Propose a change

Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 2

Mitarbeitende ausserhalb Stadthaus1) 1 Mitarbeitende der Stadt Schaffhausen mit Arbeitsplatz ausserhalb des Stadthauses ohne eigene Direktwahlnummer haben kein generelles Anrecht auf ein Smartphone, Mobiltelefon oder Tablet. 2 Die budgetverantwortlichen Vorgesetzten (Referats-, Bereichs- und Abteilungsleitungen) sind verantwortlich für die Zuweisung der mobilen Geräte 311.9 Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) und Abonnemente gemäss Weisung (Art. 5 Abs. 1). Sie sind auch verantwortlich für die aus deren Nutzung entstehenden Kosten und sorgen dafür, dass die für die Stadtverwaltung kostengünstigste Variante ausgewählt wird. 3 Die geschäftliche Nutzung der mobilen Geräte wird durch die Stadtverwaltung bezahlt oder mit einem Unterstützungsbeitrag abgegolten (gemäss Tabelle in Art. 5 Abs. 1). 4 Mitarbeitende der Stadt Schaffhausen mit Arbeitsplatz ausserhalb des Stadthauses, welche über ein IP-Tischtelefon mit eigener Direktwahlnummer verfügen, sind berechtigt, anstelle des Tischtelefons ein Smartphone für die geschäftliche Telefonie zu verwenden. Diesfalls kommen Art. 3 Abs. 2 und 3 (Wahlmöglichkeit und Kostenübername) zur Anwendung.1)

Your change, as a redline

Art. 2

Mitarbeitende ausserhalb Stadthaus1) 1 Mitarbeitende der Stadt Schaffhausen mit Arbeitsplatz ausserhalb des Stadthauses ohne eigene Direktwahlnummer haben kein generelles Anrecht auf ein Smartphone, Mobiltelefon oder Tablet. 2 Die budgetverantwortlichen Vorgesetzten (Referats-, Bereichs- und Abteilungsleitungen) sind verantwortlich für die Zuweisung der mobilen Geräte 311.9 Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 2 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) und Abonnemente gemäss Weisung (Art. 5 Abs. 1). Sie sind auch verantwortlich für die aus deren Nutzung entstehenden Kosten und sorgen dafür, dass die für die Stadtverwaltung kostengünstigste Variante ausgewählt wird. 3 Die geschäftliche Nutzung der mobilen Geräte wird durch die Stadtverwaltung bezahlt oder mit einem Unterstützungsbeitrag abgegolten (gemäss Tabelle in Art. 5 Abs. 1). 4 Mitarbeitende der Stadt Schaffhausen mit Arbeitsplatz ausserhalb des Stadthauses, welche über ein IP-Tischtelefon mit eigener Direktwahlnummer verfügen, sind berechtigt, anstelle des Tischtelefons ein Smartphone für die geschäftliche Telefonie zu verwenden. Diesfalls kommen Art. 3 Abs. 2 und 3 (Wahlmöglichkeit und Kostenübername) zur Anwendung.1)

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it

Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds