SchKG geschlossene Konkursverfahren; c. 700 Franken für jeden Schadenfall nach Artikel 52 Absatz 1 AHVG, der gegenüber einem oder mehreren Ersatzpflichtigen geltend gemacht wurde; von einer Entschädigung ausgenommen sind Schadenfälle, die mittels Vergleich abgeschlossen wurden. 2 Das BSV wird mit dem Vollzug und der Kontrolle beauftragt. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 30. Sept. 2009, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2009 5183). SR 281.1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 750). SR 281.1

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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