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Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnement

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5

Profile 1Bei der Beurteilung der Zuteilung eines Mobilgerätes gemäss Art. 2 müssen für die jeweilige Geräteklasse die in der Folge aufgeführten Kriterien erfüllt sein: Profil Kriterien Kostenübernahme durch Stadt I keine Berechtigung Privates Gerät (Smartphone oder Mobiltelefon) • Mitarbeitende müssen nicht jederzeit erreichbar sein oder • telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes kann mittels stationärer Telefonielösung sichergestellt werden • E-Mails und Terminkalender müssen ortsunabhängig verfügbar sein (ja/nein?) • Keine Kostenübernahme von Abonnements-, Telefonie- und Datenverkehrsgebühren • Mitarbeitende können sich dem NatelGo-Vertrag anschliessen • Rechnung an Mitarbeitende • Wenn ja, Übernahme Push-Dienst • Wenn nein, kein Push- Dienst II nur Telefonie Privates Gerät (Smartphone oder Mobiltelefon) • Mitarbeitende müssen zwingend erreichbar sein und • Mitarbeitende sind geschäftlich häufig unterwegs, d.h. nicht immer am Büroarbeitsplatz erreichbar • E-Mails und Terminkalender müssen nicht ortsunabhängig verfügbar sein • Mitarbeitende können sich dem NatelGo-Vertrag anschliessen • Monatlicher Unterstützungsbeitrag von Fr. 15.00 für die Beschaffung und Nutzung eines privaten Geräts • Rechnung an Mitarbeitende • Kein Push-Dienst 311.9 Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 4 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) III Telefonie und Daten Privates Gerät (Smartphone) • Mitarbeitende müssen zwingend erreichbar sein und • Mitarbeitende sind geschäftlich häufig unterwegs, d.h. nicht immer am Büroarbeitsplatz erreichbar • E-Mails und Terminkalender müssen ortsunabhängig verfügbar sein • Mitarbeitende können sich dem NatelGo-Vertrag anschliessen • Monatlicher Unterstützungsbeitrag von Fr. 30.00 für die Beschaffung und Nutzung des privaten Geräts • Rechnung an Mitarbeitende • Übernahme Gebühr Push- Dienst IV ständig Telefonie und evtl. Daten Geschäftliches Gerät (Smartphone, Mobiltelefon oder Tablet) • Mitarbeitende müssen zwingend jederzeit erreichbar sein (z.B. Pikett, Gerät ersetzt Festnetz oder PC) und • Mitarbeitende sind geschäftlich ständig unterwegs, d.h. nicht an einem Büroarbeitsplatz erreichbar • Evtl. weitere geschäftliche Applikationen auf Gerät • E-Mails und Terminkalender müssen zwingend unterwegs bearbeitet werden (ja/nein?) • Kostenübernahme Anschaffung Smartphone oder Tablet (Gerät ist im Eigentum der Stadt), Ersatz Geräte frühestens nach 3 Jahren oder bei nicht selbst verschuldetem Defekt • Kostenübernahme von Abonnements-, Telefonie- und Datenverkehrsgebühren (gem. gewähltem NatelGo-Vertrag) • Rechnung an Stadt • Wenn ja, Übernahme Push-Dienst • Wenn nein, kein Push- Dienst Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 311.9 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) 5 2Für Mitarbeitende gemäss Art. 3 bestehen folgende Angebote mit der entsprechenden Kostenübernahme: Lösungsvariante Beschreibung Kostenübernahme durch Stadt Hauptangebot Privates Smartphone: Variante privater Vertrag • Die Mitarbeitenden nutzen ihr privates Mobiltelefon zusammen mit ihrem privaten Mobilabo für geschäftliche Zwecke. • Die Mitarbeitenden erhalten monatlich einen Beitrag von CHF 30 (CHF 20 für das Mobilabo, CHF 10 für die Amortisation des Geräts). Privates Smartphone: Variante NatelGo • Die Mitarbeitenden nutzen ihr privates Gerät für geschäftliche Zwecke. Sie treten dem NatelGo Rahmenvertrag bei. Sie können sich dabei frei für eines der Abos entscheiden. • Die Mitarbeitenden erhalten monatlich CHF 10 mit ihrer Lohnzahlung für die Amortisation ihres Geräts. • Es wird ein Kostendach von CHF 20 / Mt. im NatelGo hinterlegt. Alle darunterliegenden Kosten werden von der Stadt beglichen. Wird dieser Betrag überschritten, wird die Differenz direkt an die Mitarbeitenden verrechnet. (Fringe Benefit) Rückfallangebot Städtisches Smartphone • Es wird von der Stadt ein günstiges Android- Smartphone zusammen mit einem vorbestimmten Abo gestellt. • Wer die Kriterien nach Art. 5 Abs. 1, Profil IV erfüllt, dem kann statt eines günstigen Android-Smartphones ein anderes Gerät gestellt werden. • Die Kosten für die Anschaffung des Geräts und die monatlichen Kosten werden von der Stadt gedeckt. 311.9 Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 6 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025)

Your change, as a redline

Art. 5

Profile 1Bei der Beurteilung der Zuteilung eines Mobilgerätes gemäss Art. 2 müssen für die jeweilige Geräteklasse die in der Folge aufgeführten Kriterien erfüllt sein: Profil Kriterien Kostenübernahme durch Stadt I keine Berechtigung Privates Gerät (Smartphone oder Mobiltelefon) • Mitarbeitende müssen nicht jederzeit erreichbar sein oder • telefonische Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes kann mittels stationärer Telefonielösung sichergestellt werden • E-Mails und Terminkalender müssen ortsunabhängig verfügbar sein (ja/nein?) • Keine Kostenübernahme von Abonnements-, Telefonie- und Datenverkehrsgebühren • Mitarbeitende können sich dem NatelGo-Vertrag anschliessen • Rechnung an Mitarbeitende • Wenn ja, Übernahme Push-Dienst • Wenn nein, kein Push- Dienst II nur Telefonie Privates Gerät (Smartphone oder Mobiltelefon) • Mitarbeitende müssen zwingend erreichbar sein und • Mitarbeitende sind geschäftlich häufig unterwegs, d.h. nicht immer am Büroarbeitsplatz erreichbar • E-Mails und Terminkalender müssen nicht ortsunabhängig verfügbar sein • Mitarbeitende können sich dem NatelGo-Vertrag anschliessen • Monatlicher Unterstützungsbeitrag von Fr. 15.00 für die Beschaffung und Nutzung eines privaten Geräts • Rechnung an Mitarbeitende • Kein Push-Dienst 311.9 Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 4 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) III Telefonie und Daten Privates Gerät (Smartphone) • Mitarbeitende müssen zwingend erreichbar sein und • Mitarbeitende sind geschäftlich häufig unterwegs, d.h. nicht immer am Büroarbeitsplatz erreichbar • E-Mails und Terminkalender müssen ortsunabhängig verfügbar sein • Mitarbeitende können sich dem NatelGo-Vertrag anschliessen • Monatlicher Unterstützungsbeitrag von Fr. 30.00 für die Beschaffung und Nutzung des privaten Geräts • Rechnung an Mitarbeitende • Übernahme Gebühr Push- Dienst IV ständig Telefonie und evtl. Daten Geschäftliches Gerät (Smartphone, Mobiltelefon oder Tablet) • Mitarbeitende müssen zwingend jederzeit erreichbar sein (z.B. Pikett, Gerät ersetzt Festnetz oder PC) und • Mitarbeitende sind geschäftlich ständig unterwegs, d.h. nicht an einem Büroarbeitsplatz erreichbar • Evtl. weitere geschäftliche Applikationen auf Gerät • E-Mails und Terminkalender müssen zwingend unterwegs bearbeitet werden (ja/nein?) • Kostenübernahme Anschaffung Smartphone oder Tablet (Gerät ist im Eigentum der Stadt), Ersatz Geräte frühestens nach 3 Jahren oder bei nicht selbst verschuldetem Defekt • Kostenübernahme von Abonnements-, Telefonie- und Datenverkehrsgebühren (gem. gewähltem NatelGo-Vertrag) • Rechnung an Stadt • Wenn ja, Übernahme Push-Dienst • Wenn nein, kein Push- Dienst Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 311.9 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025) 5 2Für Mitarbeitende gemäss Art. 3 bestehen folgende Angebote mit der entsprechenden Kostenübernahme: Lösungsvariante Beschreibung Kostenübernahme durch Stadt Hauptangebot Privates Smartphone: Variante privater Vertrag • Die Mitarbeitenden nutzen ihr privates Mobiltelefon zusammen mit ihrem privaten Mobilabo für geschäftliche Zwecke. • Die Mitarbeitenden erhalten monatlich einen Beitrag von CHF 30 (CHF 20 für das Mobilabo, CHF 10 für die Amortisation des Geräts). Privates Smartphone: Variante NatelGo • Die Mitarbeitenden nutzen ihr privates Gerät für geschäftliche Zwecke. Sie treten dem NatelGo Rahmenvertrag bei. Sie können sich dabei frei für eines der Abos entscheiden. • Die Mitarbeitenden erhalten monatlich CHF 10 mit ihrer Lohnzahlung für die Amortisation ihres Geräts. • Es wird ein Kostendach von CHF 20 / Mt. im NatelGo hinterlegt. Alle darunterliegenden Kosten werden von der Stadt beglichen. Wird dieser Betrag überschritten, wird die Differenz direkt an die Mitarbeitenden verrechnet. (Fringe Benefit) Rückfallangebot Städtisches Smartphone • Es wird von der Stadt ein günstiges Android- Smartphone zusammen mit einem vorbestimmten Abo gestellt. • Wer die Kriterien nach Art. 5 Abs. 1, Profil IV erfüllt, dem kann statt eines günstigen Android-Smartphones ein anderes Gerät gestellt werden. • Die Kosten für die Anschaffung des Geräts und die monatlichen Kosten werden von der Stadt gedeckt. 311.9 Richtlinie Mobiltelefonie und Abonnemente 6 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2025)

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

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